Österreich und die Pfalz verbünden sich.
Die Meister des Kesslerhandwerks in Franken haben ihre eigene Ordnung, ihr eigenes Abstammungs- und Gewohnheitsrecht sowie Freiheiten, Rechte und ein Gericht. Nach diesen Grundsätzen üben sie ihre Arbeit aus. Sie kommen alle Jahre einmal in Würzburg vor ihrem Richter oder Schultheiß zusammen. Dieser hält Verhandlungen ab, bei denen er Verstöße ahndet, Forderungen entgegennimmt und Streitigkeiten untereinander austragen lässt. Der Schultheiß bekommt seine Obrigkeit und Gerichtsbarkeit vom Pfalzgrafen der Pfalzgrafschaft bei Rhein als Lehen. Der Pfalzgraf wiederum bekommt seine Obrigkeit und Gerichtsbarkeit vom Heiligen Römischen Reich als Lehen.
Bischof Johann von Brunn verbündet sich mit Kurfürst Ludwig III. von der Pfalz.
Bischof Johann von Brunn verbündet sich in Aschaffenburg (Aschaffenburg) mit dem Mainzer Erzbischof Konrad von Dhaun und Kurfürst Ludwig III. von der Pfalz gegen die Hussiten.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Kraft V. von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft von Hohenlohe) verkauft Schloss und Stadt Möckmühl (Meckmulen) an den Kurfürsten von der Pfalz Ludwig (pfaltzgraue Ludwigen am Rein). Bischof Gottfried Schenk von Limpurg willigt ein und bekennt, dass Schloss und Stadt Möckmühl dem Hochstift Würzburg zur Hälfte übereignet und ledig sind. Beides befindet sich für ca. 58 Jahre im Besitz der Pfalzgrafschaft bei Rhein. Im Landshuter Erbfolgekrieg von 1503 fallen jedoch Schloss, Stadt und Amt durch Eroberung an Herzog Ulrich von Württemberg (Vlrich von Wirtenberg).
Bischof Johann von Grumbach verbündet sich wegen Schloss und Stadt Widdern (Widern) mit Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz.
Bischof Rudolf von Scherenberg verlängert die Bündnisse seines Vorgängers Johann von Grumbach vom 21./23. Mai 1460 bzw. vom 06. Januar 1465 mit Bayern und der Pfalz auf Lebenszeit.
Agnes Forstmeisterin von Gelnhausen (Forstmaisterin Agnes) verklagt Bischof Rudolf von Scherenberg aufgrund verschiedener Schäden, die Martin Forstmeister von Gelnhausen (Mertin Forstmaister von Gailnhausen) durch eine Bürgschaft erhielt, die er dem Hochstift leistete. Das Gericht unter dem Pfalzgrafen bei Rhein spricht den Bischof jedoch nach weltlichem Recht frei.
Bischof Konrad von Thüngen verbündet sich mit Mainz (Albrecht von Brandenburg), Trier (Johann III. von Metzenhausen), der Pfalz (Ludwig V. der Friedfertige) und Hessen (Philipp I. der Großmütige) für 20 Jahre. Dieses Bündnis wird Reinisch Ainigung genannt.