Laut eines Urteils wird dem Hochstift Würzburg vom Kloster Münsterschwarzach (Swartzach) der Zehnt von sechs Morgen Weingarten nahe dem Falltor (falthor) in Dettelbach (Detelbach) zugesprochen. Laut Nachtragsschreiber gilt dies auch für das Fischhaus unterhalb von Hallburg (Halburg), Hesselbach (Clain Heselbach), Enzlar (Emsler), Brück (Bruck), Ziegenbach (Ziegenbach), (Hochstett) und Altenspeckfeld (Spekvelt).
Die Fischerei, die unter Schloss Hallburg (halberg) liegt, ist zusammen mit dem dazugehörigen Fischbach Eigentum des Klosters Münsterschwarzach (closter Swartzach), kommt aber durch einen Kaufvertrag in den Besitz des Stifts Würzburg. Laut der Nachtragshand betrifft dies auch Gemünden am Main (Gemuenden), Dettelbach (Dettelbach), Enzlar (Enslar), Brück (Bruck), Ziegenbach (Zigenbach) und Altenspeckfeld (Spekvelt).
Die Zollern erhalten ein Weinberg in Hesselbach (Heselbach) vom Stift Würzburg als Lehen. Darüber schließen Bischof Lorenz von Bibra und der Abt Michael (abbt Michel) des Klosters Münsterschwarzach einen Vertrag.