Bischof Johann von Brunn verbündet sich mit den Erzbischöfen von Mainz (Konrad von Dhaun) und Köln (Dietrich von Moers), mit dem Herzog von Braunschweig (Braunswig) sowie dem Landgrafen von Hessen (Ludwig I.).
Auf dem Reichstag zu Köln wird beschlossen, dass Ludwig von Hutten (Huten) Schloss, Amt und die Stadt Lauda (Lauden) an Bischof Lorenz von Bibra abtreten muss, da das Hochstift Würzburg ein ewiges Wiederlösungsrecht besitzt. Der Betrag wird auf die einst von Ludwig von Hutten (Huten) gezahlte Summe festgelegt, 4000 Gulden soll er zusätzlich für entstandene Schäden erhalten.
Bischof Lorenz von Bibra trifft sich in Bamberg mit Bischof Georg IV. Fuchs von Rügheim. Sie beschließen, dass keine anderen Münzen erlaubt sind, als die der vier Kurfürsten am Rhein: Die Gulden des Pfalzgrafen Philipp (pfaltzgraue Philipsen), die in Neumarkt in der Oberpfalz (Newenmark) geprägt werden, die Münzen des Herzogs Albrecht von Sachsen ( Herzogen von Sachsen Marggraue Albrechten), die von Kurfürst Sigmund von Österreich (Herzoge Sigmunden von Osterreich), von Herzog Otto V. von Bayern (Herzoge Oten von Bairen) und die Friedrichs V. von Brandenburg (Fridrichen von Brandenburg). Außerdem sind die Gulden der Herren von Weinsberg (Weinsperger) zu Basel (Basel), Frankfurt (Franckfurt) und Nördlingen (Nördlingen) geprägt, sowie Königssteiner Münzen (Kunigstainischen), geprägt in Nürnberg (Nurenberg), Köln (Cölner) und Werder (werder), akzeptiert. Solange das Gewicht gleich bleibt, hat die Mark 18,5 an Goldgewicht, die gemischte Mark dreieinhalb an Goldgewicht in Silber und zwei an Goldgewicht in Kupfer. Von diesen Gulden entsprechen nicht mehr als 107 Stück eineinhalb Kölner Mark (Colnisch mark). Bei großen Zahlungen werden 108 Stück zugelassen. Beide Bischöfe lassen Gewichte herstellen, um die Münzen zu überprüfen und zu vergleichen. Bischof Lorenz erlässt in diesem Sinn eine Ordnung für das Hochstift Würzburg.
Der Kaiser bezieht sich bei seiner Forderung zudem auf eine Ordnung, die beim Reichstag zu Köln (Coln) beschlossen wurde. Diese besagt, wie Frieden, Rechte und Gerechtigkeit im Land gehalten werden sollen. Maximilian I. weist darauf hin, dass auch die Ritterschaft sich verpflichtet, diese Ordnung einzuhalten.