5 Pfund Heller gelten 6 Goldgulden. Da die meisten Käufe, Zinsen, Gülte, Wechsel, Schulden, Pfandverschreibungen und andere Verträge auf Pfund Heller als Währung ausgerichtet sind, erfindet man zur Bezahlung der selben einen Wechselkurs. Vor etlichen Jahren hat König Albrecht Bischof Andreas von Gundelfingen 2000 Pfund Heller auf den Reichsteil der Stadt Heidingsfeld (Haidingsfeld) verschrieben. In der nachfolgenden Zeit dient Bischof Otto von Wolfskeel Kaiser Ludwig und empfängt Schaden, wofür ihm der Kaiser 3000 Pfund Heller zu den vorigen 2000 Pfund auf Heidingsfeld vebrieft, sodass das Stift einen Pfandschilling von 5000 Pfund auf Heidingsfeld besitzt. Dieselben 5000 Pfund werden in einer Übereinkunft von König Sigmund und Bischof Johann von Brunn für 6000 Rheinische Gulden angeschlagen. Zeugen sind Markgraf Friedrich von Brandenburg (Marggrauen Fridrichen von Brandenburg), Deutschmeister Eberhard von Saunsheim (Eberharten von Sainshaim) und Graf Ludwig von Öttingen (Graue Ludwigen von Otingen). Daraus wird ersichtlich, dass zu diesem Zeitpunkt 5 Pfund 6 Rheinische Gulden wert sind. Möchte man einen Wertevergleich mit den Münzen zu Fries' Zeit anstellen, so ergibt sich, dass ein Pfund Heller 18 Batzen wert sind. 1544, das Jahr in dem Fries schreibt, sind 5 Rheinische Goldgulden 6 Rheinische Gulden [?]. Ein damaliges Pfund Heller hat den gleichen Wert wie ein Rheinischer Goldgulden 1544.
Der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim (Eberhart von Saunshaim) leiht Bischof Johann von Brunn im Jahr 1421 2000 Gulden, mit der Bedingung, dass der Bischof ihm drei Jahre später zu Kathedra Petri 9999 bezahlt und ihm 500 Gulden zum Ausbau des Schlosses Neuhaus (Newenhaus) zusichert. Außerdem soll der Bischof den Pfand nicht zurücknehmen oder mit Schulden belasten. Der Bischof hatte zuvor nämlich die darauf verpfändete Hauptsumme von 15.100 Gulden abgelöst. Falls der Bischof oder sein Nachfolger die 2000 Gulden nicht bis zum Jahr 1424 zurückzahl, wird und bleibt die Verpfändung des Schlosses Neuhaus ein beständigen Kauf und das Hochstift verliert alle Vorderungen daran.
Da Bischof Johann von Brunn 1428 die 2000 Gulden Pfand und 600 Gulden Zinsen für Schloss Neuhaus abermals nicht ablöst, beschließen die beteiligten Parteien eine neue Hauptsumme für das Schloss, nämlich 18.500 Gulden. Diese setzt sich zusammen aus der anfänglichen Kaufsumme von 15.100 Gulden, den 2.000 Gulden, die der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim dem Bischof 1421 leiht, 600 Gulden, die als Zinsen für die sechs Jahre von 1422 bis 1428 für die 2.000 Gulden anfallen, sowie weitere 300 Gulden als Zinsen der erwähnten 2.000 Gulden, die von 1428 bis 1431 anfallen. Dazu kommen noch die 500 Gulden, die der Bischof dem Deutschmeister zum Ausbau des Schlosses und seiner Zugehörungen bewilligt hat.
Das Hochstift Würzburg bezahlt seine Schulden bei dem Deutschmeister Eberhard von Seinsheim bis Kathedra Petri 1424 nicht, weshalb der Deutschmeister die Zahlung für Bischof Johann von Brunn um ein Jahr, das heißt bis Kathedra Petri 1425, verlängert. Der Bischof muss dann jedoch für jedes der drei Jahre, in denen er die Zahlung versäumt hat, 100 Gulden mehr zahlen, also 2300 Gulden. Dadurch ermöglicht er dem Bischof wieder die Verpfändung des Schlosses Neuhaus. Sollten die 2300 Gulden in der vereinbarten Zeit nicht bezahlt werden, soll aus dem Pfand ein beständiger Kauf werden und das Hochstift verliert alle Ansprüche darauf.
Bischof Johann von Brunn hat nicht das Geld, um die Schulden, die er bei dem Deutschmeister Eberhard von Seinsheim hat, bis zum vereinbarten Tag Kathedra Petri 1425 zurückzubezahlen, weshalb eine Ablösung des Pfands Schloss Neuhaus nicht mehr möglich wäre. Daher leiht sich der Bischof von zwei Parteien, die im Folgenden erläutert werden, jeweils 650 Gulden, um auf die Summe von 2300 Gulden zu kommen und den Pfandbrief von dem Deutschmeister ablösen zu können, den er ihm ein Jahr zuvor über 2000 Gulden ausgestellt hat. Dieses Geld erhält er von den beiden Flecken Heidingsfeld (Haidingsueld) und Mainbernheim (Bernhaim). Durch das verleihen des Geldes soll den beiden Parteien kein Nachteil entstehen. Die erste Partei besteht aus Dechant und Kapitel des Domstifts Würzburg. Die zweite Partei bilden der Dompropst zu Bamberg Martin von Lichtenstein (Mertin von Lichtenstain), der Dompropst zu Würzburg Günther von Schwarzburg (Günther von Schwartzburg), Johann von Malkos (Johanns von Malkos), Konrad von der Keere (Conrad von der Kere) - welche alle Domherren sind - sowie der Pfarrer zu Haßfurt (Hasfurt) Heinrich Lochner (Hainrich Lochner), der Ritter Apel von Lichtenstein (Apel von Liechtenstain), der Hofmeister Raban Hofwart von Kirchheim (Raban Hofwart), Eberhard von Eberstein (Eberhart von Eberstain), Johann von Totenheim (Hanns von Totenhaim), Weiprecht Kötner (Weiprecht Kötner) und Engelhard von Münster (Engelhart von Munster).
Sich Geld für die Auslösung des Pfandes zu leihen gelingt Bischof Johann von Brunn nicht, der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim (maister Eberhart) verlängert die Frist für die Ablösung des Schlosses Neuhaus für 2.000 Gulden um noch zwei weitere Jahre. Als der Bischof abermals nicht bezahlen kann, wird die Frist um ein weiteres Jahr verlängert, mit der Bedingung, dass Bischof Johann von Brunn dem Deutschen Orden zusätzlich zu den 2.000 Gulden für jedes Jahr weitere 100 Gulden bezahlen soll, was für die bisherigen sechs Jahre 600 Gulden als Zinsen ergibt. Dies wird vom Bischof und seinem Domkapitel besiegelt und die Urkunde dem Deutschmeister übergeben.
Bischof Johann von Brunn ist in den Besitz der beiden Städte Heidingsfeld (haidingsueld) und Mainbernheim (Bernhaim) gekommen. Die Einwohner von Heidingsfeld und Mainbernheim reichen Klage bei König Sigmund ein, weil Bischof Johann von Brunn sie mit seinen Gerichten schwerer belastet als vorher. König Sigmund und Bischof Johann von Brunn sind so zerstritten, dass sie Markgraf Friedrich von Brandenburg (Marggraue Fridrich von brandenburg), Deutschmeister Eberhard von Seinsheim (Eberhart von Saunshaim), Graf Ludwig von Öttingen (Lutwig von Otingen) und Erbmarschall Haupt II. von Pappenheim (Haubt Marschalcken von Bappenhaim) um Streitschlichtung bitten. Sie treffen sich in Nürnberg (Nurenberg) und sprechen nach der Anhörung beider Parteien Recht. Bischof Johann hat den von Thüngen bereits 4100 Gulden und Karl von Heßberg (Carl von hespurg) 2300 Gulden entrichtet. Die alten 5000 Pfund Heller sind für 6000 Rheinische Gulden angeschlagen worden. Das macht insgesamt 7400 Gulden. Die Vereinbarung umfasst folgende Punkte: Die Städte müssen die 4100 Gulden Pfandschilling an die von Thüngen entrichten, sodass Bischof Johann nicht mehr als 4000 Gulden [sic!] auf beiden Städten als Pfandschilling hat. Die Schuldbriefe sind ausgelöst und die Einwohner der beiden Orte sind dem Bischof Johann zu nicht mehr als 4000 Gulden Abgaben verpflichtet. Zweitens klagt der böhmische Kellerer zu Heidingsfeld Bischof Johann den Fronhof zu Heidingsfeld ab. Da ihm sein Urteilsbrief jedoch entwertet wurde, soll er einen neuen erhalten. Den Heidingsfelder und Mainbernheimer Einwohnern wird drittens zugesichert, dass sie weiter nach den bisherigen Rechten und Gewohnheiten leben dürfen. Auch die Gerichtszuständigkeiten bleiben dieselben wie unter Kaiser Karl IV und König Wenzel.
Die Bürger der beiden Flecken Mainbernheim (Mainbernheim) und Heidingsfeld (Heidingsfeld) sind unzufrieden über das Versagen (gebrechen) des Bischofs Johann von Brunn, der Burggrafen von Nürnberg und des Königs Sigmund von Luxemburg. Also kommt es zu Entscheiden von Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Fridrichen von Brandenburg), Deutmeister Eberhard von Seinsheim (Eberharten von Saunshaim Maistere deutschsordens), Graf Ludwig von Öttingen (Ludwigen von Otingen) und Haupt II. Marschall von Pappenheim (Häubten Marschalken von Bapenhaim). Nach dem Verhör der beiden Parteien sprechen sie ein Urteil aus. Die beiden Städte sollen Balthasar und Sigmund von Thüngen (den von Tungen) 4100 Gulden bezahlen, um das Hochstift Würzburg vom Lehen freizukaufen, sodass Bischof Johann von Brunn und dessen Nachfolger in beiden Flecken keinen Pfandschilling mehr haben und die 4000 Gulden und alle anderen Schulden getilgt sind.
Bischof Johann von Brunn erlaubt dem Deutschmeister Eberhard von Seinsheim für 500 Gulden Veränderungen an dem Schloss Neuhaus und seinen Zugehörungen vorzunehmen.
Erzbischof Konrad III. von Dhaun von Mainz (B. Conrat zu maintz), Markgraf Friedrich II. von Brandenburg (Marggue Fridrich von Brandenburg), Herzog Heinrich XVI. von Bayern (Hertzog Hainrich von Bairn), Herzog Otto von Bayern (Hertzog Ot von Bairn), der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim (Eberhart von Sainshaim deutscher maister), Ritter Reinhard von Sickingen (Rainhart von Sickingen riter) und der Nürnberger Bürger Sigmund Strohmaier (Sigmund Stroemair burger zu Nürenberg) kommen nach Würzburg. Sie schließen mit Bischof Johann von Brunn und dem Domkapitel einen Vertrag, demnach der Bischof die Verwaltung und die Herrschaft über das Schloss Marienberg (schloss vnserfrawenberg) an Hauptmänner, die aus der Ritterschaft des Hochstifts bestimmt werden, übergeben soll. Diese Bestimmung wird erfüllt. Graf Georg I. von Henneberg (Graue Georg von Hennenberg) wird von der Ritterschaft zum Hauptmann bestimmt und besetzt Schloss Marienberg. Er lässt hierauf eine besondere Münze prägen. Es handelt sich hierbei um einen Kreuzgroschen: Auf einer Seite ist das Wappen des Hochstifts, der Fränkische Rechen, zusammen mit dem Namen Bischof Johanns von Brunn geprägt. Auf der anderen Seite sind ein Drudenfuß sowie der Name Georg Graf von Henneberg in der Umschrift zu sehen.