Bischof Gerhard von Schwarzburg bekennt Margaretha von Schwarzburg (Margarethen), der Witwe von Graf Heinrich von Schwarzburg (Hainrichen von Schwartzburg), 6000 Gulden auf Schloss und Amt Neuhaus. Dies ratifiziert Bischof Johann von Egloffstein.
Herr Albrecht von Hohenlohe-Weikersheim (Albrecht von Hohenloh), Herr Konrad von Weinsberg (Conrad von Weinsperg), Anna von Weinsberg (Anna von Weinsperg) und Gräfin Margaretha von Schwarzburg (Margaretha Gräuin von Schwartzburg) verzichten auf alle Forderungen, Ansprüche, Rechte und Gerechtigkeiten, die sie an Schloss Neuhaus (Newenhaus) und allem Zugehörigen haben. Darüber übergeben sie einen besiegelten Brief an den Deutschmeister Konrad von Egloffstein. Falls Amt und Schloss Neuhaus von Hochstift Würzburg abgelöst werden, soll der Deutschmeister diesen Brief übergeben.
Graf Günther von Schwarzburg (Günther von Schwartzburg) verzichtet, ebenso wie Albrecht von Hohenlohe-Weikersheim (Albrecht von Hoenlohe), Herr Konrad von Weinsberg (Conrath von Weinspg) und Margaretha von Schwarzburg (Margaretha von Brauneck), auf seine Forderungen und Ansprüche an Schloss Neuhaus (Neuenhaus) gegenüber dem Hochstift Würzburg.