Als weiteres Zubehör wird das Schloss Neuhaus genannt, das an den Deutschen Orden verkauft wird.
Vor Heinrich von Brauneck (Hainrichen von Braunek) haben Ulrich von Hohenlohe-Brauneck (Vlrich von Hohenlohe von Braunek) und seine Mutter Adelheid (Adelhait) die Vogtei von Markelsheim (Markoldshaim) von Bischof Manegold von Neuenburg als Mannlehen bekommen.
Schloss Neuhaus (Neuhaus) liegt auf dem Kitzberg bei Bad Mergentheim (Mergenthaim). Das Schloss ist freies Eigentum, mit all seinen Dörfern, Leuten, Gütern, Rechten, Obrigkeiten und allem Zugehörigen. Nachdem Gebhard von Hohenlohe-Brauneck-Haltenbergstetten (Gebharden von Braunecke) stirbt, tragen seine Frau Adelheid von Hohenlohe-Brauneck-Haltenbergstetten (Adelhait) und sein Sohn Ulrich von Hohenlohe-Brauneck-Haltenbergstetten (Vlrich von Hohenlohe zu Brauneck) dies Bischof Manegold von Neuenburg und dem Hochstift Würzburg zu Lehen auf. Sie empfangen all dies wieder zu Mannlehen und übergeben dem Hochstift ein besiegeltes Revers.
Folgende Flecken und Dörfer gehören zum Schloss und Amt Neuhaus: Der Zehnt zu Wachbach (Wachbach), der Zehnt zu Steinbach (Stainbach), der Zehnt zu Auernhofen (Urichhofen), der Zehnt zu Althausen (Althausen), Neuses (Neuses), Igelstrut (Igelstrut, abgegangen bei Hachtel, Bad Mergentheim), Azenweiler (Atzendorf, abgegangen bei Hollenbach, Mulfingen), Rötelsee (Rötelseh), Markelsheim (Markoldhaim), Igersheim (Igershaim), Seelach (Selhech, abgegangen bei Hollenbach, Mulfingen), Apfelbach (Apfelbach), Eisenhutsrot (Eisenhartrod), Harthausen (Harthausen), Michelbach an der Heide (Michelbach), Rechenhausen (Bechenhausen), Unterweiler (Zagelbach), Oberweiler (Regelshagen), Ailringen (Ailringen), Gerabronn (Gerhiltsbrun), Hohebach (Hofbach), Seidelklingen (Seidelklingen), Blaufelden (Blauelden), Connenweiler (Kuenweiler), Bügenstegen (Buechensteg), Emmertsbühl (Ainhartsbül) und Elpershofen (Elpersthoven).
Konrad von Hohenlohe-Brauneck (Conrat von Brauneck) verkauft Schloss und Amt Neuhaus (Neuhaus) mit allem Zugehörigen an den Deutschmeister Philipp von Bickenbach (Philipsen von Bickenbach) mit Bewilligung von Bischof Albrecht von Hohenlohe. Konrad versichert dem Hochstift, dies in den nächsten 20 Jahren wieder abzulösen.
Nachdem Konrad von Hohenlohe-Brauneck (Conraten) stirbt, empfängt sein Bruder Gottfried von Hohenlohe-Brauneck (Götz von Braunek) Schloss und Amt Neuhaus zu Lehen. Da dieser jedoch kurze Zeit später ohne männlichen Erben stirbt, fällt das Lehen an das Hochstift Würzburg zurück. Bischof Gerhard von Schwarzberg verleiht den Grafen Günther XXVII. von Schwarzburg (Gunteren dem Elteren) und Günther XXXIV. von Schwarzburg (Guntheren dem Jungeren von Schwartzburg) das Lehen als Mannlehen, mit der Bedingung, dass dem Hochstift der Kauf vorbehalten ist, sollten sie oder ihre Erben das Lehen verkaufen wollen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg bekennt Margaretha von Schwarzburg (Margarethen), der Witwe von Graf Heinrich von Schwarzburg (Hainrichen von Schwartzburg), 6000 Gulden auf Schloss und Amt Neuhaus. Dies ratifiziert Bischof Johann von Egloffstein.
Graf Johann von Schwarzburg (Hanns von Schwartz) empfängt Schloss und Amt Neuhaus (Newhaus) mit allem Zugehörigen von Bischof Johann von Egloffstein zu Lehen.
Die Wiesen des Schlosses Neuhaus (Schlos Newenhaus) auf dem Kitzberg nahe Bad Mergentheim (Mergenthaim), die eine Fläche von 36 Tagwerk umfassen, und andere kommen in den Besitz des Deutschen Ordens.
Graf Günther von Schwarzburg (Gunther von Schwartzburg) verkauft mit Bewilligung Bischof Johanns von Egloffstein und seinem Domkapitel Schloss und Amt Neuhaus (Neuhaus) mit allen zugehörigen Dörfern, Leuten, Gütern, Rechten, Gerechtigkeiten und anderem für 15.100 Gulden an den Deutschmeister Konrad von Egloffstein (Conraden von Eglofstain). Jedoch behält sich der Bischof eine ewige Wiederlösung all dessen sowie das Öffnungsrecht für sich und das Hochstift Würzburg vor. Darüber überreicht der Bischof dem Deutschmeister einen besiegelten Brief. In diesem Brief sichert er dem Deutschmeister und seinen Nachfolgern außerdem 300 Gulden zum Ausbau des Schlosses sowie das Recht zu, über alle Dinge, die die Menschen und Güter in der Stadt und dem Markt Bad Mergentheim (Mergenthaim) betreffen, zu richten, solange eine Wiederlösung nicht stattfindet. Der Deutschmeister übergibt dem Bischof darüber ebenfalls ein Revers.