Das Bergwerksrecht bei Markt Bibart (Bibart) am Hüßberg (Husperg) und am Eichelberg (Aichelberg) verleiht Bischof Rudolf von Scherenberg als Lehen an den Sekretär Johann Hobach (Hobach), Fritz Schopf (Schopf) und Ulrich Scheubel (Scheubel).
Bischof Rudolf von Scherenberg sichert seinem Sekretär Johann Hobach (Hobach) jährlich 50 Gulden Dienstgeld in Dettelbach (Detelbach) und Eisenheim (Eisenshaim) zu.
Der Ritter Hieronymus von Rosenberg (Hieronimus von Rosenberg ritter) stellt während der kriegerischen Auseinandersetzung zwischen den Gebrüdern von Rosenberg und dem Bischof Rudolf von Scherenberg Forderungen an den Bischof. Der Bischof und seine Anhänger haben laut Hieronymus dessen Dorf Musdorf beschädigt. Zudem soll ihm der Bischof 500 Gulden für das Getreide zahlen, das Hieronymus dem Bischof Johann von Brunn geliehen hatte. Die Streitigkeit zwischen den beiden wird durch den Freiherren Michael III. von Schwarzenberg (Michaeln von Schwartzenburg), den Marschall Christoph von Oberndorf (cristof Marschalck) und den bischöflichen Sekretär Johann Hobach (Johan Hobach chorhern zum newenmunster) geschlichtet. Es folgt der Beschluss, dass Bischof Rudolf von Scherenberg dem Ritter Hieronymus von Rosenberg nichts schuldig ist.