Der Reichsschultheiß erhebt in Donnersdorf (Danerstorf) im Amt Zabelstein Abgaben, aber Heinrich (VII.) gibt das Dorf wieder frei.
Viele Jahre nach dem Erwerb von Burgbernheim (Bernhaim) erheben die Reichsschultheiße und Amtleute unbilliche Dienste und andere neue Abgaben von den Unfreien (arme leute) zu Bernheim und anderswo, die Bischof Hermann von Lobdeburg unterstanden. König Heinrich [VII] hebt diese Abgaben aber wieder auf.
Anm.: arme leute verwendet Fries gewöhnlich als Synonym zu Leibeigene. Im Eintrag NR. 1479 ist im selben Zusammenhang aber von Einwohner zu Burgbernheim die Rede.
Die Reichsschultheißen nehmen die Einwohner von Untereuerheim und - wie die Nachtragshand anmerkt - auch der Orte Donnersdorf (Dampdorff), Gochsheim (Gochshaim), Obereurheim (Urhaim), Mainbernheim (Bernhaim), Hüttenheim in Bayern (Huttenhaim), Gutenstetten (Tuttenstetten), Bad Windsheim (Windshaim) unter ihren Gerichtszwang und entziehen sie durch andere Neuerungen der Oberhoheit des Hochstifts Würzburg. Die Nachtragshand spricht hier von Geleitrecht auf den Straßen (strass), das Recht zur bezeichnung von Märkten (Markzaichen) und dem Münzrecht (Muntz). Bischof Hermann klagt dies König Heinrich [VII.], der zugunsten des Stifts entscheidet und die berührten Rechte dem Stift in einger besiegelten Urkunde zustellt.
Die Reichsschultheißen und die Amtleute erheben erneut unrechtmäßige Abgaben von den Einwohnern zu Burgbernheim (Inwonere zu Bernhaim) als Schutzgeld. Heinrich Raspe (Konig Hainrich der acht) erlässt auf Bitten Bischofs Hermann von Lobedeburg diese Abgaben und freit die betroffenen Personen auf ewig von dieser Steuer.