Burg Hallburg (Halberg das schloss) liegt in der Nähe von Volkach (Volkach) ist zum Großteil Eigentum der Grafen von Castell. Graf Ruprecht von Castell (Graue Ruprecht von Castell) und seine Ehefrau machen es Bischof Hermann von Lobdeburg zum Lehen, als Gegenleistung für den Schaden, den Ruprecht dem Stift zuvor durch Raub und Brand beigebracht hat.
Graf Hermann von Castell und seine Ehefrau Sophia (Grave herman von Castell und sein gemal fraw Sophia) erhalten das Dorf Greuth (Gereut), welches bei Castell liegt, vom Stift Würzburg als Lehen.
Graf Friedrich von Castell (Fridrich von Castell) besitzt ein Gut, genannt das Woltersgut, in Iphofen (Jphouen). Er verkauft es Graf Ulrich von Hanau (Graue Vlrich von Hanaw) für 140 Pfund Heller.
Hartmut Fuchs von Dornheim (Fuchs zu dornhaim Hartmund) und seine Schwester, die Werbrecht von Wolfskeel (Werprecht Wolfskel) geheiratet hat, haben einen Teil an Schloss Hallburg und dem Zoll und verkaufen diese an die Herren Johann und Albrecht (heren Johann vnd hern Albrecht Burggraue zu Nurenberg), Burggrafen von Nürnberg. Da die Burggrafen aber keinen weiteren Teil von Schloss Hallburg bekommen können, verkaufen sie ihren Teil an Bischof Otto von Wolfskeel für 16.000 Gulden.
Der Streit zwischen Bischof Johann von Brunn und Graf Lienhard von Castell über die Seen in Dornheim (Dornhaim), die Mühle in Winterhausen (Auhausen), etliche Güter bei Biebelried (Bibelrieth), das Brückengericht, den Kitzinger Forst (Kitzingerforst), die Zugehörigkeit der Bürger von Volkach (Volckach) zur Zent von Iphofen (Iphoven), Prosselsheim (Brassoltzhaim) und Wipfeld (Wipfeldt), den Zoll von Castell (Castell), den Wildbann von Schillingsfürst und Speckfeld (Schillingsfurst und Speckveld) sowie die castellschen Güter auf der Gemarkung von Iphofen wird beigelegt.
Wilhelm II. von Castell verpflichtet sich gegenüber Bischof Gottfried Schenk von Limpurg, dass er oder seine Erben das Schloss Castell, Schloss und Gemarkung Großlangheim (Grossenlanckhaim), die Hälfte an Volkach (Volckach), den Wildbann sowie geistliche und weltliche Lehen in den nächsten 20 Jahren ohne Bischof Gottfrieds oder dessen Nachfolgers Bewilligung weder verkaufen noch sonstwie verändern wollen. Falls Graf Wilhelm etwas verpfändet, hat das Hochstift Würzburg daran das Ablösungsrecht. Falls Graf Wilhelm oder dessen Erben nach Ablauf der 20 Jahre etwas verkaufen möchten, hat das Hochstift das Vorkaufsrecht. Bischof Gottfried gewährt Graf Wilhelm und dessen Erben im Gegenzug für 20 Jahre ein jährliches Dienstgeld von 200 Gulden auf dem Zoll von Markt Bibart (Biberth) und Schlüsselfeld (Schlusselfelt), damit Wilhelm seinen standesgemäßen Verpflichtungen nachkommen kann.
Wilhelm II. von Castell ist dermaßen verschuldet, dass er nicht mehr seinem Grafenstand entsprechend leben kann. Da ihm das jährliche Dienstgeld von 200 Gulden nicht reicht, bittet er Bischof Johann von Grumbach, ihm, seiner Frau und seinem Sohn ein angemessenes Leibgeding zu gewähren. Im Gegenzug würde er dem Hochstift seine Grafschaft als Lehen auftragen. Bischof Johann nimmt dieses Angebot an. Beide Parteien wählen als Schiedsmänner Graf Georg von Henneberg, Graf Ulrich von Helfenstein, Hofmeister Georg Fuchs von Schweinshaupten (Georgen Fuchs von Sweinshaubten hofmaister)und Ritter Georg Fischlein, welche folgenden von beiden Parteien gebilligten Vertrag aufsetzen: Graf Wilhelm von Castell soll die Grafschaft Castell mit deren Schlössern, Städten, Märkten, Dörfern, Höfen, Weilern, Vasallen (manschafft), geistlichen und weltlichen Lehen, Zöllen, Geleiten, Wildbännen und allen anderen Zugehörungen ohne jede Ausnahme dem Hochstift Würzburg als Lehen auftragen und für immer als Mannlehen empfangen. Falls die Grafen von Castell in männlicher Linie aussterben, sollen die Lehen an das Hochstift heimfallen. Wegen der Lehen, die vom Reich verliehen werden, sollen beide Parteien Friedrich III. darum bitten, dass er die Lehen an Bischof Johann verleiht und dieser wiederum als Afterlehen an Graf Wilhelm. Mit den Lehen, die Graf Wilhelm ohnehin vom Hochstift empfängt, soll verfahren werden wie bisher. Bischof Johann und dessen Nachfolger haben das Recht, von Castell verpfändete Güter abzulösen. Der Würzburger Bischof muss weiblichen Angehörigen des Hauses Castell nur auf deren Lebenszeit die Lehen bekennen. Die Grafen von Castell sollen ohne Bewilligug eines Würzburger Bischof weder Güter verkaufen noch die Pfandsumme verpfändeter Güter erhöhen. Im Gegenzug soll Bischof Johann ein jährliches Leibgeding von 500 Gulden an Graf Wilhelm, dessen Ehefrau Anna und Sohn Friedrich auf deren Lebenszeit bezahlen.
Graf Wilhelm von Castell trägt dem Hochstift Würzburg die Grafschaft Castell mit deren Schlössern, Städten, Märkten, Dörfern, Weilern, Höfen, Geleiten, Zöllen, Wildbännen, geistlichen und weltlichen sowie edlen und unedlen Lehen und Dienstmännern und Vasallen (manschafft) und anderen Eigengütern ohne jede Ausnahme als Mannlehen auf.
Graf Wilhelm von Castell gibt Bischof Johann von Grumbach ein besiegeltes Verzeichnis über sämtliche Pfandschaften sowie geistliche und weltliche Lehen der Grafschaft Castell, welches im castellischen buch registriert worden ist.
Bichof Lorenz von Bibra vergibt den Steinbruch (bergwergk) bei Castell (Castel) als Lehen an Heinrich Miltenberger (Miltenberger) und Heinrich Schernfelder (Schernfelder).