Neuses (Neuses), das im Amt Neuhaus (ambt Neuenhaus) bei Bad Mergentheim (Mergethaim) liegt, ist würzburgisches Eigentum und ein Lehen der Herren von Hohenlohe (Hohenlohische).
Folgende Flecken und Dörfer gehören zum Schloss und Amt Neuhaus: Der Zehnt zu Wachbach (Wachbach), der Zehnt zu Steinbach (Stainbach), der Zehnt zu Auernhofen (Urichhofen), der Zehnt zu Althausen (Althausen), Neuses (Neuses), Igelstrut (Igelstrut, abgegangen bei Hachtel, Bad Mergentheim), Azenweiler (Atzendorf, abgegangen bei Hollenbach, Mulfingen), Rötelsee (Rötelseh), Markelsheim (Markoldhaim), Igersheim (Igershaim), Seelach (Selhech, abgegangen bei Hollenbach, Mulfingen), Apfelbach (Apfelbach), Eisenhutsrot (Eisenhartrod), Harthausen (Harthausen), Michelbach an der Heide (Michelbach), Rechenhausen (Bechenhausen), Unterweiler (Zagelbach), Oberweiler (Regelshagen), Ailringen (Ailringen), Gerabronn (Gerhiltsbrun), Hohebach (Hofbach), Seidelklingen (Seidelklingen), Blaufelden (Blauelden), Connenweiler (Kuenweiler), Bügenstegen (Buechensteg), Emmertsbühl (Ainhartsbül) und Elpershofen (Elpersthoven).
Bischof Manegold von Neuenburg gibt den Herren von Hohenlohe den halben Zehnt in Althausen (Althausen) im Amt Neuhaus (Newenhaus ob Mergethaim) gelegen, als Mannlehen. In diesem Zusammenhang werden auch die Orte Jagstberg (Jagstburgk), Wachbach (Wachbach), Steinbach (Stainbach), Auernhofen (Uhrnhoffen), Neuses (Newses), Igelstrut (abgegangen bei Hachtel, Bad Mergentheim), Azenweiler (Atzendorff, abgegangen bei Hollenbach, Mulfingen), Markelsheim (Markelshaim), Igersheim (Igershaim), Apfelbach (Apfelbach), Harthausen (Harthausen), Rechenhausen (Bechenhausen), Oberweiler (Regelshagen), Gerabronn (Gerhiltsdbrun), Blaufelden (Blavelden), Bügenstegen (Büchenstegen), Bad Mergentheim (Mergethaim), Heldringenn, Seelach (Selhech, abgegangen bei Hollenbach, Mulfingen), Eisenhutsrot (Eißenhartrode), Michelbach an der Heide (Michelbach), Unterweiler (Zagelbach), Ailringen (Ailringen), Hohebach (Hoebach), Seidelklingen (Seidelklingen), Connenweiler (Kunweiler), Emmertsbühl (Ainhartsbuel), Elpershofen (Elpersthoven) und Rötelsee (Röttelsehe) erwähnt.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Konrad von Hohenlohe-Brauneck (Conrat von Brauneck) verkauft Schloss und Amt Neuhaus (Neuhaus) mit allem Zugehörigen an den Deutschmeister Philipp von Bickenbach (Philipsen von Bickenbach) mit Bewilligung von Bischof Albrecht von Hohenlohe. Konrad versichert dem Hochstift, dies in den nächsten 20 Jahren wieder abzulösen.
Nachdem Konrad von Hohenlohe-Brauneck (Conraten) stirbt, empfängt sein Bruder Gottfried von Hohenlohe-Brauneck (Götz von Braunek) Schloss und Amt Neuhaus zu Lehen. Da dieser jedoch kurze Zeit später ohne männlichen Erben stirbt, fällt das Lehen an das Hochstift Würzburg zurück. Bischof Gerhard von Schwarzberg verleiht den Grafen Günther XXVII. von Schwarzburg (Gunteren dem Elteren) und Günther XXXIV. von Schwarzburg (Guntheren dem Jungeren von Schwartzburg) das Lehen als Mannlehen, mit der Bedingung, dass dem Hochstift der Kauf vorbehalten ist, sollten sie oder ihre Erben das Lehen verkaufen wollen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg bekennt Margaretha von Schwarzburg (Margarethen), der Witwe von Graf Heinrich von Schwarzburg (Hainrichen von Schwartzburg), 6000 Gulden auf Schloss und Amt Neuhaus. Dies ratifiziert Bischof Johann von Egloffstein.
Graf Johann von Schwarzburg (Hanns von Schwartz) empfängt Schloss und Amt Neuhaus (Newhaus) mit allem Zugehörigen von Bischof Johann von Egloffstein zu Lehen.
Graf Günther von Schwarzburg (Gunther von Schwartzburg) verkauft mit Bewilligung Bischof Johanns von Egloffstein und seinem Domkapitel Schloss und Amt Neuhaus (Neuhaus) mit allen zugehörigen Dörfern, Leuten, Gütern, Rechten, Gerechtigkeiten und anderem für 15.100 Gulden an den Deutschmeister Konrad von Egloffstein (Conraden von Eglofstain). Jedoch behält sich der Bischof eine ewige Wiederlösung all dessen sowie das Öffnungsrecht für sich und das Hochstift Würzburg vor. Darüber überreicht der Bischof dem Deutschmeister einen besiegelten Brief. In diesem Brief sichert er dem Deutschmeister und seinen Nachfolgern außerdem 300 Gulden zum Ausbau des Schlosses sowie das Recht zu, über alle Dinge, die die Menschen und Güter in der Stadt und dem Markt Bad Mergentheim (Mergenthaim) betreffen, zu richten, solange eine Wiederlösung nicht stattfindet. Der Deutschmeister übergibt dem Bischof darüber ebenfalls ein Revers.
Bischof Johann von Brunn hat die Pfandsumme von 3400 Gulden auf das Schloss und Amt Neuhaus nicht bezahlt. Daher behalten der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim und der Deutsche Orden das Schloss und Amt Neuhaus und seine Zugehörungen und nutzen diese weiterhin.