Meinigen (Mainingen) ist eine Burg, Stadt und Amt im Grabfeld. König Heinrich II. wollte in Bamberg (Bamberg) ein Bistum errichten und stiften, zu dessen Bereich der Radenzgau (Radentzgai) und die Stadt Bamberg gehören sollen, die aber dem Bistum Würzburg gehört. Er verhandelt mit Bischof Heinrich I. von Würzburg, einem Grafen von Rothenburg ob der Tauber und sie einigen sich darauf, dass die bischöfliche Gerichtsbarkeit und Herrschaft in den Bereichen zwischen Main und der Rednitz (Rednitz) samt eines Teils vom Volkfeldgau (ländlins Volkfeld) zu seinem neuen Bistum gehören sollen. Dafür bekommt das Stift Würzburg die Stadt Meiningen (Mainingen), die umgrenzend Gebiete (Mainingerrodmarke) und Walldorf (Waltorf) mit allen zugehörigen Dörfern, Dienstleuten, Kirchen, Zehnten, Wäldern, Wildbannen, Gewässern und Wasserläufen, Fischereien, Mühlen, Wiesen, Weiden, Feldern, bebaut und unbebaut, besuchten und unbesuchten Wegen, Stegen, Ausgängen und Eingängen und alle weiteren Nutzungen.
Die Reichsschultheißen nehmen die Einwohner von Untereuerheim und - wie die Nachtragshand anmerkt - auch der Orte Donnersdorf (Dampdorff), Gochsheim (Gochshaim), Obereurheim (Urhaim), Mainbernheim (Bernhaim), Hüttenheim in Bayern (Huttenhaim), Gutenstetten (Tuttenstetten), Bad Windsheim (Windshaim) unter ihren Gerichtszwang und entziehen sie durch andere Neuerungen der Oberhoheit des Hochstifts Würzburg. Die Nachtragshand spricht hier von Geleitrecht auf den Straßen (strass), das Recht zur bezeichnung von Märkten (Markzaichen) und dem Münzrecht (Muntz). Bischof Hermann klagt dies König Heinrich [VII.], der zugunsten des Stifts entscheidet und die berührten Rechte dem Stift in einger besiegelten Urkunde zustellt.
Als Altgasse (Altgas) wird eine Straße zwischen Ebelsbach (Ebelspach) und Seßlach (Sesslach) bezeichnet. Diese gehört zunächst den Herren von Rotenhan, wird jedoch von Markus und Jobst von Rotenhan gegen eine andere Straße eingetauscht und fällt so an das Hochstift Würzburg.
Rotenhan, Gottfried Freiherr von: Die Rotenhan. Genealogie einer fränkischen Familie von 1229 bis zum Dreißigjährigen Krieg, Neustadt a. d. Aisch 1985.
Die Landstraße durch Ebelsbach, die Altgasse genannt, wurde durch eine Überschwemmung unbefahrbar. Deswegen wurde die Straße umfahren, weswegen den Herren von Rotenhan (den von Rotenhan)und den anliegenden Bauern Schäden entstanden. Die Herren von Rotenhan ließen darum einen neue Straße auf ihrem Eigenland anlegen und befestigen. Deswegen übereignete ihnen Bischof Gottfried Schenk von Limpurg (B Gotfrid von Limpurg) die alte Straße. Laut der Nachtragshand existiert eine Abschrift des Revers aus der Zeit Bischof Friedrichs von Wirsberg.
Bischof Johann von Grumbach (Bischof Johanns von Grumbach) bestätigt die Übergabe der alten Landstraße in Ebelsbach an die Herren von Rotenhan.
Es kommt zu einer Regelung wegen der Zentgerichtsbarkeit in Schweinfurt, Loch bei der Mulen (unklare Flur- oder Ortsbezeichnung), bei der heutigen Wüstung Hilpersdorf (Puchen zu Hilpersdorff), bei Geldersheim (Schopfen gen Geltersheim) und bezüglich der ehemaligen Straße bei Hilpersdorf. Laut einem späteren Schreiber ist auch der Main betroffen.
Herr Philipp von Weinsberg (Philips von Weinsperg) und Oswald von Weiler aus Gaukönigshofen (Königshofen) streiten sich über den Weinausschank, die Schankstätte, den Zugang, die Zinsen am Galgenberg und das Ein- und Auslassen. Bischof Lorenz von Bibra schlichtet den Streit.
Bischof Konrad von Bibra und Wilhelm von Grumbach (Wilhelm von Grumbach) einigen sich nach einem Streit um den Wildbann, der Grenzen und der Befestigung von Wegen im Gramschatzer Wald (uff dem Cramschnis). Der Vertrag wird im Anschluss noch einmal verändert.