Das Hochstift Würzburg besitzt in Nenzenheim (Nentzenhaim) im Amt Neuburg (Naiburg) nur einen Amtmann. Die restlichen stehen den Erben des Ritters Ludwig von Hutten (Ludwigen von Hutten) zu. Der Bischof zu Würzburg ist jedoch der Landesfürst von ihnen allen.
Der Marschall Konrad von Schaumberg wird zu seiner Rechten vom Ritter Ludwig von Hutten (Ludwig von hutten Ritter) begleitet, der einen Blutfahne trägt.
Die Ritter Konrad und Ludwig von Hutten (Conrad vnd Ludwig von Hutten) streiten sich mit Kilian und Andreas von Schletten (Kilian vnd Endres von Schletten). Sie werden durch Bischof Lorenz von Bibra gütlich miteinander vertragen.
Herr Ludwig von Hutten (Ludwig von Hutem) legt mit Bewilligung Bischof Lorenz von Bibras Arnold Geiling (Arnolt Gailing) seinen Pfandschilling in Höhe von 900 Gulden auf und erhält daher die Untere Burg Hardheim mit seinen Leuten und Gütern und die Hardheimer Mühle, welche Bischof Lorenz ihm im Anschluss verschreibt.
Bischof Lorenz von Bibra erkauft dem Stift die Stadt und das Amt Lauda (Lauden) und bringt auch das Schloss zu Hardheim mitsamt der Mühle an das Stift, indem er Ludwig von Hutten seinen Pfandschilling wiedergibt. Fries verweist zudem auf die Lage von Quellen zu diesem Vorgang.
König Ruprecht besitzt sein Leben lang das Schloss, das Amt und die Stadt Lauda (Lauden). Nach seinem Tod geht der Besitz über an Herzog Otto I. von Pfalz-Mosbach. Dessen Sohn Otto II. von Pfalz-Mosbach verpfändet den Besitz für 1900 Gulden an Graf Philipp von Rieneck. Otto II. überträgt sein Ablösungsrecht an Pfalzgraf Philipp, der Amt, Stadt und Schloss für 1900 Gulden von Landgraf Johann von Leuchtenberg (Leuchtenberg), dem Erben von Graf Philipp von Rieneck, an sich bringt. Als aber Pfalzgraf Philipp Bargeld im Landshuter Erbfolgekrieg (Bairischen Krieg) Bargeld benötigt, verkauft er Schloss, Stadt und Amt für 25000 Gulden an Ludwig von Hutten (Huten).
Auf dem Reichstag zu Köln wird beschlossen, dass Ludwig von Hutten (Huten) Schloss, Amt und die Stadt Lauda (Lauden) an Bischof Lorenz von Bibra abtreten muss, da das Hochstift Würzburg ein ewiges Wiederlösungsrecht besitzt. Der Betrag wird auf die einst von Ludwig von Hutten (Huten) gezahlte Summe festgelegt, 4000 Gulden soll er zusätzlich für entstandene Schäden erhalten.
Bischof Lorenz von Bibra und die Äbtissin zu Schönau (Abbtissin zu Schonau) streiten sich mit Graf Reinhard von Rieneck (Graue Reinhart von Rienck) über den Schutz und Schirm der Leute und Güter von Aschenroth. Dieser Streit wird von Herrn Johann von Schwarzenberg (hern Hanns von Schwartzenberg) und Herrn Ludwig von Hutten (her Ludwig von Hiten) geschlichtet. Für Informationen über die Rechte und die Gerichtsbarkeit des Stiftes Würzburg in Aschenroth verweist Fries auf Liber 2 contractuum Laurentii.
Ludwig von Hutten quittiert über 29000 Gulden und tritt Amt, Schloss und Stadt Lauda (Lauden) an Bischof Lorenz von Bibra ab.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt stellt eine neue Ordnung für den Bürgermeister und den Rat in Gerolzhofen (Geroldshofen) auf. Herr Ludwig von Hutten (her Ludwig von Huten riter) und der Sekretär Johann Schätzlein (Hanns Schetzlein Secretari) veröffentlichen die neue Ordnung in Gerolzhofen.