Durch die Leistung seiner Erbhuldigung ist es dem Bürger zu Würzburg Georg Öheim (Georg Oeheim) erlaubt, sich bei Laub (law) im Einflussbereich der Grafen von Rieneck (grafen Rineck) niederzulassen.
Die Grafschaft von Graf Ludwig von Rieneck (Graf Ludwig von Rineck) liegt im Bistum Würzburg und Herzogtum Franken. Zudem sind die Grafen von Rieneck Landesherren. Dies geht aus einem Urteilsbrief, welcher zu Lebzeiten von Bischof Andreas von Gundelfingen verfasst wurde, hervor.
Die Grafen Gerhard und Gottfried von Rieneck (Gerhart vnd Gotfrid gebrudere Grauen zu Rineck) verkaufen dem Bischof Gerhard von Schwarzenburg und seinem Stift alle Bürger der Dörfer, welche ihnen durch ihre Grafschaft inne sind, samt den Rechten für 4000 Pfund Heller, welche innnerhalb eines Jahres abzubezahlen sind. Diese Dörfer sind: Wiesenfeld (Wisenfelt), Steinfeld (Steinfelt), Rohrbach (Rorbach), Wernfeld (Grossen= Werenfelt), Gemünden (Clein gemunden), Mühlbach (Mülbach), Sommerberg (Sumerberg), Ulsenheim (Vlsenheim), Eßleben (Eisleben), Urspringen (Vrspringen), Himmelstadt (himelstat), Harrbach (harpach), Schloss Kirchberg (Kirchburg), Hartbach (Hatenbach), Aschfeld (Aschfelt), Grumbach (Grumbach), Obersfeld (Obersfelt), Hundsbach (Hundsbach), Bühler (Buler), Langendorf (Langendorff), Karlsbach (Carelsbach), Zellingen (Zellingen), Veitshöchheim (veitshocheim), Zelle, Waldbüttelbrunn (Waltbuttelbrünn), Heckenstat (evtl. Heckfeld), Oberwerrn (Obernwern), Kutzelxfur, Obbach (oppach), Greßthal (Grestel), Beulsdorf, Ranfelt, Burghausen (Burghausen), Egenhausen (Egenhausen), Brebersdorf (Brewesldorf), Pflaxbach Steinbach (Steinbach), Sendelbach (Sendelsbach), Neustadt am Main (Newenstat), Retzbach (Retzbach), Retzstadt (Retzstat), Thüngersheim (Thungersheim), Margetshöchheim (Margechhocheim), Unterleinach (Nidern leinach) und Sulzfeld (Sultzfelt) für 4000 Pfund Heller würzburger Währung. Auch die auswertigen Bürger aus Massenbuch (Massenbuch), welche in die Dörfer des Hochstifts Würzburg gezogen sind, gehören zu diesem Verkauf dazu. Sollten die Grafen von Rieneck die Dörfer und Bürger ein Jahr lang nicht fordern, so sollen sie Würzburger bleiben und Steuern und Bede abgeben.
Graf Ludwig VI. von Rieneck und seine Frau Kunigunde von Sponheim (Graf Ludwig von Rineck vnd Kunigund sein eheliche Hausfrau) verkaufen dem Bischof Gerhard von Schwarzburg und seinem Stift alle Bürger der Dörfer, welche sie mit den Brüdern Gerhard und Gottfried von Rieneck (Gerharten vnd Gotfriden gebrudern grafen von Rineck) gemeinsam besitzen, samt den Rechten für 3000 Pfund Heller, welche innerhalb von zwei Jahren abzubezahlen sind. Die Dörfer sind: Lahrbach (Larbach), Greußen (Greussen), Zellingen (Zellingen), Lembach (Lembach), Wiesenfeld (Wisenfelt), Rettersbach (Rettersbach), Rohrbach (Rorbach), Himmelstadt (Himelstat), Höchheim am Main (Hocheim), Büchold (Buchelt), Steinfeld (Steinfelt), Zelle, Kleinwernfeld (clein wernfelt), Steinbach (Steinbach), Billingshausen (Bullingshausen), Neustadt am Main (Newenstat), Grünsfeld (Grünfelt), Retzbach (Retzbach) und Thüngersheim (Thungersheim). Ausgenommen sind die Bürger aus Erlabrunn (Erlebrun) und Massenbuch (Massenbuch). Wenn die Grafen etwas von der Abmachung nicht einhalten können, soll dies in einem passenden Verhältnis von der Kaufsumme abgezogen werden. Die Bürger sollen Würzburger bleiben und weiterhin die Bede abgeben.
Es liegt ein Vertrag zwischen den Grafen von Rieneck (Grauen von Rineck) und Herr Reicholf von Elm (Reuharden von Elma) vor.
Die Orte Rieneck (Rineck), Henneberg (Hennenberg), Wertheim (Wertheim), Castell (castel) und Bickenbach (Bickenbach) samt einer großen Zahl der Ritterschaft sind in einer Einigung von Bischof Johann von Brunn und den Grafen von Rieneck (Grauen von Rineck) besiegelt.
In einem 24 jährigen Vertrag zwischen Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und Herzog Friedrich von Sachsen (hertzog friderich von Sachsen) werden die von Rieneck als Grafen des Hochstifts genannt.
Bischof Rudolf von Scherenberg und Graf Philipp II. von Rieneck (graf philipsen von Rineck) treffen sich, um über die Leibeigenen und Armen der Städte und Dörfer aus dem Amt Gemünden (Gemunden), Lohr am Main (lare) und Rieneck (Rineck) zu sprechen. Die Angelegenheit wird geklärt.
Bischof Rudolf von Scherenberg und Philipp von Rieneck (Philips von Rieneck) haben eine Auseinandersetzung über sieben Güter in Neutzenbrunn (Neitzenbrun) im Amt Gemünden (ambt Gmunde). Die Angelegenheit wird so geregelt, dass das Hochstift Würzburg und die Grafschaft Rieneck jeweils dreieinhalb Güter erhalten. Ein Viertel dieser Güter besitzt jedoch das Erzstift Mainz (stifft Maintz) erblich, welche es der Grafschaft verpfändet. Wenn das Pfand abgelöst wird, sollen die Grafen dem Erzstift das Viertel von ihren dreieinhalb Gütern übereignen.
Angeblich sind die Herren von Hohenlohe ( heren von Hohenlohe) Erbtruchsessen des Stifts Würzburg und des Herzogtums Franken gewesen. Von den Älteren ist gesagt worden, dass die Grafen von Rieneck (Grauen von Rienek) die Erbtruchsessen gewesen sein sollen und sich deshalb auch über Amtsangelegenheiten, Gefälle und Nutzungsbedingungen mit dem Stift gestritten. Bischof Konrad von Thüngen und sein Bruder Bernhard von Thüngen (Bernhart von Thungen) haben es vertreten und sich mit Graf Philipp III. von Rieneck geeinigt. Die Grafen von Rieneck erhalten das Amt als Mannlehen, das auch an die Ehemänner der Töchter übergeben werden kann. So sollen die von Rieneck bis auf ewige Zeit Erbtruchsessen des Stifts und des Herzogtums sein und das Amt mit seinen Rechten, Gerechtigkeiten und Herrlichkeiten von einem Herr zu Würzburg empfangen, tragen und verdienen.