Der Hof Elgersheim, der bei Fahr liegt, untersteht dem Kloster Ebrach. Er ist von Bede und Steuer befreit.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Burg Prosselsheim (Brassoldshaim) sowie das Gericht über diesen Ort und den angehorigen dorfern (vermutlich die Orte im Amt Prosselsheim) an Reichholf von Elma (Elma) und seinen Sohn Paul für 9000 Gulden. Von einem späteren Schreiber werden die Fischgülte bei Fahr (Fahr) und der See bei Seehof (Sehoff) erwähnt.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Dietrich Zobel von Giebelstadt (Dietz Zobel) und seinem Sohn Wilhelm Zobel von Giebelstadt sowie dessen Erben (sein sune Wilhelm vnd seine erben) 200 Pfund jährlicher Zinsen für eine Hauptsumme von 2000 Gulden auf Wiederlösung. Davon erhalten sie 100 Gulden aus der Bede von Fahr (Farh) und 100 Gulden aus der Bede von Escherndorf (Eschersdorf). Bedingung ist, dass die Schultheißen, Dorfmeister und Einwohner beider Dörfer sich zur Bezahlung verpflichten und für den Handel bürgen. Dieser Handel wurde ohne Wissen des Dechanten und des Domkapitels vereinbart.
Die Einwohner von Untereisenheim (Vntereisenshai) und Fahr (Fare) liegen wegen eines Wehrs im Main im Streit und weden durch Bischof Gottfried Schenk von Limpurg vertragen.
Die Einwohner von Fahr (Farh) liegen mit den Einwohnern von Untereisenheim (Nidereisenshaim) aufgrund einer Maininsel (aines werds halben im Main gelegen) im Streit, werden aber durch Bischof Gottfried (B. Gofriden) vertragen.
Doktor Gregor Heimburg (Haimburg) löst die Pfandsumme von 800 Gulden, welche die Herren von Craislheim (Crailshaim) als Pfandherren tragen, ab und erhält dafür Schloss, Vogtei und Amt Dettelbach (Detelbach) verpfändet. Er leiht Bischof Johann von Grumbach außerdem 1200 Gulden zur Ablösung des Ungelds von Iphofen (Iphoven) sowie 400 Gulden zur Ablösung des Zolls von Fahr (Fare) und verbaut 400 Gulden am Schloss Dettelbach (Detelbach), so dass die gesamte Pfandsumme 2800 Gulden beträgt.
Den Zoll von Fahr (Farh) verpfändet Bischof Rudolf von Scherenberg nebst anderen Gütern Doktor Gregor Heimburg (Doctor Gregori Haimburgen) für eine nicht genannte Summe Geld.
Nach dem Tod von Dietrich und Wilhelm Zobel von Giebelstadt erbt Wilhelms namentlich unbekannte Tochter, die Ehefrau Georgs von Rosenberg (Wilhelmen Zobels dochter Georgen von Rosenbergs hausfrawen), die Rechte an der Pfandschaft. Sie und ihr Mann verkaufen die 100 Gulden, die sie aus der Bede von Fahr (Farhe) erhalten, dem Propst, Dechant und Kapitel von Stift Haug für 1000 Gulden Hauptsumme. Das Stift Haug erlässt den Einwohnern von Fahr davon 40 Gulden jährlicher Bede, weswegen sie nur noch 60 Gulden jährlich einziehen. Allerdings verstehen sie diese Bede als ihr Eigengut und wollen dem Stift Würzburg sein Wiederkaufsrecht nicht zugestehen. Bischof Rudolf geht gegen die Entfremdung der Bede rechtlich vor und holt die Zustimmung des Domkapitels ein, notfalls das Stift Haug vor Gericht anzuklagen und auch die Prozesskosten gegen das Kloster geltend zu machen. Der Konvent des Stifts Haug möchte es nicht auf einen Rechtsstreit mit seinem Landesherrn ankommen lassen und bittet ihn darum, die Sache durch Verhandlungen beilegen zu können, was auch geschieht. Die Einigung bestimmt, dass die Einwohner von Fahr in Zukunft eine Bede in Höhe von 80 Gulden leisten sollen, wovon der Bischof und das Hochstift die eine Hälfte und Stift Haug die andere Hälfte erhält. Allerdings wird ebenfalls bestimmt, dass es dem Bischof oder seinen Nachfolgern möglich sein soll, die Bede aus dem Nutzungsrecht des Stifts Haug zu lösen, indem er diesem 700 Gulden bezahlt. Wenn dies geschieht, ist das Hochstift berechtigt, wieder die ganze Bede von 100 Gulden jährlich in Fahr zu erheben. Beide Parteien nehmen diese Einung an. In den folgenden Jahren löst Bischof Rudolf die Bede nach den eben erwähnten Bestimmungen aus.
Papst Pius II. exkommuniziert Gregor Heimburg (Haimburg) wegen dessen Nähe zum böhmischen König und aus weiteren Gründen. Auf Anhalten eines päpstlichen Gesandten konfisziert Bischof Rudolf von Scherenberg Heimburgs Besitzungen im Hochstift Würzburg. Nach Heimburgs Tod legen dessen Kinder Jakob, Dorothea und Christina, die mit Wilhelm von Allenblumen (Allenblumen) verheiratet ist, Bischof Rudolf von Scherenberg eine Schenkungsurkunde vor, laut welcher sie die 2800 Gulden bereits vor der Exkommunikation ihres Vaters erhalten hätten, und bitten daher, diese Summe sowie andere konfiszierte Güter wieder zu erhalten. Bischof Rudolf verweigert dies, weil er sich im Recht glaubt. Michael von Schwarzenberg (Swartzenberg) verträgt beide Seiten folgendermaßen: Bischof Rudolf soll den Erben Zinsen und Gülte in Dettelbach (Detelbach) für 1200 Gulden verpfänden, dafür sollen diese ihre Ansprüche an Schloss, Vogtei und Amt Dettelbach (Detelbach) sowie in Iphofen (Iphofen), Fahr (Farhe) und anderswo aufgeben und dies schriftlich bestätigen. Beide Seiten nehmen den Vertrag an.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
Gregor Heimburg (Gregor Haimburg), der Doktor und Würzburger Rat und Diener, wird von Papst Pius II. verfolgt und verbannt. Die Ursachen dafür führt Fries in seiner Chronik aus. Papst Pius II. ordnet ebenfalls an, dass alle für seine Güter zuständigen Obrigkeiten ihm diese Güter entziehen. Bischof Rudolf von Scherenberg zieht ihm zunächst alle Zinsen, Gülte, Güter, Formis und anderes im Stift Würzburg ein, verträgt sich aber später mit Gregors Erben. Fries verweist für nähere Informationen zu Gregors Gütern auf sein Testament.