Mehr zu Ostheim (osthaim) findet sich auf folio 148.
Burg Hallburg (Halberg das schloss) liegt in der Nähe von Volkach (Volkach) ist zum Großteil Eigentum der Grafen von Castell. Graf Ruprecht von Castell (Graue Ruprecht von Castell) und seine Ehefrau machen es Bischof Hermann von Lobdeburg zum Lehen, als Gegenleistung für den Schaden, den Ruprecht dem Stift zuvor durch Raub und Brand beigebracht hat.
Marquard von Ostheim (Marquart von Ostheim) erhält von Bischof Andreas von Gundelfingen eine Hube zu Ostheim (Ostheim). Das Hochstift behält das Recht zur Widerlösung. Es ist unklar, wer diese Hube aktuell besitzt und ob Marquard von Ostheim diese zu Lehen empfängt.
Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet die Burg Bramberg (Bramberg) sowie die Dörfer Ostheim (Osthaim) und Goßmannsdorf (Gosmansdorf) an Heinrich von Sternberg (Sternberg) sowie an Johann und Friedrich von Wenkheim (Weinckhaim) für 2377 Pfund Heller.
Der Ritter Andreas Truchsess (Andres Truchsess) verkauft dem Stift Würzburg einen Hof zu Dettelbach (detelbach) güt 3300 Gulden und bestätigt den Handel mit Mund, Hand und Halm.
Während der Regierungszeit von Bischof Johann von Grumbach beklagen sich viele Schiffer und andere Gewerbstätige, die auf dem Main auf- und abfahren, dass die Schifffahrt verhindert wird und sie ohne Schaden nicht durchkommen können. Sie bitten um Öffnung des Stromes. Bischof Johann versammelt Schifffahrer und andere verständige Werkmänner bei sich, aus Nürnberg (Nurenberg), Bamberg (Bamberg), Schweinfurt (Schweinfurt), Kulmbach (Culmbach), Coburg (Coburg), Lichtenfels (Liechtenuels), Eltmann (Eltman), Haßfurt (Hasfurt), Rheinfeld (Rainfeld), Garstadt (Garstat), Volkach (Volkach), Kitzingen (Kitzingen), Ochsenfurt (Ochsenfurt), Heidingsfeld (Haidingsueld) und Hausen (Ohausen). Diese und vier weitere Personen aus Würzburg lässt er die Situation am Main besehen und ihre Meinung festhalten.
Fries verweist für nähere Information über Fron, Dienst, Atzung, Legepfennig und ähnliche Schulden, die durch einen Rechtsstreit zwischen Herrenleuten und Bischofsleuten in Goßmannsdorf (Gosmarsdorff) entstanden sind, sowie für Information über eine zehnjährige Befreiung von Abgaben durch Bischof Lorenz von Bibra auf das Liber Contractuum Laurentii. Die Nachtragshand merkt zusätzlich die Orte Ostheim (Osthaim), Fitzendorf (Vitzrndorff) und Gerlachsdorf (Gerlesdorff) an.
Der Schultheiß, die Dorfmeister und die gesamte Gemeinde von Ostheim (osthaim) und Goßmannsdorf (Gosmansdorff) im Amt Bramberg (ambt braunberg) zahlen Bischof Lorenz von Bibra zehn Jahre lang 100 Gulden an Weihnachten, um ihm die Atzung, das Lager und den Frondienste abzukaufen. Davon ausgenommen sind Atzung und Lager von Rittern, Amtmännern und Gesandten des Bischofs sowie der Weingarten bei Altenberg (altenberg) und das Ausbringen der Reben. Der Vertrag soll zehn Jahre gelten.
Bischof Konrad von Thüngen verpfändet an Sebastian von Lichtenstein (Liechtenstain) für 2000 Gulden die Dörfer Goßmannsdorf (Gosmandorf) und Ostheim (Osthaim), die beide im Amt Bramberg (Bramberg) liegen.
Bischof Konrad von Thüngen stellt Peter Fischer (petter fischern) als seinen Otterfänger zu Ostheim (Osthaim) an. Er übergibt ihm einen offenen Befehlbrief, dass die Amtsmänner und Klöster, von denen das Hochstift Würzburg Atzung erhält, diese ebenfalls Peter Fischer gewähren sollen.