Meinigen (Mainingen) ist eine Burg, Stadt und Amt im Grabfeld. König Heinrich II. wollte in Bamberg (Bamberg) ein Bistum errichten und stiften, zu dessen Bereich der Radenzgau (Radentzgai) und die Stadt Bamberg gehören sollen, die aber dem Bistum Würzburg gehört. Er verhandelt mit Bischof Heinrich I. von Würzburg, einem Grafen von Rothenburg ob der Tauber und sie einigen sich darauf, dass die bischöfliche Gerichtsbarkeit und Herrschaft in den Bereichen zwischen Main und der Rednitz (Rednitz) samt eines Teils vom Volkfeldgau (ländlins Volkfeld) zu seinem neuen Bistum gehören sollen. Dafür bekommt das Stift Würzburg die Stadt Meiningen (Mainingen), die umgrenzend Gebiete (Mainingerrodmarke) und Walldorf (Waltorf) mit allen zugehörigen Dörfern, Dienstleuten, Kirchen, Zehnten, Wäldern, Wildbannen, Gewässern und Wasserläufen, Fischereien, Mühlen, Wiesen, Weiden, Feldern, bebaut und unbebaut, besuchten und unbesuchten Wegen, Stegen, Ausgängen und Eingängen und alle weiteren Nutzungen.
Otto von Kühndorf (Ot von Kundorf) erhält das Dorf Habthal (Habstal) als Pfand vom Hochstift Würzburg.
In dem Lehenbuch von Bischof Johann von Egloffstein ist festgehalten, dass Johann Haupt, Freimeister von Meiningen (hans haubt freimeister zu Mainingen), und das Kloster Frauenbreitungen kaufen drei Güter bei Rupperg (Ruperg) samt Zugehörungen bei Wasungen (wasingen) von dem in Walldorf (waltdorf ) ansässigen Konrad Wolf (contzen wolfen von Meinungen). Darüber liegen Briefe vor. Der Bischof bewilligt, dass die ihm nachfolgenden Bischöfe, das Hochstift Würzburg oder das Domkapitel die Güter für 62 Gulden zurückkaufen können, wenn sie dies wollen.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Nordheim vor der Rhön (Northaim vor der Rone) zusammen mit anderen Gütern an Graf Georg I. von Henneberg-Aschach (Graue Georgen von Hennenberg) auf Wiederlösung.
Berthold Han, Pfarrer von Meiningen (Mainingen), gibt den Brüdern Friedrich und Karl Marschall ( Fritzen vnd Carln den Marschalken) zwei Mühlen und acht Güter der Pfarrei Meiningen als Mannlehen. Dafür bekommt er 22 Äcker und Wiesen zwischen Meiningen (mainingen) und Walldorf (waltorf). Dies wird von Bischof Gottfried von Limpurg bestätigt. Die Brüder übergeben ihm darüber eine Bestätigung, dass sie die zwei Mühlen und die acht Güter anstatt der Wiesen vom Hochstift als Mannlehen empfangen.
Nach Eberhard Wolfs (Wolf) Tod gehen die Pfandsumme von 490 Gulden und die Burglehen zu Landeswehre (Landswer) vollständig auf seinen Bruder Konrad Wolf über. Da jener zahlreiche Mannlehen vom Hochstift Würzburg trägt, aber keinen männlichen Erben hat, verheiratet er seine zwei Töchter mit Eucharius von Heßberg (Hespurg) und Philipp Diemar (Diemar). Durch Bitten erlangt er von Bischof Rudolf, dass beide seine Lehen übernehmen dürfen. Dafür tritt Konrad Wolf das Schloss Landeswehre (Landwer) mit seinen Burggütern ab und übergibt es mit allen Verschreibungen und Lehenbriefen sowie 400 Gulden in Gold dem Hochstift. Der Vorgang betrifft außerdem noch folgende Orte: Walldorf (Waltdorff Schlos), Rupperg (Rupperg, Wüstung bei Wasungen), Breuberg (Brewberg), Henneberg (Henberg), Ebertshausen (Eibrechtshausen), Meiningen (Mainingen), der Habsberger Wald (Habsperg Holtz), Herpf (Herpf), Bastheim (Basthaim), Sülzfeld (Sultz) und Untermaßfeld (Nidern Masfelt).
Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) übergibt Bischof Konrad von Bibra in Würzburg ein besiegeltes Register, welches die Herrlichkeit, das Nutzungsrecht und das Gefälle des Amtes Mainberg bestätigt. Ebenso übergibt Bischof Konrad von Bibra dem Grafen Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen ein besiegeltes Register über das Amt Meiningen (Mainingen).