Heinrich von Sternberg (Sternberg) gibt dem Würzburger Bischof folgende Verschreibung. Wenn er ohne einen männlichen Erben stirbt, soll sein Erbburglehen zu Bramberg (Bramberg) dem Hochstift Würzburg heimfallen.
Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet den Hof des Stifts in Gochsheim (Gochshaim) zusammen mit der Hälfte des Getreide- und Weinzehnten und dem Drittel am Ober- und Untereuerheim (Euerhaim) an Johann von Wenkheim (her Johan v Wenckhaim) und an Ritter Heinrich von Sternberg (her Heinrich von Sternberg riter). Die Verpfändung soll in 20 Jahren wieder ausgelöst werden.
Die Ritter Heinrich von Sternberg und Johann von Wenkheim (Hainrich von Sternberg vnd Herr Hanns von Wenckhaim ritern) pfänden von Bischof Otto und dem Stift Würzburg ein Drittel des Getreide- und Weinzehnts von Ober- und Untereuerheim. Diese Verpfändung ist auf 20 Jahre begrenzt, in denen sie vom Stift wieder ausgelöst werden soll. Wenn dies nicht geschieht, wird die Pfandschaft in ein Mannlehen umgewandelt.
Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet die Burg Bramberg (Bramberg) sowie die Dörfer Ostheim (Osthaim) und Goßmannsdorf (Gosmansdorf) an Heinrich von Sternberg (Sternberg) sowie an Johann und Friedrich von Wenkheim (Weinckhaim) für 2377 Pfund Heller.
Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet Prappach (Brotbach) für 1500 Heller an Heinrich von Sternberg (Sternberg).
Zwei Jahre später verschreibt Bischof Albrecht von Hohenlohe Heinrich von Sternberg (Hainrichen von Sternberg) 50 Pfund Haller jährlich als Zins für die Hauptsumme von 500 Pfund.