Bischof Iring von Reinstein-Homburg gliedert die beiden Pfarreien Möckmühl (Meckmulen) und Widdern (wideren) dem Stift Mosbach ein. Dafür erhalten der Bischof und dessen Nachfolger vom Dechant und dem Domkapitel das Recht, beim Tod eines Propstes zu Mosbach einen Propst aus dem eigenen Domkapitel in die Stadt des Verstorbenen zu verordnen.
Der Dechant und das Kapitel des Stifts Mosbach (Stiffts zu Mospach) übergeben ihre Gerechtigkeit und Freiheit, einen Propst selbst zu wählen, an Bischof Iring von Reinstein-Homburg und dessen Nachfolger. Stirbt ein Propst, setzt nun ein Würzburger Bischof einen Angehörigen des Domkapitels als Propst ein. Dafür gliedert Bischof Iring dem Stift Mosbach die beiden Pfarreien Widdern (wideren) und Möckmühl (Meckmulen) ein.
Herr Gottfried von Hohenlohe (Her Gotfrid von Hohenlohe) empfängt von Bischof Wolfram von Grumbach Widdern und Balsbach (Wideren vnd Balbach) als Lehen.
Graf Poppo von Eberstein (Graue Bop von Eberstain) verkauft seine Hälfte an der Stadt Widdern (Widern) für 7000 Kleine Gulden an das Stuft Würzburg. Das geschäft wird mit Halm, Hand und Mund bestätigt.
Bischof Johann von Grumbach verbündet sich wegen Schloss und Stadt Widdern (Widern) mit Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz.