Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des zwölften Erzpriesters fallen die Pfarrer zu Fulda (Fulde), Kämmerzell (Camerzell), Hünfeld (Haumfeld) und Rasdorf (Rasdorf). Es wird vom Pfarrer in Fulda verwaltet.
Die Pfarrer in Heidenfeld ( Haidenveld) unterstehen keinem der zwölf Erzpriester des Bistums Würzburg, sondern der Heidenfelder Propst ist ihr Erzpriester. Dieses Privileg stammt von Bischof Embricho.
Zu der Zeit, in der die Eltern des Lorenz Fries zum Christlichen Glauben bekehrt werden, gibt es weniger geweihte Pfarrer und Priester, als es zu seiner gibt. Daher müssen die außerhalb wohnenden Gläubigen an den Sonntagen und Feiertagen teilweise bis zu drei Meilen laufen, um Messe feiern und eine Predigt hören zu können. Zu diesen gesellen sich auch etliche Bäcker, Wirte, Köche, Krämer und andere Gewerbetreibende, um den ankommenden Menschen Brät, Fleisch, Getränke, Tücher, Hausgeräte und Werkzeug zu verkaufen. Da beim gemeinen Mann bezüglich der Messe und Predigt die Vorstellung vorherrscht, dass die des Bischofs besser und heilsamer als die der gemeinen Pfarrer sind, laufen die Leute oft zu den hohen Festtagen in die Bischofsstädte, um von den Bischöfen die Predigt und Messe zu hören. Deswegen zieht die Bischofsstadt das Gewerbe und die Händler stärker an, als die Pfarrei. Daraus folgt kurze Zeit später, dass man nicht nur das singen, losen und andere Dinge, die man zuvor nur in der Kirche getan hatte, als Messe bezeichnet, sondern auch den Markt, auf dem Handel und Gewerbe betrieben werden. Diesem Beispiel folgen auch etliche andere Reichsstädte und nennen ihren Markt Messe. Daher kommen die Bezeichnungen Würzburger Messe (Wirtzburgermess), Straßburger Messe (Strasburgermess), Frankfurter Messe (Frankfurtermess), Nördlinger Messe (Nordlingermess), Rothenburger Messe (Rotenburgermess) etc. Fries kritisiert die Aufweichung des Messbegriffs subtil.
Bischof Johann von Brunn genehmigt Andreas Karl (Carl), dem Pfarrer von Dingolshausen (Dingoldshausen), ein kleines Haus (gadem) auf dem Kirchhof zu bauen, das allerdings zur Pfarrei gehören soll.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gibt dem Pfarrer von Hoheim (Hohe), welches als Pfarrei dem Kloster Kitzingen (closter Kitzingen) eingegliedert ist, eine Vollmacht.
Berthold Han, Pfarrer von Meiningen (Mainingen), gibt den Brüdern Friedrich und Karl Marschall ( Fritzen vnd Carln den Marschalken) zwei Mühlen und acht Güter der Pfarrei Meiningen als Mannlehen. Dafür bekommt er 22 Äcker und Wiesen zwischen Meiningen (mainingen) und Walldorf (waltorf). Dies wird von Bischof Gottfried von Limpurg bestätigt. Die Brüder übergeben ihm darüber eine Bestätigung, dass sie die zwei Mühlen und die acht Güter anstatt der Wiesen vom Hochstift als Mannlehen empfangen.
Der Straubinger Pfarrer Johann von Dietzesau (Dietzesaw) wird innerhalb des würzburgischen Geleits zwischen Kitzingen und Würzburg von Georg von Rosenberg (Rosenberg) gefangen und um 1000 Gulden beraubt. Bischof Rudolf von Scherenberg muss deshalb 1500 Gulden an Herzog Albrecht IV. von Bayern zahlen.
Johann Lutz (Lutz), der Pfarrer von Burkheim (Burkhaim), stirbt ohne Testament. Bischof Konrad von Thüngen trifft mit dessen Verwandten eine Übereinkunft.
Bischof Melchior Zobel von Giebelsstadt verkauft die steinerne Vierung der Kemnate hinter der Pfarrkirche am Dorfgraben an Oswald Hauswirt (Hauswirt), dem Keller zu Röttingen, und seinen Erben. Der Kaufpreis beträgt einmalig 200 Gulden sowie jährlich 29 Pfennige und Fastnachtshühner. Außerdem erhält der Pfarrer drei Pfund sieben Pfennig und einen gebührlichen Handlohn.
Kratzenning ist ein Haus, das dem Dompfarrer von Würzburg als Lehen gegeben wird. Dazu gehört auch der Altar der Kapelle auf dem Judenplatz, der unter der Aufsicht des Pfarrers Johann Grassenmann (Johan Grassenman) und des Patrons und Kollators Ludwig von Seinsheim (Ludwig von Seinsheim) steht. Bischof Friedrich von Wirsberg bestimmt zum Ordinarius.