Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des zwölften Erzpriesters fallen die Pfarrer zu Fulda (Fulde), Kämmerzell (Camerzell), Hünfeld (Haumfeld) und Rasdorf (Rasdorf). Es wird vom Pfarrer in Fulda verwaltet.
Nachfolgende Häuser sind dem Hochstift Würzburg eine Zeit lang geöffnet: Allenfeld (Alenfeld), Absberg (Absberg), Altengronau (Altengrunaw), Schloss Bartenau (Bartenaw), Birkenfeld (Birckenfelt), Burg Brandenfels (Brandenfels), Einersheim (Enerheim), Schloss Geiersberg ( Geiersberg), Gatzheim, Burg Hartenburg (Hartomberg), Hünfeld (Hunfeld), Hausen (Hausen), Lengfeld (Lengesfeld), Lindheim (Lintheim), Neufels (Newenfels), Nateck, Osterburken (Osterburg), Römhild (Romhilt), Roßdorf (Rosdorf), Rüdenhausen (Rudenhausen), Schwartzrubrig, Bad Soden-Salmünster (Salmunster), Schlitz (Schlitz), Sade, Saltzenride, Tann (Than), Thults, Volkershausen (Volckershausen), Zwingenberg (Zwingenberg), Saltenberg, alle Häuser von den Herren von Buchenaus (Buchenaw), alle Häuser der von weiets.
Auch die Bürger von Hünfeld (Hunfeld) übergeben Bischof Gerhard einen Revers, in dem die Zuständigkeit des Würzburger Amtmanns für ihre Stadt festgehalten wird.
Bischof Johann von Brunn und Erzbischof Johann von Mainz, der aus dem Geschlecht der Grafen von Nassau stammt (B. Johanns zu Maintz, ain geborner Graue von Nassaw), leihen Abt Johann von Fulda aus dem Geschlecht Merlau (Abbt Johannsen zu Fulde von Merlaw) und seinem Konvent 4000 Gulden, die jährlich mit 180 Gulden verzinst werden. Für diese Summe muss der Abt ihnen die Hälfte der Stadt und Burg Fulda (Sloss und Stat zu Fulde) sowie ein Viertel von Stadt und Burg Hünfeld (Slos vnd Stat zu Hunfelt) verpfänden. Sie werden von einem Amtmann verwaltet, bis das Kloster Fulda sie wieder auslösen kann.
Die Städte Fulda und Hünfeld übergeben dem Erzbischof von Mainz und dem Bischof von Würzburg einen Revers. Dieser Revers bestätigt, dass sie den Vorgenannten unterstehen, bis die Reichsabtei Fulda ihre Schulden bei beiden Bischöfen über 4000 Gulden ablöst.
Als Erzbischof Johann von Mainz und der Würzburger Bischof Johann von Brunn Fürstabt Johann von Fulda die Summe von 4000 Gulden ausbezahlen, die er sich von beiden leiht, wird vereinbart, dass der Mainzer Bischof 2500 und der Würzburger Bischof 1500 Gulden davon bezahlen soll. Johann von Brunn verfügt aber nicht über eine ausreichende Menge Bargeld, weswegen Johann von Mainz ihm die 1500 Gulden mit der Bestimmung auslegt, dass er sie diesem bis auf den nächsten Tag Petri Cathedra (22. Februar 1414) wieder gebe. Sobald die Reichsabtei Fulda die Städte Hünfeld und Fulda ( Fuld vnd Hunfeld) wieder auslöst, die für dieses Geschäft verpfändet wurden, soll der Bischof von Würzburg 1500 Gulden, der Erzbischof von Mainz 2500 Gulden erhalten.
Zur Regierungszeit Bischofs Rudolf von Scherenberg lehnt sich das Kloster Fulda gegen das geistliche Gericht des Hochstifts Würzburg, dessen Rechtssprechung und Ausübung auf.