Graf Wilhelm III. von Henneberg kauft das Dorf Löffelsterz im Amt Mainberg (Löffelsterz, das dorf im ambt Mainberg) vom Kloster Frauenroth (cloester Frawenrod) und gibt es dem Hochstift Würzburg als erbliches Lehen. Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind Hesselbach (Haselbach), Aschach (Ascha) und Steinach an der Saale (Stainaw).
Graf Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) übeträgt das Dorf Hesselbach (Heselbach) an das Stift und erhält es als Erblehen zurück.
Laut eines Urteils wird dem Hochstift Würzburg vom Kloster Münsterschwarzach (Swartzach) der Zehnt von sechs Morgen Weingarten nahe dem Falltor (falthor) in Dettelbach (Detelbach) zugesprochen. Laut Nachtragsschreiber gilt dies auch für das Fischhaus unterhalb von Hallburg (Halburg), Hesselbach (Clain Heselbach), Enzlar (Emsler), Brück (Bruck), Ziegenbach (Ziegenbach), (Hochstett) und Altenspeckfeld (Spekvelt).
Mainberg und andere zuvor genannte Besitztümer sind Lehen des Reiches. Sie sind auch Bestandteil einer Urkunde (notel) zwischen Bischof Konrad von Bibra und den Grafen von Henneberg-Schleusingen in der steht, dass jeder der Herren einen seiner Räte als Boten (abfertigen) zur königlichen Majestät (Kon. Mt.) entsendet, um dort die Bewilligung des Tausch- und Kaufgeschäfts zu erbitten. Bischof Konrad von Bibra entsendet Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach) und Graf Wilhelm Karl von 9999 (Wilhelm Carln von 9999). Diese reiten von Würzburg nach Prag mit schriftlichen Anordnungen und Vollmachten (Instruction, Credentz vnd gewaltsbrief). Sie tragen ihr Anliegen vor, doch die königliche Majestät (Kon. Mt.) verschiebt die Angelegentheit auf den Reichstag in Speyer (Speir). Den Gesandten wird durch die königlichen Räte zu verstehen gegeben, dass ihrer Bitte wahrscheindlich nicht stattgegeben wird. Doch Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusing (Wilhelm von Henenberg) macht dem Reich mehr eigene Güter zu Lehen, als die Mainbergischen wert sind. Dadurch wird dem Tausch- und Kaufgeschäft zu Gunsten des Hochstifts Würzburg zugestimmt.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet die Kammergefälle an die Vetter Jakob und Andreas von der Kere (Keere). Der eine ist Amtmann von Mellrichstadt (Melrichstatt), der andere Amtmann von Mainberg (Mainberg). Für eine Pfandsumme von 3000 Goldgulden sollen sie jährlich 200 Goldgulden als Zinsen erhalten. Falls das Hochstift diese Zinsen nicht zahlt, werden die beiden Vetter Herren über die Dörfer Ballingshausen (Ballingshausen) und Hesselbach (Heselbach). Das Hochstift Würzburg besitzt in diesem Fall ein Rückkaufrecht, das ein Jahr vor Petri Cathedra geltend gemacht werden kann.
Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) übergibt Bischof Konrad von Bibra in Würzburg ein besiegeltes Register, welches die Herrlichkeit, das Nutzungsrecht und das Gefälle des Amtes Mainberg bestätigt. Ebenso übergibt Bischof Konrad von Bibra dem Grafen Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen ein besiegeltes Register über das Amt Meiningen (Mainingen).
Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (er) übergibt dem Hochstift etliche Kaufbriefe über Güter, die er allerorts gekauft hat und welche an den Orten selbst registriert sind.
Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (Graue Wilhelm) übergibt dem Hochstift ein Buch, in dem die alten Weistümer der Dörfer des Amtes Mainberg verzeichnet sind.