Bischof Mangold von Neuenburg übereignet dem Kloster Comburg (Camberg) den Zehnt von Benzenhof (Bentzenhoven), der zuvor ein Lehen des Hochstifts gewesen ist.
Dietrich von Botenlauben (Botenlaub), Sohn des Lampert von Botenlauben, gibt Bischof Manegold von Neuenburg etliche Gülten in Lollbach (Lullebach, wüstgefallen vor 1471) zu Lehen. Von dem Geschäft ebenfalls betroffen ist die Wüstung Brönnhof (Brunnen; östlich von Pfändhausen) und Eltingshausen (Eltingshausen).
Bischof Manegold von Neuenburg übergibt den Zins in Brünn (Brun) in Höhe von drei Pfund Heller, die bisher Dietrich von Botenlauben als Mannlehen getragen hattte, dem Deutschen Orden als Eigengut. In diesem Kontext werden auch Eltingshausen (Eltingshausen) und Lollbach (Lullebach) erwähnt.
Konrad IV. von Trimberg (Trimperg) fechtet die Verfügung seines Vaters Konrad III. von Trimberg an, welcher seine Herrschaft Trimberg mit allen Zugehörungen, darunter Schloss und Stadt Arnstein (Arnstain), dem Hochstift Würzburg vermacht. Er einigt sich mit Bischof Mangold von Neuenburg dahingehend, dass die Herrschaft dem Hochstift auf ewig gehören soll. Konrad hingegen soll für einen jährlichen Zins von zehn Pfund Hafer die Stadt Bischofsheim an der Rhön (Bischofshaim vor der Rone) als Lehen erhalten, bis diese für 800 Mark Silber wieder abgelöst werde. Als Konrad ohne Erben stirbt, fällt auch Bischofsheim wieder an das Hochstift.
Monumenta Boica 38, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1866.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Kunigunde Vetzer (Vetzer), Witwe des Herold Vetzer, und ihre Kinder tragen dem Hochstift Würzburg sieben Morgen Weingarten bei Arnstein (Arnstain) als Lehen auf. Dies geschieht im Rahmen eines Tauschgeschäfts, bei dem das Hochstift Würzburg dem Stift Neumünster in Würzburg zwei Teile des Zehnten in Gänheim (Gaubenheim) bei Mühlhausen (Mulhausen) übergibt und dafür Besitzungen bei Heugrumbach (Grumbach) und Arnstein erhält.
König Adolf von Nassau verpfändet Sommerhausen (Somerahausen) und Winterhausen (Winterahausen) an Bischof Manegold von Neuenburg. Die beiden Orte liegen sich südlich von Eibelstadt (Eivelstat) diesseits und jenseits des Mains gegenüber; ihre Namensgebung geht auf die Patrozinien St. Bartholomäus bzw. St. Nikolaus zurück, welche jeweils im Sommer bzw. Winter gefeiert werden.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Bischof Manegold von Neuenburg gibt den Herren von Hohenlohe den halben Zehnt in Althausen (Althausen) im Amt Neuhaus (Newenhaus ob Mergethaim) gelegen, als Mannlehen. In diesem Zusammenhang werden auch die Orte Jagstberg (Jagstburgk), Wachbach (Wachbach), Steinbach (Stainbach), Auernhofen (Uhrnhoffen), Neuses (Newses), Igelstrut (abgegangen bei Hachtel, Bad Mergentheim), Azenweiler (Atzendorff, abgegangen bei Hollenbach, Mulfingen), Markelsheim (Markelshaim), Igersheim (Igershaim), Apfelbach (Apfelbach), Harthausen (Harthausen), Rechenhausen (Bechenhausen), Oberweiler (Regelshagen), Gerabronn (Gerhiltsdbrun), Blaufelden (Blavelden), Bügenstegen (Büchenstegen), Bad Mergentheim (Mergethaim), Heldringenn, Seelach (Selhech, abgegangen bei Hollenbach, Mulfingen), Eisenhutsrot (Eißenhartrode), Michelbach an der Heide (Michelbach), Unterweiler (Zagelbach), Ailringen (Ailringen), Hohebach (Hoebach), Seidelklingen (Seidelklingen), Connenweiler (Kunweiler), Emmertsbühl (Ainhartsbuel), Elpershofen (Elpersthoven) und Rötelsee (Röttelsehe) erwähnt.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Die Bürger von Schweinfurt bringen durch eine falsche Darstellung der Tatsachen König Albrecht I. dazu, ihnen ein eigenes Halsgericht zu verleihen, so dass sie nicht mehr dem bischöfliche Landgericht unterstehen. Zudem geraten sie mit Bischof Manegold von Neuenburg über Schifffahrtsrechte auf dem Main in Konflikt. Deshalb verhängt dieser Acht und Bann über die Schweinfurter, erobert im Frühjahr 1303 die Stadt und unterstellt sie wieder seiner Gerichtsbarkeit. Unter Bischof Johann von Brunn gelingt es ihnen jedoch, diese Gerichtsrechte zu kaufen.
Ulrich von Hohenlohe-Brauneck und dessen Mutter Adelheid empfangen den Zehnten und das Gericht in Blaufelden (Blavelden) als Mannlehen von Bischof Andreas von Gundelfingen.
Im Tausch gegen die Pfarrei Burgebrach (Burg Ebrach) kann Bischof Manegold von Neuenburg das Dorf Prappach (Brotbach) aus dem Besitz des Klosters Ebrach an das Hochstift bringen.