Bischof Johann von Egloffstein verpfändet an Karl von Bastheim (Carln von Basthaim) und seinen Vormündern (fehlende Angabe) zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat). Fries schreibt, dass das Pfand wieder abgelöst wird.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Karl von Bastheim (Carln von Basthaim) 2000 Gulden auf das Ungeld und Hubgeld zu Mellrichstadt (Melrichstat). Sein erkauftes Recht und die Gerechtigkeiten verkauft Karl von Bastheim an Graf Georg von Henneberg (Graue Georgen von Henneberg) auf Widerlösung für 1200 Gulden. Bischof Rudolf von Scherenberg erwirkt später eine Auslösung des Pfands und verträgt sich der Umstände halber mit Karl von Bastheim und seinen Söhnen.
Hartung Truchseß zu Wetzhausen (Hartung Trungsess von wetzhen) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1100 Gulden. Dafür erhält er das Schloss zu Haßfurt (Hasfurt) und den Garten bei der oberen Mühle zum lebenslangen Gebrauch. Außerdem darf er im Steigerwald Jagdrechte ausüben. Seine Söhne/Schwiegersöhne/Erben (siehe Kommentarfeld) Karl und Bernhard von Bastheim (Carl vnd Bernhart von Basthaim) sollen nach seinem Tod von der Hauptsumme von 1100 Gulden bis zur vollständigen Ablösung einen jährlichen Zins von 44 Gulden auf Haßfurt erhalten.
Nach Eberhard Wolfs (Wolf) Tod gehen die Pfandsumme von 490 Gulden und die Burglehen zu Landeswehre (Landswer) vollständig auf seinen Bruder Konrad Wolf über. Da jener zahlreiche Mannlehen vom Hochstift Würzburg trägt, aber keinen männlichen Erben hat, verheiratet er seine zwei Töchter mit Eucharius von Heßberg (Hespurg) und Philipp Diemar (Diemar). Durch Bitten erlangt er von Bischof Rudolf, dass beide seine Lehen übernehmen dürfen. Dafür tritt Konrad Wolf das Schloss Landeswehre (Landwer) mit seinen Burggütern ab und übergibt es mit allen Verschreibungen und Lehenbriefen sowie 400 Gulden in Gold dem Hochstift. Der Vorgang betrifft außerdem noch folgende Orte: Walldorf (Waltdorff Schlos), Rupperg (Rupperg, Wüstung bei Wasungen), Breuberg (Brewberg), Henneberg (Henberg), Ebertshausen (Eibrechtshausen), Meiningen (Mainingen), der Habsberger Wald (Habsperg Holtz), Herpf (Herpf), Bastheim (Basthaim), Sülzfeld (Sultz) und Untermaßfeld (Nidern Masfelt).
Karl von Bastheim (Carl von Bastheim) verpfändet die Hälfte der 44 Gulden Zinsen mit der Erlaubnis von Bischof Rudolf von Scherenberg an Johann von Steinau (Hanns von Stainau). Noch im selben Jahr löst Bischof Rudolf die Hauptsumme wieder ab.
Bischof Lorenz von Bibra kauft etliche Gefelle und Nutzungsrechte in Augsfeld (Augsfeld sunst Ausfeld im ambt Hasfurt) von den Vormündern des Sohnes von Karl von Bastheim (Basthaim). Von diesem Geschäft sind laut einem Nachtragsschreiber außerdem Knetzgau (Gnetzgaw), Donnersdorf (Dampsdorff), Eschenau (Eschenaw), Dürrfeld (Durfelt), Hundelshausen (Humeltshausen), Oberschwappach (Schwappach), Stöckach (Stokach), Prappach (Protbach), Würzburg (Wirtzburg), Steinsfeld (Stainvelt), Wohnau (Wunaw), Westheim (Westhaim) und Haßfurt (Hasfurth) betroffen.
Bernhard von Bastheim (Basthaim) und Dietrich von Schneeberg (Schneberg), die Vormünder von Karl von Bastheims hinterbliebenen Kindern, verkaufen etliche Gülte, Zinsen und andere Gefälle an Bischof Lorenz von Bibra und das Hochstift. Von dem Geschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber Augsfeld (Augsfelt), Knetzgau (Gnetzgaw), Donnersdorf (Dampssdorf), Eschenau (Eschenaw), Dürrfeld (Durfelt), Hundelshausen (Hummelshausen), Oberschwappach (Schwappach), Stöckach (Stokach), Prappach (Protbach), Würzburg (Wirtzburg), Steinsfeld (Stainvelt), Wohnau (Wunaw), Westheim (Westhaim) und Haßfurt (Hasfurth).
Bischof Lorenz von Bibra kauft den Vormunden der Kinder von Karl von Bastheim (Carl von Basthaim) etliche Güter, Zinsen und Gefälle zu Knetzgau ab. Die Nachtragshand fügt zu dem Kaufgeschäft noch die Orte Augsfeld (Augsfelt), Donnersdorf (Dampsdorf), Dürrfeld (Dürfelt), Eschenau (Eschenaw), Hundelshausen (Humeltshausen), Ober- oder Unterschwappach (Schwappach), Stöckach (Stockach), Prappach (Brotpach), Schwabach (Schwabach), Würzburg (Wirtzburg), Steinsfeld (Stainfeld), Westheim (Westhaim) und Haßfurt (Hasfurth) hinzu.
Dietrich von Schneeberg (Ditzen von Schneberg) gibt Bekenntnis und eine Urkunde darüber ab, dass die erkauften Güter zu Mechenried Bernhard und Karl von Bastheim (Bernharten vnd Carln von Basthaim) oder deren Kindern gar nicht alleine zustehen.