Der Ritter Heinrich Kötner und sein Sohn Weiprecht (Hainrich Kötner, ritter vnd Weiprecht, sein sun) tragen Bischof Gerhard und dem Stift Würzburg ihr Haus in Obereuerheim und ihre Besitzungen in Untereuerheim zum Lehen auf und erhalten sie. Dabei gestehen sie dem Stift das ewige Öffnungsrecht ihrer Befestigung und des [anscheinend befestigten] Kirchhofs, das ihm die militärische Nutzung im Kriegsfall garantiert. Laut der Nachtragshand betrifft dies auch den Wald von Abersfeld (Abersfeld holtz), den Zoll von Haßfurt (Hassfurther Zoll), Bergrheinfeld (Rainfeld), Grettstadt (Grestatt), Gramschatz (Crassultz(), Durfeldt (Dürrfeld) und den Zehnten von Gochsheim (Gockhshaimer Zehende).
Bischof Johann von Egloffstein erwirbt die Güter Weiprecht Kötners in Ober- und Untereuerheim und verkauft sie später Hans von Heßberg.
Bischof Johann von Brunn schuldet Weiprecht Kötner (werprecht Kötner) 1500 Gulden. Dafür setzt er ihm und seinen Erben die Kellerei zu Haßfurt (hasfurt) mit all ihren Nutzungen und Gefällen zu und erlaubt ihn, sie so lange zu gebrauchen, bis ihnen die 1500 Gulden zurück gezahlt wurden. Er stellt allerdings die Bedingung, dass Weiprecht dem Stift davon jährlich 130 Gulden zum Deputat geben soll. Weiprecht möchte davon jedoch nicht gebrauch machen. Stattdessen schlägt er die ausstehende Summe auf die Hauptsumme, sodass eine Gesamtsumme von 2219 Gulden entsteht.
Bischof Johann von Brunn freit dem Weiprecht Kötner (Werprecht Kötner) und seinen Erben eine Behausung bei dem Oberen Tor in Haßfurt (Hasfurt) von der Steuer, Bede, Wach und Fron. Einige Jahre später freit Bischof Johann von Brunn den Brüdern Johann und Martin Kötner (Hanns vnd Mertin Kötner) ihren Baumgarten, der am Oberen Tor am äußeren Stadtgraben zu Haßfurt liegt, von dem Zehnt.
Mehrere Jahre später schuldet Bischof Johann von Brun Weiprecht Kötner (werprecht Kötner) immer noch eine Summe von 2219 Gulden. Dafür verschreibt er ihm die Kellerei Haßfurt, die Vogtei und Briefe vom Gerichtstab.
Bischof Johann von Brunn befreit Weiprecht Kötner (Weiprecht Kotner) einen Weingarten auf der Berg Hennberg in der Mark Brotbach vom Zehnt.
Bischof Johann von Brunn schuldet Weiprecht Kötner (Werprecht Kötner) 2219 Gulden. Diese Schulden wachsen in kurzer Zeit so stark heran, dass er ihm schließlich 5500 Gulden schuldet. Dafür verschreibt ihm Bischof Johann von Brunn die Vogtei und Kellerei Haßfurt samt dem Amt mit allen Leuten, Gütern und Zu- und Einbehörungen (nichts ausgenommen außer Buße betreffend Hals und Hand, Bede, Steuer, Öffnung, Mannlehen und geistliches Lehen) amtmannsweise. Weiprecht soll es so lange innehaben, bis er oder seine Erben die 5500 Gulden wieder vollständig erhalten haben.
Bischof Johann von Brunn hat nicht das Geld, um die Schulden, die er bei dem Deutschmeister Eberhard von Seinsheim hat, bis zum vereinbarten Tag Kathedra Petri 1425 zurückzubezahlen, weshalb eine Ablösung des Pfands Schloss Neuhaus nicht mehr möglich wäre. Daher leiht sich der Bischof von zwei Parteien, die im Folgenden erläutert werden, jeweils 650 Gulden, um auf die Summe von 2300 Gulden zu kommen und den Pfandbrief von dem Deutschmeister ablösen zu können, den er ihm ein Jahr zuvor über 2000 Gulden ausgestellt hat. Dieses Geld erhält er von den beiden Flecken Heidingsfeld (Haidingsueld) und Mainbernheim (Bernhaim). Durch das verleihen des Geldes soll den beiden Parteien kein Nachteil entstehen. Die erste Partei besteht aus Dechant und Kapitel des Domstifts Würzburg. Die zweite Partei bilden der Dompropst zu Bamberg Martin von Lichtenstein (Mertin von Lichtenstain), der Dompropst zu Würzburg Günther von Schwarzburg (Günther von Schwartzburg), Johann von Malkos (Johanns von Malkos), Konrad von der Keere (Conrad von der Kere) - welche alle Domherren sind - sowie der Pfarrer zu Haßfurt (Hasfurt) Heinrich Lochner (Hainrich Lochner), der Ritter Apel von Lichtenstein (Apel von Liechtenstain), der Hofmeister Raban Hofwart von Kirchheim (Raban Hofwart), Eberhard von Eberstein (Eberhart von Eberstain), Johann von Totenheim (Hanns von Totenhaim), Weiprecht Kötner (Weiprecht Kötner) und Engelhard von Münster (Engelhart von Munster).