Im Amt Bad Neustadt an der Saale liegen die beiden Dörfer Ober Saltz und vnder Saltz. vnder Saltz wird zu einer Stadt, die an Gebäuden, Leuten, Gütern, Handel, Wandel und anderen bürgerlichen Wesen zunimmt, sodass sie den anderen Städten des Hochstifts Würzburg in nichts nachsteht. Wann dies geschieht ist nicht urkundlich bekannt. Jedoch geht Fries davon aus, dass dies zur Regierungszeit Bischof Hermanns von Lobdeburg geschieht. Unter dem Bischof wird sie 1232 das erste mal als Stadt bezeichnet.
Hollstadt liegt im Amt Bad Neustadt an der Saale (Holstat sunst Holnstat, ain dorf im ambt Newenstat). Bischof Manegold von Neuenburg belagert das Schloss Steinau. Der Abt zu Bildhausen leiht ihm 2 Fuder Wein im Gegenzug für 20 Pfund Haller. Bischof Manegold von Neuenburg verleiht ihm hierfür das Fischereirecht zu Hollstadt, welches dieser für die 20 Pfund Haller am Veitstag des folgenden Jahres wieder einlösen kann.
Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet das Amt Bad Neustadt an der Saale (ambt Newenstat) an Siegfried von Stein (Seifriden von Stain) für 1000 Heller und jährlich 100 Pfund Zinsen.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet eine große Summe Geld auf Heustreu (Hostrau sunst Haistrai oder Heustrei) an Apel Jeuten (Apeln Jeuten), einen Bürger aus dem Amt Bad Neustadt an der Saale (Newenstat vnter Salzburg). Das Pfand wird abgelöst.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet an Eberhard von Ostheim (Eber[harten] von Osthaim) 260 Pfund Heller der jährlichen Gülte von dem Amt Bad Neustadt an der Saale für 3000 Pfund auf Wiederlösung.
Kaspar IV. von Bibra (Caspar von Bibra) ist Bischof Johanns von Egloffstein Hauptmann im Oberland, weswegen er ihm 3250 Gulden schuldet. Dafür überlässt er ihm das Amt und die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat), zugehörige Nutzungsrechte und Gefälle, solange bis seine Schulden beglichen sind. Nachdem die Herren von Buchenau (die von Buchenau) und die Herren von der Tann (Thann) Bischof Johann von Egloffstein 10000 Gulden mit einer Frist von 10 Jahren für die Burg Ursberg (Vrsperg) und deren Zu- und Angehörungen leihen und Kaspar IV. von Bibra (Caspar von Bibra) dieselbe mit 10000 Gulden wieder ablöst, verschreibt ihm Bischof Johann von Egloffstein, in Absprache mit den genannten Schuldforderern, 10000 Gulden auf die Stadt Mellrichstadt, so dass er diese innehat und den Gläubigern zehn Jahre lang jährlich 1000 Gulden bezahlt und dann seine 3250 Gulden auch einnehmen soll.
Bischof Johann von Brunn verpfändet 25 Gulden auf Herschfeld (Hersueld) im Amt Bad Neustadt an der Saale an Adolf Marschall (Adolf Marschalck).
Bischof Johann von Brunn verpfändet das Amt und Gericht von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) für 2500 Gulden an Johann von Steinau (Hannsen v. Stainau).
Bischof Johann von Brunn übergibt Johann von Steinau (Hannsen von Stainau) einen Brief über die Verpfändung von Amt und Gericht von Bad Neustadt an der Saale. Dieses Pfand wird später wieder abgelöst.
Zu der Stadt und dem Amt Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat an der Fränckischen Sal) gehören die Dörfer Heustreu (Haistrai), Hollstadt (Holenstat), Wülfershausen an der Saale (Wülfershausen), Unsleben (vsleuben), Burgwallbach (Waldbach), Geckenau (Gekenau), Reyersbach (Reichartsbach), Unterwaldbehrungen (Niderwaltberingen), Braidbach (Braitbach), Rödles (Rodiges), Lebenhan (Lebenhan), Windshausen (Windshausen), Hohenroth (Hohenrode), Nickersfelden (Nikersuelde), Unterebersbach (Niderenebersbach), Oberebersbach (Oberebersbach), Salz (Saltz), Strahlungen (Stralingen), Löhrieth (Lehenriet), Mühlbach (Mülbach), Herschfeld (Hersueld), Altenbrend (Brend) und Bastheim (Basthaim). Die Einwohner der Dörfer erleisten einen Huldigungseid und verrichten eine jährliche Abgabe von herthünere. Darüber gibt es einen Vertrag zwischen dem Bischof Konrad von Thüngen und den Edelleuten.