Graf Heinrich von Castell übereignet Bischof Berthold von Sternberg neun Hufen in Altmannshausen im Amt Neuburg (Altmanshausen im ambt Neuburg, vor alter Alemanshausen).
Monumenta Castellana. Urkundenbuch zur Geschichte des fränkischen Dynastengeschlechts der Grafen und Herren zu Castell 1075-1546, hg. v. Pius Wittmann, München 1890.
Bischof Otto von Wolfskeel fordert Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Sainshaim) dazu auf, dass im Amt Neuburg gelegene Schloss Wildberg mit einer Mauer, Kemenate und weiteren Objekten zu bebauen. Dafür verschreibt er ihm 450 Pfund Bargeld und 200 Pfund auf dem Burggut des Dorfes Herbolzheim (Herboltzhaim).
Die Küchenmeister verpflichten sich dazu, Schloss und Amt Neuburg (Neuburg) und Markt Bibart (Biburt) für 4160 Gulden amtlich zu verwalten sowie ihren anderen Schuldbrief herauszugeben, falls Bischof Gerhard von Schwarzburg ihnen eine Verschreibung mit 24 Bürgen zustellt.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet dem Küchenmeister Leopold von Nortenberg (Leupolden) und seinem Bruder Johann von Nortenberg (Hannsen) Schloss und Amt Neuburg (Neuburg) und Markt Bibart (Biburt) mit allem Zugehörigen für 5046 Gulden zur amtlichen Verwaltung.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg tauscht etliche Güter im Amt Neuburg (Neuburg) mit den Herren von Seckendorff (Sekendorfern).
Das Hochstift Würzburg besitzt in Nenzenheim (Nentzenhaim) im Amt Neuburg (Naiburg) nur einen Amtmann. Die restlichen stehen den Erben des Ritters Ludwig von Hutten (Ludwigen von Hutten) zu. Der Bischof zu Würzburg ist jedoch der Landesfürst von ihnen allen.
Bischof Johann von Brunn verpfändet dem Küchenmeister Johann von Nortenberg (Hannsen) Schloss, Markt und Amt Neuburg (Neuburg) und Markt Bibart (Biburt), mit der Bedinung, dass das Hochstift Würzburg diese von seinen Erben für 4000 Gulden ablösen kann. Sollten er und seine Frau Brigitte (Brigiten) jedoch keine Erben hinterlassen, so kann das Hochstift den Pfand für 2300 Gulden ohne Wiederspruch und Behinderung ablösen.
Schloss und Amt Neuburg (Neuburg) und Markt Bibart (Biburt) kommen an Sigmund von Schwarzenberg (Sigmunden von Schwartzenbergs). Bischof Rudolf von Scherenberg löst diese von ihm ab und verpfändet sie an Kundigunde (Kunigunden von Schwartzenberg gebornen), der Gräfin von Nellenburg (Nellenburg), für 1400 Gulden. Sie muss dem Hochstift Würzburg jedoch jährlich 230 Gulden vom Gefälle des Amts bezahlen. Kunigunde übergibt darüber ein Revers und ein Heißbrief wird an ihre Amtsverwandten überstellt.
Im Amt Neuburg werden bei Scheinfeld werden zwei Höfe als Frankfurt (zwen höfe bei Schainveld im ambt Neuburg Franckfurt genant) bezeichnet. Diese Höfe erhalten die Vettern Paul und Johann Henne (Pauls vnd Hanns Henne) von Bischof Lorenz von Bibra zu Lehen.
Als Bischof Konrad vonThüngen das Amt Neuburg (ambt Neuburg) und Markt Bibart (Markt Bibart) einnimmt, leisten ihm die Einwohner von Nenzenheim (Nentzenhaim) als Stiftsuntertanen Erbhuldigung.