König Heinrich III. gibt Bischof Bruno von Kärnten und seinem Hochstift etliche Gefälle und Nutzungsrechte zu Möckmühl (Meckmülen etwan Megdmülen genant).
Herr Albrecht von Hohenlohe (Albrecht von Hohenlohe) trägt Möckmühl (Meckmueln [Nachtragshand: Meckmühl]) vom Stifft Würzburg als Lehen. Dieses vermacht er seiner Frau Hedwig von Castell (frawen Hedwigen) mit Erlaubnis Bischof Wolfram von Grumbachs.
In Heidingsfeld (Haidingsfeld) gibt es mindestens 72 Huben und dementsprechend viele Hübner. Der Herr von Heidingsfeld war bis zu seinem Tode Konrad von Hohenlohe (Conrad von Hohenlohe). Nach seinem Tod wird sein Bruder Gottfried von Hohenlohe (Gotfrid) Herr zu Heidingsfeld. Zwischen Gottfried und den Hübnern kommt es zum Rechtsstreit. Dieser wird von Bischof Wolfram von Grumbach geschlichtet. Es wird festgelegt, dass die Hübner Gottfried und seinen Erben jährlich 6 Fuder Wein und alle anderen Gülten ableisten müssen. Falls die Hübner das nicht anerkennen wollen, müssen sie ihre Hube aufgeben. Wenn sie ohne die Einwilligung Gottfrieds ihre Hube verkaufen, verleihen oder auf irgendeine andere Art gegen seine Rechte verstoßen, wird ihnen die Hube entzogen. Gottfried von Hohenlohe und seine Frau Elisabeth (Elisabet) tauschen 8 Jahre danach ihre Gerichtsbarkeit, ihre Leibeigenen, ihre Güter, Gülten, die Vogtei, Gerichtsrechte und andere Nutzungsrechte im Dorf Heidingsfeld und auch ihren Teil zu Kitzingen bei Bischof Otto von Wolfskeel gegen die Burg und Stadt Möckmühl (Meckmiln). Kaiser Ludwig IV bestätigt diesen Tausch, da diese gesamten Rechte und Besitztümer vom Reich zu Lehen gehen.
Das Schloss und die Stadt Möckmühl (Meckmuln) sind Eigentum des Hochstifts Würzburg und der Grafschaft von Hohenlohe zu Lehen. Albrecht von Hohenlohe (her albrecht) empfängt beides samt allen Zugehörungen von Bischof Otto von Wolfskeel zu Lehen.
Bischof Otto von Wolfskeel und Gottfried von Hohenlohe (Gotfrid von Hohenlohe) vereinbaren ein Tauschgeschäft. Der Bischof gibt Gottfried und seinen Erben Burg und Stadt Möckmühl (Mecklmuln) mitsamt allen Zugehörungen zu Mannlehen. Im Gegenzug erhält der Bischof von Gottfried von Hohenlohe und seiner Frau Elisabeth (Elisabet) ihren Teile von Kitzingen (Kitzingen) und Heidingsfeld (Haidingsfeld) mit Bewilligung von Kraft von Hohenlohe (heren Crafften), der Bruder von Gottfried, und dessen Sohn Kraft von Hohenlohe (heren Crafften desselben sones). Die Herren von Hohenlohe hatten diese Teile vom Reich als Lehen. Diese Teile gehen nun vom Reich als Lehen an das Hochstift Würzburg. Die entsprechende Urkunde wird von Gottfried von Hohenlohe, seiner Frau, seinem Bruder und dessen Sohn besiegelt.
Die Stadt Röttingen (Rottingen die Stat) halten die Herren von Hohenlohe als Fuldisches Lehen. Als sie sie dem Stift Würzburg verkaufen, verpflichten sich Kraft von Hohenlohe und seine Ehefrau Anna, die Stadt vom fuldischen Anspruch zu lösen und geben Otto von Wolfskeel bis zur Lösung Rechte und Einkünfte an Burgen Langenburg (Langenberg) und Lichteneck (Lichteneck) sowie der Stadt Ingelfingen (Stat Ingelfingen) . Dies betrifft auch Burg und Stadt Möckmühl (Burg vnd Stat Meckmul), die in der Nähe Ingelfingens liegen, sowie alle ihren Einkünften, aber auch den Messen und Geding, wie in der Verschreibung ausdrücklich vermerkt wird.
Kraft V. und Albrecht von Hohenlohe tragen dem Hochstift Würzburg das Schloss Bartenstein (Bartenstain) als Lehen auf. Laut einem Nachtragsschreiber sind von diesem Rechtsgeschäft ebenfalls betroffen: Durkthal (nicht lokalisierbar), Ettenhausen (Ettenhausen), Steinach am Wald (Stainach), Erpfersweiler (Erpfersweiler), Pfitzingen Pfutzingen, Kottmannsweiler (Kottmanßweiler), Hirschbronn (Hirsprun), der Wald bei Eichholz (Eichholtz holtz), Riedbach Rippach, Maisenwinkel (Meißenwinkel; Wüstung), Reichertswiesen (Reichartswisen), Möckmühl (Mekmueln), Schillingsfürst (Schillingsfurst), Neureuth (Newreuth), Schwand (Schwandt), Weiler Mentzelßweiler, Eckertsweiler (Eckhartsweiler), Schorndorf (Scherndorff), Traisdorf (Treyßdorff), Hornungshof (Horungshoff), Frankenheim (Frankenhaim), Faulenberg (Faulenberg), Eichholz (Eichholtz dorff), Bellershausen (Beldrichshausen), Stilzendorf (Stutzlingsdorff), Schnelldorf (Schnellendorff), Diebach (Dieppach), Dürrenhof (Durhove), Bockenfeld (Bokenvelt), Schönbronn (Schonbrun), Morlitzwinden (Moroltzwinden), Gastenfelden (Gastenvelden), Werbach (Werbach), Harthausen (Harthausen), Theuerbronn (Teurbrun), Gailroth (Geylnrode), die nicht näher lokaliserbaren Orte Irmelgershaußen und Schlebt, Altengreuth (Altengereuth), Herrentierbach (Dierbach), Wittenweiler (Wittenweiler), Raboldshausen (Raboltshausen), Brüchlingen (Bruchtlingen), Heuchlingen (Euchlingen), Reckersdorf (Rekersfelden), Zell (Zelle), Eichswiesen (Eichswisen), Gütbach (Gutbach), Adolzhausen (Odoltzhausen), Leopoldsweiler (Leipoltsweiler; Wüstung), Zaisenhausen (Zeissenhausen), Ganertshausen (Ganartshausen) und Lustbronn (Luchsprunn).
Gertraud Geiger (Geigerin), die zum Amt Möckmühl (Meckmuln) gehört, wird aus der Leibeigenschaft entlassen.
Valentin Stör (Stör), der zum Haus Möckmühl (Meckmuln) gehört, wird aus der Leibeigenschaft entlassen.
Eucharius Müller (Müller) aus Auerbach (Auerbach), die zur Bittelbronner Bede (Butelbruner bete) des Amtes Möckmühl (Meckmül) gehört, wird aus der Leibeigenschaft entlassen.