Sich Geld für die Auslösung des Pfandes zu leihen gelingt Bischof Johann von Brunn nicht, der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim (maister Eberhart) verlängert die Frist für die Ablösung des Schlosses Neuhaus für 2.000 Gulden um noch zwei weitere Jahre. Als der Bischof abermals nicht bezahlen kann, wird die Frist um ein weiteres Jahr verlängert, mit der Bedingung, dass Bischof Johann von Brunn dem Deutschen Orden zusätzlich zu den 2.000 Gulden für jedes Jahr weitere 100 Gulden bezahlen soll, was für die bisherigen sechs Jahre 600 Gulden als Zinsen ergibt. Dies wird vom Bischof und seinem Domkapitel besiegelt und die Urkunde dem Deutschmeister übergeben.