Nachdem Konrad von Hohenlohe-Brauneck (Conraten) stirbt, empfängt sein Bruder Gottfried von Hohenlohe-Brauneck (Götz von Braunek) Schloss und Amt Neuhaus zu Lehen. Da dieser jedoch kurze Zeit später ohne männlichen Erben stirbt, fällt das Lehen an das Hochstift Würzburg zurück. Bischof Gerhard von Schwarzberg verleiht den Grafen Günther XXVII. von Schwarzburg (Gunteren dem Elteren) und Günther XXXIV. von Schwarzburg (Guntheren dem Jungeren von Schwartzburg) das Lehen als Mannlehen, mit der Bedingung, dass dem Hochstift der Kauf vorbehalten ist, sollten sie oder ihre Erben das Lehen verkaufen wollen.