Der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim (Eberhart von Saunshaim) leiht Bischof Johann von Brunn im Jahr 1421 2000 Gulden, mit der Bedingung, dass der Bischof ihm drei Jahre später zu Kathedra Petri 9999 bezahlt und ihm 500 Gulden zum Ausbau des Schlosses Neuhaus (Newenhaus) zusichert. Außerdem soll der Bischof den Pfand nicht zurücknehmen oder mit Schulden belasten. Der Bischof hatte zuvor nämlich die darauf verpfändete Hauptsumme von 15.100 Gulden abgelöst. Falls der Bischof oder sein Nachfolger die 2000 Gulden nicht bis zum Jahr 1424 zurückzahl, wird und bleibt die Verpfändung des Schlosses Neuhaus ein beständigen Kauf und das Hochstift verliert alle Vorderungen daran.