Mainberg Schlos vnd ambt
Um 1540
Andreas von der Kere (Endres) erzählt dem Bischof Konrad von Thüngen noch im Vertrauen, dass drei tapfere Kaufleute nach dem Kauf des Amts Mainberg trachten, wobei die anderen zwei nichts davon wissen. Diese sind der Kurfürst Herzog Johann Friedrich von Sachsen (Johanns Fridrich von Sachsen), Landgraf Philipp von Hessen (Philips von Hessen) und die Stadt Nürnberg. Andreas von der Kere denkt, dass der Bischof nach dieser Aussage das Kaufgesuch des Schlosses und Amtes Mainberg mit offenen Armen annehmen würde. Der Bischof gibt ihm jedoch eine unbedacht rüde Antwort. Er meint, es wäre ihm mit Geld nicht möglich einen solchen Kauf zu tätigen. Wenn er ein so großes Vermögen hätte, wolle er die Grafen, Herren und Ritterschaft nicht aus seinem Land durch den Kauf ausschließen, sondern diese lieber miteinbeziehen oder dafür sorgen, dass diese bleiben können. Was die Warnung angeht, sich vor neuen Nachbarn in Acht zu nehmen, entgegnet er, dass selbst wenn Sachsen, Hessen und Nünberg zum Kauf stünden und er das Geld hätte diese zu kaufen, hätte er genauso andere anstoßende Nachbarn. Wenn nun ein anderer Mainberg kauft, hofft er, dass der sich damit begnügt und dem Hochstift kein Land engegen geltendem Recht streitig macht. Genauso würde er es auch nicht machen, um niemandem einen Grund für Feindschaft zu geben. Er bedankt sich jedoch bei ihm für das gutwillige Angebot. Andreas von der Kere wünscht sich eine andere Antwort, doch er muss sich mit dieser zufrieden geben, verabschiedet sich und zieht nach Hause.
Exzerpt:
Endres zaiget auch daneben, doch in gantz vertreulicher stiller gehaime ferner an, das trei tapfere kauffleute, begierlichen nach solchem ambt trachteten wie wol ir kainer von den anderen zwaien wiste, nemlich Hertzog Johanns Fridrich von Sachsen Kürfürst, Landgraue Philips von Hessen, vnd die stat Nürenberg. Vnd vermainet er Endres gewislich, B Conrat wurde vf solche antzaige, die benanten trei geschwinde nachbauren auser seinem Stiffts W zubehalten, dem verwenten kauffe vmb berürtes schloss vnd ambt Mainberg mit vfgethanen armen entgegen komen, vnd denselben wie hoch der gewirdigt würde, guetwillig vnd zu dank angenomen haben [gestrichen: solte]. Aber B Conrat gab ime dise vnbedachte ruede antwort. Er were ainen solchen tapferen kauffe zuthuen, mit gelt gar nit gefasst. Ob er aber gleich ain groessen vorrath an gelt hete, were dannoch sein gemüt gar nit, die Grauen, heren vnd riterschafft aus dem lande zukauffen, sunder wöllte die lieber darein kauffen, oder sunst seinem vermögen nach geren beholfen sein, das si darin bleiben könnten, dann souil die beschwerden antreffe, so er von wegen der newen nachbaurschafft gewarten müsste, wann gleich Sachsen, Hessen vnd Nürenberg selbs fail weren vnd er mit ainer solchen statlichen summen gelts versehen, das er die an sich bringen möchte so müsste er dannoch andere anstoessende nachbauren haben. wa nu gleich ain ander gein mainberg komen, verhöfft er, der solte sich des seinen genügen lassen, vnd dem Stiffte W. wider recht vnd billickait, nichts abziehen. dergleichen wölte er hinwider auch thuen vnd zu vnfreundtschafft vnd widerwillen, mit wissen niemant vrsach geben, doch bedänkte er sich gegen Ime Endresen seiner angeboten guetwillikait gantz guediglich. Endres von der Kere hete sich vill ainer anderen antwort versehen, muesst aber doch diser gesettigt sein, name daruf seinen abschied vnd zoge vngeschafft wider anhaims.
Kommentar:
Es ist kein Datum angegeben. Der Eintrag danach lässt jedoch darauf schließen, dass es kurz vor Bischof Konrads Tod gewesen ist.
Fundort in der Hohen Registratur:
Standbuch 1012, Folio: 67r, Schreiber: Lorenz Fries
Digitalisat: