Mainberg ist ein Schloss in der Nähe von Schweinfurt über dem Main auf einem Berg gelegen. Es wird vor langer Zeit vermutlich den Markgrafen von Schweinfurt, denen auch die Stadt selbst gehörte, zugestanden. Lorenz Fries weiß nicht genau in welcher Gestalt, doch das Schloss geht von ihnen an die Edelleute der von Ehenheim (Ehenhaim), einem alten, redlichen, reichen und gewaltigen Adelsgeschlecht. Danach geht es an die Familie von Wenkheim (Weinghaim) und von denen an die Grafen von Henneberg (Hennenberg). Der richtige Name des Schlosses lautet Mainberg (Maienberg) und nicht Weinburg (Wainburg), wie es in den kaiserlichen und königlichen Lehenbüchern steht. Die Grafen von Henneberg tragen das Schloss Mainberg, das Zentgericht, den Zoll, den zugehörigen Wald und die Hälfte von Hain (Hain), die Vogtei zu Forst (Forst) und den Wildbann in Schlettach (Schlettach), die zuvor freies Eigentum waren, dem Heiligen Reich zu Lehen auf.
Der Ritter Johann Flieger (Her Hanns Flieger riter) empfängt von Bischof Andreas von Gundelfingen ein Drittel des Zehnten von Forst zum Lehen.
Das Drittel des Zehnten in Forst, ein Dorf, das im Amt Mainberg liegt (Forst ain dorf im Ambt Mainberg), nimmt der Ritter Konrad von Heldritt (Conrat von Heldrit riter) von Bischof Gottfried von Hohenlohe zum Lehen.
Konrad von Stall (Conrat von Stall) empfängt ein Drittel des Zehnts von Forst als Lehen.
Der Ritter Johann von Wenkheim (Hanns von Wenkhaim riter) erhält ein Drittel des Zehnten im Dorf Forst von Bischof Wolfram von Grumbach zum Lehen.
Das Drittel des Zehnts von Forst erhält Johann von Wenkheim von Bischof Hermann Hummel von Lichtenberg zum Lehen.
Unter Bischof Hermann Hummel von Lichtenberg verkauft der Ritter Konrad von Heldritt (Her Conrat von Heldrit riter) sein Drittel des Zehnts von Forst an Apel Fuchs von Haßfurt bzw. Burgpreppach (Apeln Fuchsen zu Hassfurt), der es als Lehen empfängt.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet Karl von Redwitz, dem Amtmann von Mainberg (Carl von Redwitz Amptman zu Mainberg) jährliche Einkünfte aus den Kammergefällen in der Höhe von 250 Gulden mit Bewilligung des Domkapitels. Sollten die Kammergefälle diese Summe nicht erbringen können, setzt er ihm als Pfand das Dorf Forst und einen Hof in Reichelshof (Reichleshoff) mit allen damit verbundenen Nutzungsrechten ein.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt zahlt Karl von Redwitz 1500 Gulden von den 5000 Gulden, die ihm sein Vorgänger Konrad von Bibra für 250 Gulden jährlicher Einkünfte auf den Kammergefällen verschrieben hatte. Für die verbleibenden 3500 Gulden wird eine neue Pfandurkunde ausgestellt, die wiederum das Dorf Forst und den einen Hof in Reichelshof als Pfandobjekt hat.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt löst von der Verpfändung der Kammergefälle an Karl von Redwitz über 3500 Gulden, die das Dorf Forst und einen Hof in Reichelshof als Pfandobjekt haben, weitere 500 Gulden ab.