Bischof Konrad von Bibra verpfändet die Kammergefälle an die Vetter Jakob und Andreas von der Kere (Keere). Der eine ist Amtmann von Mellrichstadt (Melrichstatt), der andere Amtmann von Mainberg (Mainberg). Für eine Pfandsumme von 3000 Goldgulden sollen sie jährlich 200 Goldgulden als Zinsen erhalten. Falls das Hochstift diese Zinsen nicht zahlt, werden die beiden Vetter Herren über die Dörfer Ballingshausen (Ballingshausen) und Hesselbach (Heselbach). Das Hochstift Würzburg besitzt in diesem Fall ein Rückkaufrecht, das ein Jahr vor Petri Cathedra geltend gemacht werden kann.