Papst Pius II. exkommuniziert Gregor Heimburg (Haimburg) wegen dessen Nähe zum böhmischen König und aus weiteren Gründen. Auf Anhalten eines päpstlichen Gesandten konfisziert Bischof Rudolf von Scherenberg Heimburgs Besitzungen im Hochstift Würzburg. Nach Heimburgs Tod legen dessen Kinder Jakob, Dorothea und Christina, die mit Wilhelm von Allenblumen (Allenblumen) verheiratet ist, Bischof Rudolf von Scherenberg eine Schenkungsurkunde vor, laut welcher sie die 2800 Gulden bereits vor der Exkommunikation ihres Vaters erhalten hätten, und bitten daher, diese Summe sowie andere konfiszierte Güter wieder zu erhalten. Bischof Rudolf verweigert dies, weil er sich im Recht glaubt. Michael von Schwarzenberg (Swartzenberg) verträgt beide Seiten folgendermaßen: Bischof Rudolf soll den Erben Zinsen und Gülte in Dettelbach (Detelbach) für 1200 Gulden verpfänden, dafür sollen diese ihre Ansprüche an Schloss, Vogtei und Amt Dettelbach (Detelbach) sowie in Iphofen (Iphofen), Fahr (Farhe) und anderswo aufgeben und dies schriftlich bestätigen. Beide Seiten nehmen den Vertrag an.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet Ursula von Schwarzenberg (Schwartzberg) und ihren Söhnen Wolf und Michael III. den Schaftrieb in Eßleben (Aisleuben) und die Bede in Oberpleichfeld (Oberplaichveld) für 2000 Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet jährlich 100 Gulden von der Oberpleichfelder (Oberblaichveld) Bede sowie den Schaftrieb von Eßleben (Aisleuben) für 2000 Gulden an Ursula von Schwarzenberg (Swartzenberg) und deren Söhne Wolf und Michael.
Die von Schwarzenberg (Schwartzenberg) übergeben ein Revers über die Verpfändung von 2000 Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt eine Ordnung und schreibt sie im Stift aus. Darin geht es um Geldgeschäfte zwischen den Christen und den Juden und wie diese gehalten werden sollen. Solch eine Ordenung macht Bischof Rudolf auf Anhalten und Bitten von Graf Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelmen von Hennenberg) und Herrn Michael von Schwarzenberg des Jüngere (Michels von Schwartzenberg des Jungeren) für ihre Juden geltend.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Ursula von Schwarzenberg und ihren Söhnen Michael und Wolf einen jährlichen Zins von 40 Gulden auf der Bede von Eßleben (Aisleuben), welcher für 800 Gulden wieder abzulösen ist.
Graf Otto von Henneberg (Ott von Hennenberg), Graf Johann III. von Werthheim (Hans zu wertheim), Graf Philipp II. von Rieneck (philipis graf zu Rineck der iung), Freiherr Michael III. von Schwarzenberg und Herr Sigmund von Schwarzenberg (Michel vnd Sigmund auch Sigmund der iunger Her zu Schwartzenberg) halten einen Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) und zu Pfarrweisach (Pfarweisach) ab. Vorausgegangene Schriften und Anordnungen Bischof Rudolfs von Scherenberg, verfasst am 12.03.1483, wurden vor den Rittertagen gesammelt und zusammengefasst und am Rittertag in Baunach (Baunach) bei Pfarrweisach durch Friedrich von Stein (Lutzen vom Rottenhan) und Ritter Ludwig von Rotenhan (Fritzen vom Stain) behandelt. Der Bischof verhindert die Einigung.
Kaiser Friedrich III. lässt eine Urkunde aufsetzen, die sich gegen Wolf und Michael III. von Schwarzenberg, die Söhne Ursula Frankengrüners (Wolfen vnd Micheln der gemelten frawen Vrseln Kindere) wendet, indem deren eheliche Geburt bestritten wird.
Der Ritter Hieronymus von Rosenberg (Hieronimus von Rosenberg ritter) stellt während der kriegerischen Auseinandersetzung zwischen den Gebrüdern von Rosenberg und dem Bischof Rudolf von Scherenberg Forderungen an den Bischof. Der Bischof und seine Anhänger haben laut Hieronymus dessen Dorf Musdorf beschädigt. Zudem soll ihm der Bischof 500 Gulden für das Getreide zahlen, das Hieronymus dem Bischof Johann von Brunn geliehen hatte. Die Streitigkeit zwischen den beiden wird durch den Freiherren Michael III. von Schwarzenberg (Michaeln von Schwartzenburg), den Marschall Christoph von Oberndorf (cristof Marschalck) und den bischöflichen Sekretär Johann Hobach (Johan Hobach chorhern zum newenmunster) geschlichtet. Es folgt der Beschluss, dass Bischof Rudolf von Scherenberg dem Ritter Hieronymus von Rosenberg nichts schuldig ist.