Herzog Johann von Sachsen (Johanns Friderich von Sachsen) schreibt an seine Ritterschaft in coburgischer (Coburgische) Pflege, sie sollen sich rüsten. Er üebrträgt die Leitung des Heeres an den Ritter Johann Schott (Hans Schotten) und Konrad Gottsmann (Contzen Gotzman).
Andreas von der Kere (Endres) erzählt dem Bischof Konrad von Thüngen noch im Vertrauen, dass drei tapfere Kaufleute nach dem Kauf des Amts Mainberg trachten, wobei die anderen zwei nichts davon wissen. Diese sind der Kurfürst Herzog Johann Friedrich von Sachsen (Johanns Fridrich von Sachsen), Landgraf Philipp von Hessen (Philips von Hessen) und die Stadt Nürnberg. Andreas von der Kere denkt, dass der Bischof nach dieser Aussage das Kaufgesuch des Schlosses und Amtes Mainberg mit offenen Armen annehmen würde. Der Bischof gibt ihm jedoch eine unbedacht rüde Antwort. Er meint, es wäre ihm mit Geld nicht möglich einen solchen Kauf zu tätigen. Wenn er ein so großes Vermögen hätte, wolle er die Grafen, Herren und Ritterschaft nicht aus seinem Land durch den Kauf ausschließen, sondern diese lieber miteinbeziehen oder dafür sorgen, dass diese bleiben können. Was die Warnung angeht, sich vor neuen Nachbarn in Acht zu nehmen, entgegnet er, dass selbst wenn Sachsen, Hessen und Nünberg zum Kauf stünden und er das Geld hätte diese zu kaufen, hätte er genauso andere anstoßende Nachbarn. Wenn nun ein anderer Mainberg kauft, hofft er, dass der sich damit begnügt und dem Hochstift kein Land engegen geltendem Recht streitig macht. Genauso würde er es auch nicht machen, um niemandem einen Grund für Feindschaft zu geben. Er bedankt sich jedoch bei ihm für das gutwillige Angebot. Andreas von der Kere wünscht sich eine andere Antwort, doch er muss sich mit dieser zufrieden geben, verabschiedet sich und zieht nach Hause.
Das Ausschreiben wird durch Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen und Herzog Johann Ernst von Sachsen auch anderen Obrigkeiten vorgelegt, damit sie das Wort von Graf Wilhelm von Henneberg berichtet bekommen. Mittlerweile weiß die Ritterschaft allerdings, dass jenes Ausschreiben noch weiteren Rittern zugesendet wurde und diese damit ermahnt und aufgefordert wurden, in fremde Handelsgebiete, welche auch Freiheiten Freier Franken genannt wird, und Orte zu ziehen. Dies ist für die Ritterschaft von Nachteil. Zudem kann dieses Ausschreiben von keinem anderen Ritter eingesehen werden und sorgt erneut für erschwerte Bedingungen.
Kurfürst Johann Friedrich (Hertzog Hans Friderich Chrufurst) und Herzog Johann Ernst von Sachsen-Coburg (Hertzog Hans ernst zu Sachsen) schreiben folgendes: Von Gottes Gnaden schreiben die Brüder Johann Friedrich, Kurfürst und Burggraf zu Magdeburg, und Johann Ernst von Sachsen, Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen, an alle Grafen, Herren, Haupt- und Amtmänner der Ritterschaft und weitere Lehensmänner, dass wir und unsere Räte einen Brief mit der Unterschrift von Graf Wilhelm III. von Henneberg (Wilhelm graf vnd her zu Hennenberg) erhalten haben. In diesem steht, dass sich die Grafen, Herren und Ritterschaften der sechs Orte von Franken in Schweinfurt (Schweinfurt) versammelt haben. Nachdem die Versammlung ordentlich verlief und sich immer länger und beschwerlicher ereignete, sodass den Fürsten, Grafen, Herren und der Ritterschaft aus den sechs Orten in Franken neue Lasten auferlegt wurden und diese nicht abgewendet werden konnten, folgte daraus, dass die betroffenen Fürsten, Grafen, Herren und die Ritterschaft in die Armut getrieben und ihren Freiheiten und altem Recht beraubt werden.
So werden die Lehensmänner der Ritterschaft, welche trotz Mahnung den Rittertag besuchen, daran erinnert, dass sie sich keiner Handlung oder Ratschlag verpflichten, welche die Lehensherren gegen ihren Willen beschlossen haben. Johann Ernst und Johann Friedrich von Sachsen bitten darum, dass die Empfänger die Forderungen zur Unterstützung besiegeln, so wie sie es selbst getan haben.
Johann Friedrich von Sachsen und Philipp I. von Hessen, die Hauptleute des Schmalkaldischen Bundes, werden durch Kaiser Karl V. geächtet.