Iphofen (Jphouen) gehört zum Teil dem Stift Würzburg und den Herren von Hohenlohe. Die Grafen von Castell und andere besitzen etliche Gefälle und Nutzungen in Iphofen. Der Zehnt gehörte verschiedenen Lehensherren. Bischof Manegold von Neuenburg gibt den Einwohnern von Iphofen als Dank für ihre treuen Dienste verschiedene Vergünstigungen. Für alle Gefälle und Nutzungen, die Atzung und den Legepfennig ausgenommen, die sie an das Stift zahlen müssen, sollen sie in den nächsten 10 Jahren nicht mehr als 80 Heller und 10 Fuder Wein abgeben müssen. Die Restsumme soll für die Bebauung des Fleckens mit Gräben, Mauern, Türmen etc. verwendet werden. Ihr Vermögen wird von Eckhard Truchsess von Roßberg (Eckart von Rosperg der Truchsess) veranschlagt. Heinrich und Friedrich Kelhass (Hainrich vnd fridrich die Kelhassen) werden als Baumeister engagiert. Der Jude Michelmann (Michelmann Jude) soll als Aufseher und Säckelmeister fungieren. Um Iphofen zu einer Stadt auszubauen, wird er für mehrere Jahre von allen Abgaben befreit.
Die Herren von Hohenlohe-Brauneck (heren von Brauneke) verkaufen ihren Vettern von Hohenlohe (von Hohenlohe) das Dorf Münster (Munster), welches bei Creglingen (Kreglingen) liegt.
Das Schloss und die Stadt Möckmühl (Meckmuln) sind Eigentum des Hochstifts Würzburg und der Grafschaft von Hohenlohe zu Lehen. Albrecht von Hohenlohe (her albrecht) empfängt beides samt allen Zugehörungen von Bischof Otto von Wolfskeel zu Lehen.
Bischof Lamprecht von Brunn von Bamberg weist mit der Bewilligung seines Domkapitels Anna von Hohenlohe-Brauneck (edle fraw anna von hohenlohe weiland von Brauneck) die Festung Reichelsburg (Raigelberg) und alle anderen Dörfer, Güter, Zehnten und Gülten zu. Dafür übergibt er ihr eine gewisse Summe Geld und gibt bekannt, dass sie mit allen Lasten und Rechten, welche Bamberg hat, dem Stift Würzburg empfehlen und gehorsam sein muss. Wenn sie das getan hat, soll das Würzburger Gericht sie ledig sprechen.
Nachdem Johann von Hohenlohe-Speckfeld (Johans her zu Hohenlohe) verstorben ist, fällt ein Wildbann an das Stift Würzburg heim. Allerdings nimmt Albrecht I. von Hohenlohe-Weikersheim (her albrecht von Hohenlohe) den Wildbann als Schildgenosse für sich ein. Bischof Johann von Brunn verleiht daher den Wildbann an Konrad IX. von Weinsberg (Conraden Hern zu wirtzburg) zu dem Schloss Reichelsburg (Reigelberg), der Bischof und die Seinen haben aber weiterhin das Jagdrecht. Der Wildbann erstreckt sich über Lauda (Lauda an der thauber), Grünsfeld (Grunsfeld), Bütthard (Buthart), Aub (aw), Wolkshausen (Wolthausen), Custenlar, Steinsfeld (Steinsfelt), Gumber, Heldeneck, Lichtel (Lichtal), Swatzberg, Buchenbach (Buchenbach), Darstadt (Dartzbach), Wachbach (wachbach).
Den Herren Konrad von Weinsberg (Conraden hern zu weinsberg) und Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Craften von Hohenlohe) wird das Dorf Randersacker (Randersacker) für 6000 Gulden verschrieben.
Der Schultheiß, Dorfmeister und die Gemeinde von Randersacker (Randersacker) verschreiben sich, jährlich 300 Gulden an Kraft V. Grafen von Hohenlohe-Weikersheim (Craften von Hohenlohe) sowie an Herold von Stetten (Herolten von Stetten) abzugeben, wie es Bischof Johann von Brunn auf der Bede vorschreibt.
Konrad von Limpurg (Conrad von limpurg) und Johann Bachrat (Hans Bachrat) haben auf den Befehl von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg hin mit dem Wissen den Herrn Kraft V. von Hohenlohe-Weikersheim (Crafts von Hohenlohe) anstatt der Kinder des Herren Konrad von Weinsberg (Conrad von weinsberg) und Anna von Henneberg (grefin von Hennenberg) Elisabeth von Sachsen, geborene von Weinsberg (frawen Elizebet Herzogin zu Sachsen einer geborn von weinsberg) und ihren Erben drei Seen - den Bucher See (Bucher Sehe), den Henneberger See (Hennenberger Sehe) und den Freuenbacher See (freuenbacher Sehe) - mit den Fischen für 600 rheinische Gulden verkauft.
Bischof Rudolf von Scherenberg fordert die Grafen von Henneberg (Hennenberg), Wertheim (Werthaim), Castell (Castell) und Hohenlohe (Hoenlohe) zum Dienst auf.
Angeblich sind die Herren von Hohenlohe ( heren von Hohenlohe) Erbtruchsessen des Stifts Würzburg und des Herzogtums Franken gewesen. Von den Älteren ist gesagt worden, dass die Grafen von Rieneck (Grauen von Rienek) die Erbtruchsessen gewesen sein sollen und sich deshalb auch über Amtsangelegenheiten, Gefälle und Nutzungsbedingungen mit dem Stift gestritten. Bischof Konrad von Thüngen und sein Bruder Bernhard von Thüngen (Bernhart von Thungen) haben es vertreten und sich mit Graf Philipp III. von Rieneck geeinigt. Die Grafen von Rieneck erhalten das Amt als Mannlehen, das auch an die Ehemänner der Töchter übergeben werden kann. So sollen die von Rieneck bis auf ewige Zeit Erbtruchsessen des Stifts und des Herzogtums sein und das Amt mit seinen Rechten, Gerechtigkeiten und Herrlichkeiten von einem Herr zu Würzburg empfangen, tragen und verdienen.