Wie die Lehen in Ober- und Untereuerheim in den Besitz der Bibra gelangen, steht in den Lehenbüchern.
Der Schultheiß und die Amtleute von Kaiser Friedrich II. und seinem Sohn, König Heinrich VII., verstoßen gegen die gerichtliche Oberhoheit Bischofs Hermann von Lobdeburg in Gochsheim (Gochshaim) und behindern diesen bei der Ausübung seiner Rechte. Der Bischof wendet sich daraufhin an König Heinrich VII. und erhält von diesem eine besiegelte Urkunde über die Beseitigung dieser Zustände. Die Nachtragshand merkt zusätzlich die Orte Unter- oder Obereuerheim (Urhaim oder Eurhaim), Mainbernheim (Bernhaim), Hüttenheim (Huettenhaim), die Gemarkung um Gutenstetten (Tuttenstetten), die Schweinfurter Münzstraße (Schweinfurter muntz stras), den Ort Burgwindheim (Windshaim) und die Schlagworte Zenten Verhinderung, Landgericht, Lehen, Gaistliche Gerichtzwang an.
Die Reichsschultheißen nehmen die Einwohner von Untereuerheim und - wie die Nachtragshand anmerkt - auch der Orte Donnersdorf (Dampdorff), Gochsheim (Gochshaim), Obereurheim (Urhaim), Mainbernheim (Bernhaim), Hüttenheim in Bayern (Huttenhaim), Gutenstetten (Tuttenstetten), Bad Windsheim (Windshaim) unter ihren Gerichtszwang und entziehen sie durch andere Neuerungen der Oberhoheit des Hochstifts Würzburg. Die Nachtragshand spricht hier von Geleitrecht auf den Straßen (strass), das Recht zur bezeichnung von Märkten (Markzaichen) und dem Münzrecht (Muntz). Bischof Hermann klagt dies König Heinrich [VII.], der zugunsten des Stifts entscheidet und die berührten Rechte dem Stift in einger besiegelten Urkunde zustellt.
Bischof Iring von Reinstein-Homburg verpfändet Heinrich Fuchs von Schwanberg, dem Vogt auf dem Schwanberg (Haintz Fuchs vogt uf dem Swanberg), die Güter des Stifts in Gerlachshausen (Gerlachshausen) und ihre Nutzung für insgesamt 240 Pfund Heller auf Widerlösung und gibt sie ihm zu Lehen. Die Nachtragshand vermerkt zusätzlich die Orte Rainfelt (hierbei könnte es sich um Bergrheinfeld, Grafenrheinfeld oder Kleinrheinfeld handeln), Curnfelt, Ober- und Untereuerheim (Ewrhaim) und Speckfeld (Speckfelt).
Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet den Hof des Stifts in Gochsheim (Gochshaim) zusammen mit der Hälfte des Getreide- und Weinzehnten und dem Drittel am Ober- und Untereuerheim (Euerhaim) an Johann von Wenkheim (her Johan v Wenckhaim) und an Ritter Heinrich von Sternberg (her Heinrich von Sternberg riter). Die Verpfändung soll in 20 Jahren wieder ausgelöst werden.
Die Ritter Heinrich von Sternberg und Johann von Wenkheim (Hainrich von Sternberg vnd Herr Hanns von Wenckhaim ritern) pfänden von Bischof Otto und dem Stift Würzburg ein Drittel des Getreide- und Weinzehnts von Ober- und Untereuerheim. Diese Verpfändung ist auf 20 Jahre begrenzt, in denen sie vom Stift wieder ausgelöst werden soll. Wenn dies nicht geschieht, wird die Pfandschaft in ein Mannlehen umgewandelt.
Der Ritter Heinrich Kötner und sein Sohn Weiprecht (Hainrich Kötner, ritter vnd Weiprecht, sein sun) tragen Bischof Gerhard und dem Stift Würzburg ihr Haus in Obereuerheim und ihre Besitzungen in Untereuerheim zum Lehen auf und erhalten sie. Dabei gestehen sie dem Stift das ewige Öffnungsrecht ihrer Befestigung und des [anscheinend befestigten] Kirchhofs, das ihm die militärische Nutzung im Kriegsfall garantiert. Laut der Nachtragshand betrifft dies auch den Wald von Abersfeld (Abersfeld holtz), den Zoll von Haßfurt (Hassfurther Zoll), Bergrheinfeld (Rainfeld), Grettstadt (Grestatt), Gramschatz (Crassultz(), Durfeldt (Dürrfeld) und den Zehnten von Gochsheim (Gockhshaimer Zehende).
Bischof Johann von Egloffstein erwirbt die Güter Weiprecht Kötners in Ober- und Untereuerheim und verkauft sie später Hans von Heßberg.
Hans von Heßberg (Hanns von Hesperg) gesteht dem Stift Würzburg in der Befestigung von Obereuerheim das ewige Öffnungsrecht zu, das Bischof Johann von Egloffstein die militärische Nutzung im Kriegsfall garantiert. Daraufhin verleiht der Bischof ihm das Lehen als in männlicher und weiblicher Linie erblich.
Erkinger von Heßberg, der Sohn des bereits erwähnten Hans von Heßberg, (Erckinger von Hesperg, des obgenanten hern Hannsen sun) empfängt die Lehen in Ober- und Untereuerheim und übergibt dem Stift deswegen einen Revers.