Bischof Gerhard von Schwarzburg beginnt zweimal eine Fehde mit den Markgrafen zu Meissen (Marggrauen zu Meissen), verträgt sich jedoch jedesmal wieder.
Bischof Gerhard von Schwarzburg liegt mit den elf Städten seines Hochstifts im Streit und es kommt zum Krieg. Da er kein Geld mehr übrig hat, verkauft er Schloss und Stadt Königsberg, nachdem er acht Tage gewartet hat endgültig für 19600 Gulden an die Brüder Friedrich I. der Streitbare, Wilhelm II. der Reiche und Georg (Friedrichen, Wilhelmen, Georgen), die Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen sind. Die drei Brüder geben dem Herzog Swantibor III. von Pommern-Stettin (Swantibarn) eine rückständige Summe von 11000 Gulden, die auf Grund der Lage des Hochstifts an das Gericht ging, und dem Bischof 8600 Gulden. Dadurch bringen sie die Stadt und das Schloss Königsberg an sich. In dem Kauf sind jedoch alle geistlichen und weltlichen Gerichte und Lehen, sowie der Zehnt und andere Rechte, die das Hochstift vor dem Verkauf der Stadt und des Schlosses Königsberg innehielt, nicht mit inbegriffen. Über diese Transaktion geben die drei Brüder dem Bischof eine besiegelte Urkunde. So stand die Stadt Königsberg nicht länger als sechs Jahre unter der Herrschaft des Hochstifts Würzburg.
Ritter Eberhard von Buchenau (Eberhart von Buechenau riter), Eberhard Neidhard (Eberhart Neithart), Heinrich von der Tann (Haintz von der Thanne), seine Söhne Wilhelm und Sitig (Wilhelm vnd Sitig) und sein Bruder Friedrich von der Tann (Fritz) unterstützen Bischof Gerhard von Schwarzburg gegen die Markgrafen zu Meißen (Meissen) als Hauptleute und Diener. Deswegen hat sich sein Nachfolger Bischof Johann von Egloffstein wegen ihrer Hauptmannschaft, ihrer Dienste und den entstandenen Schäden mit ihnen geeinigt. Er verschreibt ihnen und ihren Erben 8,000 Gulden auf die Bede der Städte Meiningen (Mainingen) und Mellrichstadt (Melrichstat) zusammen mit dem Zoll und dem Ungeld. Ihnen wird aber weder die Hauptsumme noch die dazugehörigen Zinsen oder der Ertrag bezahlt. Die Summe beträgt dann 14,000 Gulden. Deshalb verschreibt Bischof Johann von Egloffstein ihnen noch andere Gelder von Stadt und Amt Meiningen, welche in Gesamtsumme 19,500 Gulden ergaben. Da verschreibt der Bischof ihnen auch noch die Landeswehr auf Schloss und Burg in Stadt und Amt Meiningen, aber unter Vorbehalt der Auslösung und der Erbhuldigung.
Bischof Johann von Egloffstein verbündet sich für drei Jahre mit Markgraf Friedrich IV. von Meißen (später Friedrich I. von Sachsen).
Bischof Johann von Brunn verbündet sich für drei Jahre mit Markgraf Friedrich IV. von Meißen (später Friedrich I. von Sachsen).
Bischof Johann von Brunn verbündet sich mit dem Mainzer Erzbischof Johann II. von Nassau, dem Fuldaer Abt Johann I. von Merlau, dem Hersfelder Abt Hermann II. von Altenburg sowie Markgraf Rudolf III. von Meißen.
Die Einigung Bischof Johanns von Brunn mit dem Markgraf Friedrich IV. von Meißen (später Friedrich I. von Sachsen) wird um drei Jahre verlängert.
Kurfürst Johann Friedrich (Hertzog Hans Friderich Chrufurst) und Herzog Johann Ernst von Sachsen-Coburg (Hertzog Hans ernst zu Sachsen) schreiben folgendes: Von Gottes Gnaden schreiben die Brüder Johann Friedrich, Kurfürst und Burggraf zu Magdeburg, und Johann Ernst von Sachsen, Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen, an alle Grafen, Herren, Haupt- und Amtmänner der Ritterschaft und weitere Lehensmänner, dass wir und unsere Räte einen Brief mit der Unterschrift von Graf Wilhelm III. von Henneberg (Wilhelm graf vnd her zu Hennenberg) erhalten haben. In diesem steht, dass sich die Grafen, Herren und Ritterschaften der sechs Orte von Franken in Schweinfurt (Schweinfurt) versammelt haben. Nachdem die Versammlung ordentlich verlief und sich immer länger und beschwerlicher ereignete, sodass den Fürsten, Grafen, Herren und der Ritterschaft aus den sechs Orten in Franken neue Lasten auferlegt wurden und diese nicht abgewendet werden konnten, folgte daraus, dass die betroffenen Fürsten, Grafen, Herren und die Ritterschaft in die Armut getrieben und ihren Freiheiten und altem Recht beraubt werden.