Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) macht zu Lebzeit und Regierung Bischof Konrads von Thüngen merklich große Schulden, weshalb er einen großen Teil seiner Herrschaft, nämlich Schloss und Amt Mainberg, verkaufen muss, um noch mehr Schulden zu vermeiden und seine Gläubiger zufrieden zu stellen. Da für den Kauf niemand mehr geeignet ist als der Bischof von Würzburg schickt er einen Diener, Andreas von der Kere (Endresen von der Kere) genannt, unter dem Vorwand einer anderen Werbung zum oben genannten Bischof Konrad von Thüngen nach Würzburg. Nach der Verrichtung seiner Werbung berichtet er dem Bischof für sich selbst und als Befehl, dass Graf Wilhelm auf Grund seiner Schulden dazu gezwungen und entschlossen ist das Schloss und Amt Mainberg zu verkaufen. Es finden sich auch Andere, die das Schloss und Amt kaufen wollen, doch er wünscht dem Hochstift Würzburg und der Ritterschaft keine solchen Nachbarn, falls diese den Kauf für sich gewinnen sollten. Auf Grund dessen möchte er lieber, dass das Hochstift den Kauf tätigt, bevor es die Anderen tun.
Andreas von der Kere (Endres) erzählt dem Bischof Konrad von Thüngen noch im Vertrauen, dass drei tapfere Kaufleute nach dem Kauf des Amts Mainberg trachten, wobei die anderen zwei nichts davon wissen. Diese sind der Kurfürst Herzog Johann Friedrich von Sachsen (Johanns Fridrich von Sachsen), Landgraf Philipp von Hessen (Philips von Hessen) und die Stadt Nürnberg. Andreas von der Kere denkt, dass der Bischof nach dieser Aussage das Kaufgesuch des Schlosses und Amtes Mainberg mit offenen Armen annehmen würde. Der Bischof gibt ihm jedoch eine unbedacht rüde Antwort. Er meint, es wäre ihm mit Geld nicht möglich einen solchen Kauf zu tätigen. Wenn er ein so großes Vermögen hätte, wolle er die Grafen, Herren und Ritterschaft nicht aus seinem Land durch den Kauf ausschließen, sondern diese lieber miteinbeziehen oder dafür sorgen, dass diese bleiben können. Was die Warnung angeht, sich vor neuen Nachbarn in Acht zu nehmen, entgegnet er, dass selbst wenn Sachsen, Hessen und Nünberg zum Kauf stünden und er das Geld hätte diese zu kaufen, hätte er genauso andere anstoßende Nachbarn. Wenn nun ein anderer Mainberg kauft, hofft er, dass der sich damit begnügt und dem Hochstift kein Land engegen geltendem Recht streitig macht. Genauso würde er es auch nicht machen, um niemandem einen Grund für Feindschaft zu geben. Er bedankt sich jedoch bei ihm für das gutwillige Angebot. Andreas von der Kere wünscht sich eine andere Antwort, doch er muss sich mit dieser zufrieden geben, verabschiedet sich und zieht nach Hause.
Nicht lange nachdem Andreas von der Kere wegen der Verhandlungen über Schloss und Amt Mainberg bei Bischof Konrad von Thüngen war, stirbt dieser und an seiner statt wird der Domherr Konrad von Bibra zum Bischof gewählt.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet die Kammergefälle an die Vetter Jakob und Andreas von der Kere (Keere). Der eine ist Amtmann von Mellrichstadt (Melrichstatt), der andere Amtmann von Mainberg (Mainberg). Für eine Pfandsumme von 3000 Goldgulden sollen sie jährlich 200 Goldgulden als Zinsen erhalten. Falls das Hochstift diese Zinsen nicht zahlt, werden die beiden Vetter Herren über die Dörfer Ballingshausen (Ballingshausen) und Hesselbach (Heselbach). Das Hochstift Würzburg besitzt in diesem Fall ein Rückkaufrecht, das ein Jahr vor Petri Cathedra geltend gemacht werden kann.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft Hans Gemel (Gemel Has), dem Vogt zu Mainberg, zwei Häuser, eine Scheune, einen Stall, eine Hofstatt zusammen mit einem Garten, einer kleinen Wiese (wisfleken), einem Weingarten, einem Kräutergarten und einiges an Hausrat in Mainberg (Mainberg). Diese Güter haben zuvor Andreas von der Kere (Endress von der Kere) gehört. In der Kaufurkunde sind ausdrücklich folgende Dinge genannt: das Haus des Stifts unterhalb des Schlosses in Mainberg am Meerbach (jhenseits der Marbach) zusammen mit den Hofstätten, Scheunen, Stallungen und der Garten sowie alle Zugehörungen und alles, was mit Zäunen oder Mauern eingegrenzt ist. Dazu kommt noch ein Kelter mit drei Fässern für zehn Fuder Getreide, zwei Tischen, von denen einer beschlagen, der andere verzinnt ist, drei Spannbetten, zwei alte Holzbestände für die Beheizung der Küche zusammen mit der Hackbank und einem eingemauertem Kessel. Weiterhin wird eine Scheune genannt mit einer kleinen Wiese auf einem Viertel Feld und das Tor des oben genannten Hauses, drei Morgen Weingarten, ein einhalb Morgen Wiese und ein Kräutergarten. Bei all diesen Gütern ist die Herrschaft, der Fron, alle Dienste und Steuern, die Lehensherrschaft und die Abgabe von Zinsen und dem Handlohn - wie auch bei anderen Gütern in Mainberg - dem Stift vorbehalten. Hans Gemel muss dementsprechend einige Abgaben an den Stift entrichten: Für das Haus, die Hofstatt, die Scheune, den Stall und den Garten ein Pfund Geld und zwei Fastnachtshühner an St. Martin; für die Scheune und die kleine Wiese jährlich ein Michelshuhn; für die drei Morgen Weingarten jährliche drei Fastnachtshühner und den Zehnten; für die ein einhalb Morgen Wiese zwei Michelshühner und zwei Pfennige für den Zehnten; für den Kräutergarten ein Michelshuhn. Diese Abgaben dürfen an niemanden anderen entrichtet werden als an den Würzburger Bischof.