Bezüglich der Bündnisse mit Meißen verweist Lorenz Fries auf das Stichwort Ainigung mit Sachsen.
Ritter Eberhard von Buchenau (Eberhart von Buechenau riter), Eberhard Neidhard (Eberhart Neithart), Heinrich von der Tann (Haintz von der Thanne), seine Söhne Wilhelm und Sitig (Wilhelm vnd Sitig) und sein Bruder Friedrich von der Tann (Fritz) unterstützen Bischof Gerhard von Schwarzburg gegen die Markgrafen zu Meißen (Meissen) als Hauptleute und Diener. Deswegen hat sich sein Nachfolger Bischof Johann von Egloffstein wegen ihrer Hauptmannschaft, ihrer Dienste und den entstandenen Schäden mit ihnen geeinigt. Er verschreibt ihnen und ihren Erben 8,000 Gulden auf die Bede der Städte Meiningen (Mainingen) und Mellrichstadt (Melrichstat) zusammen mit dem Zoll und dem Ungeld. Ihnen wird aber weder die Hauptsumme noch die dazugehörigen Zinsen oder der Ertrag bezahlt. Die Summe beträgt dann 14,000 Gulden. Deshalb verschreibt Bischof Johann von Egloffstein ihnen noch andere Gelder von Stadt und Amt Meiningen, welche in Gesamtsumme 19,500 Gulden ergaben. Da verschreibt der Bischof ihnen auch noch die Landeswehr auf Schloss und Burg in Stadt und Amt Meiningen, aber unter Vorbehalt der Auslösung und der Erbhuldigung.
Bischof Johann von Egloffstein verbündet sich für drei Jahre mit Markgraf Friedrich IV. von Meißen (später Friedrich I. von Sachsen).
Bischof Johann von Egloffstein verbündet sich für zwei Jahre mit dem Bamberger Bischof Albrecht von Wertheim, den wettinischen Brüdern Friedrich I., Wilhelm II. und Friedrich dem Friedfertigen von Meißen sowie dem Nürnberger Burggrafen Johann III. von Hohenzollern.
Monumenta Zollerana. Urkundenbuch zur Geschichte des Hauses Hohenzollern, Band 6, hg. v. Rudolph Freiherr von Stillfried/ Traugott Märcker, Berlin 1860.
Bischof Johann von Brunn verbündet sich für drei Jahre mit Markgraf Friedrich IV. von Meißen (später Friedrich I. von Sachsen).
Bischof Johann von Brunn verbündet sich mit dem Mainzer Erzbischof Johann II. von Nassau, dem Fuldaer Abt Johann I. von Merlau, dem Hersfelder Abt Hermann II. von Altenburg sowie Markgraf Rudolf III. von Meißen.
Die Einigung Bischof Johanns von Brunn mit dem Markgraf Friedrich IV. von Meißen (später Friedrich I. von Sachsen) wird um drei Jahre verlängert.