Meinigen (Mainingen) ist eine Burg, Stadt und Amt im Grabfeld. König Heinrich II. wollte in Bamberg (Bamberg) ein Bistum errichten und stiften, zu dessen Bereich der Radenzgau (Radentzgai) und die Stadt Bamberg gehören sollen, die aber dem Bistum Würzburg gehört. Er verhandelt mit Bischof Heinrich I. von Würzburg, einem Grafen von Rothenburg ob der Tauber und sie einigen sich darauf, dass die bischöfliche Gerichtsbarkeit und Herrschaft in den Bereichen zwischen Main und der Rednitz (Rednitz) samt eines Teils vom Volkfeldgau (ländlins Volkfeld) zu seinem neuen Bistum gehören sollen. Dafür bekommt das Stift Würzburg die Stadt Meiningen (Mainingen), die umgrenzend Gebiete (Mainingerrodmarke) und Walldorf (Waltorf) mit allen zugehörigen Dörfern, Dienstleuten, Kirchen, Zehnten, Wäldern, Wildbannen, Gewässern und Wasserläufen, Fischereien, Mühlen, Wiesen, Weiden, Feldern, bebaut und unbebaut, besuchten und unbesuchten Wegen, Stegen, Ausgängen und Eingängen und alle weiteren Nutzungen.
Ritter Eberhard von Buchenau (Eberhart von Buechenau riter), Eberhard Neidhard (Eberhart Neithart), Heinrich von der Tann (Haintz von der Thanne), seine Söhne Wilhelm und Sitig (Wilhelm vnd Sitig) und sein Bruder Friedrich von der Tann (Fritz) unterstützen Bischof Gerhard von Schwarzburg gegen die Markgrafen zu Meißen (Meissen) als Hauptleute und Diener. Deswegen hat sich sein Nachfolger Bischof Johann von Egloffstein wegen ihrer Hauptmannschaft, ihrer Dienste und den entstandenen Schäden mit ihnen geeinigt. Er verschreibt ihnen und ihren Erben 8,000 Gulden auf die Bede der Städte Meiningen (Mainingen) und Mellrichstadt (Melrichstat) zusammen mit dem Zoll und dem Ungeld. Ihnen wird aber weder die Hauptsumme noch die dazugehörigen Zinsen oder der Ertrag bezahlt. Die Summe beträgt dann 14,000 Gulden. Deshalb verschreibt Bischof Johann von Egloffstein ihnen noch andere Gelder von Stadt und Amt Meiningen, welche in Gesamtsumme 19,500 Gulden ergaben. Da verschreibt der Bischof ihnen auch noch die Landeswehr auf Schloss und Burg in Stadt und Amt Meiningen, aber unter Vorbehalt der Auslösung und der Erbhuldigung.
Schloss, Stadt und Amt Meiningen (Mainingen) samt allen Zugehörungen, Dörfern, den Bürgern, Gütern, Gerichten, Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Rechten, Gerechtigkeiten, Gefällen und Nutzungen überträgt Bischof Konrad von Bibra an den Grafen Wilhelm von Henneberg (Grauen Wilhelmen von Hennenberg). Bischof Konrad von Bibra erhält im Gegenzug Schloss und Amt Mainberg (Mainberg). Dies geschicht unter der Bedingung, dass sollte das Geschlecht Henneberg aussterben, das Stift Würzburg Schloss und Amt Mainberg für 30000 auslösen und wieder an das Stift bringen kann. Sollte Graf Wilhem oder seine Erben Geld benötigen, kann der Bischof für 50000 Gulden Schloss, Stadt und Amt Meiningen bezahlen.