Bischof Lorenz von Bibra verbündet sich mit den Regenten von Hessen, der Vormundschaftsregierung für Landgraf Philipp I.
Der Herzog Johann von Sachsen (Hertzog Hanns von Sachsen) und Landgraf Phillip von Hessen (Landgraue Philips von Hessen) werfen dem Stift Würzburg vor, dass dieses ein Bündnis gegen sie errichtet habe. Kurz darauf gibt Landgraf Philpp bekannt, dass er dem Stift unrecht getan habe. Der hierdruch entstandene Nachteil für Bischof Konrad von Thüngen wird vom Domkapitel beglichen. Mitunter übertragen sie ihm ihren Anteil an der Mainmühle, somit gehört die Mühle ab diesem Zeitpunkt allein dem Würzburger Bischof.
Ludwig V., Kurfürst von der Pfalz (Pfaltzgrave Ludwig Churfurst) veranstaltet ein Fürstenschießen in Heidelberg. Anwesend sind der Trierer Erzbischof Richard von Greiffenklau zu Vollrads (Bischof zu Trier), der Würzburger Bischof Konrad von Thüngen ( Bischof zu Wurtzburg), der Straßburger Bischof Wilhelm III. von Hohnstein (Bischof zu Strasburg), der Freisinger Bischof Philipp von der Pfalz (Bischof zu Freising), der Bischof von Speyer Georg von der Pfalz (Bischof zu Speir), der Utrechter Bischof Heinrich von der Pfalz (Bischof zu Utrecht), der Regensburger Bischof Johann III. von der Pfalz (Bischof zu Regenspurg), der Pfalzgraf selbst, die Brüder Herzog Ernst, Herzog Ludwig X. von Bayern, Herzog Wilhelm IV. von Bayern ( Hertzog Fridrich, Herzog Wilhelm und Hertzog Ludwig gebrudere, alle von Bairen), Markgraf Kasimir von Brandenburg-Kulmbach (Marggrave Casimir von Brandeburg), Herzog Johann II. von Pfalz-Simmern (Hertzog Hanns von Simeren), die Brüder Herzog Ottheinrich und Herzog Philipp von Pfalz-Neuburg (Hertzog Othainrich, hertzog Philips, gebrudere von Neuburg) und Landgraf Philipp I. von Hessen (Landgrave Philips von Hessen) sowie andere. Sie beschließen gemeinsam, in ihren jeweiligen Einflussbereichen Trinkgelage und Gotteslästerung zu verbieten.
Anlässlich eines drohenden Krieges mit Herzog Johann dem Beständigen von Sachsen und Landgraf Philipp dem Großmütigen von Hessen erlässt Bischof Konrad von Thüngen den Landsknechten einen Artikelbrief.
Es gibt einen Rechtsstreit zwischen Mainz und Hessen, den der Bischof von Würzburg und der Burggraf zu Nürnberg schlichten sollen. Landgraf Ludwig von Hessen klagt gegen Bischof Konrad von Mainz und Johann von Brunn soll den Streit schlichten. Landgraf Wilhelm IV. hat die Einwohner von Hiltrich (Hiltrichs), Simmerhausen (Simershausen) und Lahrbach (Larbach) in seinem Verspruch. Für die Täuschung Konrad von Thüngens durch Landgraf Ludwig von Hessen und Herzog Johann von Sachsen verweist Fries auf eine Quelle. Fries verweist auf ein Buch des Sekretärs Peter Klarmann zu diesem Krieg.
Bischof Konrad von Thüngen verbündet sich mit Mainz (Albrecht von Brandenburg), Trier (Johann III. von Metzenhausen), der Pfalz (Ludwig V. der Friedfertige) und Hessen (Philipp I. der Großmütige) für 20 Jahre. Dieses Bündnis wird Reinisch Ainigung genannt.
Bischof Konrad von Thüngen verbündet sich für 20 Jahre mit dem Mainzer Erzbischof Albrecht von Brandenburg, dem Trierer Erzbischof Johann von Metzenhausen, dem Pfalzgrafen Ludwig V. und dem hessischen Landgrafen Philipp.
Bischof Konrad von Thüngen verbündet sich für 20 Jahre mit Pfalzgraf Ludwig V., dem Mainzer Erzbischof Albrecht von Brandenburg, dem Trierer Erzbischof Johann III. von Metzenhausen und dem hessischen Landgrafen Philipp I.
Andreas von der Kere (Endres) erzählt dem Bischof Konrad von Thüngen noch im Vertrauen, dass drei tapfere Kaufleute nach dem Kauf des Amts Mainberg trachten, wobei die anderen zwei nichts davon wissen. Diese sind der Kurfürst Herzog Johann Friedrich von Sachsen (Johanns Fridrich von Sachsen), Landgraf Philipp von Hessen (Philips von Hessen) und die Stadt Nürnberg. Andreas von der Kere denkt, dass der Bischof nach dieser Aussage das Kaufgesuch des Schlosses und Amtes Mainberg mit offenen Armen annehmen würde. Der Bischof gibt ihm jedoch eine unbedacht rüde Antwort. Er meint, es wäre ihm mit Geld nicht möglich einen solchen Kauf zu tätigen. Wenn er ein so großes Vermögen hätte, wolle er die Grafen, Herren und Ritterschaft nicht aus seinem Land durch den Kauf ausschließen, sondern diese lieber miteinbeziehen oder dafür sorgen, dass diese bleiben können. Was die Warnung angeht, sich vor neuen Nachbarn in Acht zu nehmen, entgegnet er, dass selbst wenn Sachsen, Hessen und Nünberg zum Kauf stünden und er das Geld hätte diese zu kaufen, hätte er genauso andere anstoßende Nachbarn. Wenn nun ein anderer Mainberg kauft, hofft er, dass der sich damit begnügt und dem Hochstift kein Land engegen geltendem Recht streitig macht. Genauso würde er es auch nicht machen, um niemandem einen Grund für Feindschaft zu geben. Er bedankt sich jedoch bei ihm für das gutwillige Angebot. Andreas von der Kere wünscht sich eine andere Antwort, doch er muss sich mit dieser zufrieden geben, verabschiedet sich und zieht nach Hause.
Johann Friedrich von Sachsen und Philipp I. von Hessen, die Hauptleute des Schmalkaldischen Bundes, werden durch Kaiser Karl V. geächtet.