Anselm von Rosenberg (Anselm von Rosenberg) leiht Bischof Johann von Brunn 5000 Gulden auf das Amt Prosselsheim (prossoltzhaim). Als er dieses Amt wieder abtritt, verschreibt ihm Bischof Johann 300 Gulden jährlich auf die Bede von Randersacker (Randersacker), welche er einnimmt.
Johann von Grumbach schuldet dem Doktor Gregor Heimburg (doctori Gregori Haimburg) 2400 zuvor geliehene und zugeschlagene Gulden. Dafür sagt er ihm das Schloss, die Vogtei und das Amt Dettelbach (Dettelbach) mit allen Nutzungen und Rechten zu. Weiterhin das Ungeld von Iphofen (Iphofen) und den Zoll von fand. Zudem erlaubt er Heimburg, 400 weitere Gulden für den Ausbau des Schlosses zu verwenden. Sobald der Bau fertig ist, besichtigt wurde und die Rechnung beglichen ist, soll Gregor Heimburg dies mit seiner rechten Hand beschwören, aber dem Stift die Widerlösung gewähren.
Philipp der Ältere von Weinsberg (philips zu weinsberg der elter) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1700 Gulden samt einem Ort, auf welchem ein Schloss errichtet werden soll. Zudem die Vogtei sowie die Dörfer Königshofen (konigshofen vf dem gaw), Tauberrettersheim (Thauberrettershaim), Klingen (Clingen) und Stalldorf (Staldorff). Der Bischof verleiht dies als Lehen an den Sohn und die Tochter von Philipp von Weinsberg, beziehungsweise an deren Erben. Dafür erhält Philipp von Weinsberg jedes Jahr 100 Gulden von Würzburg, solange bis die 1700 Gulden zurück bezahlt sind.
Der Ritter Hieronymus von Rosenberg (Hieronimus von Rosenberg ritter) stellt während der kriegerischen Auseinandersetzung zwischen den Gebrüdern von Rosenberg und dem Bischof Rudolf von Scherenberg Forderungen an den Bischof. Der Bischof und seine Anhänger haben laut Hieronymus dessen Dorf Musdorf beschädigt. Zudem soll ihm der Bischof 500 Gulden für das Getreide zahlen, das Hieronymus dem Bischof Johann von Brunn geliehen hatte. Die Streitigkeit zwischen den beiden wird durch den Freiherren Michael III. von Schwarzenberg (Michaeln von Schwartzenburg), den Marschall Christoph von Oberndorf (cristof Marschalck) und den bischöflichen Sekretär Johann Hobach (Johan Hobach chorhern zum newenmunster) geschlichtet. Es folgt der Beschluss, dass Bischof Rudolf von Scherenberg dem Ritter Hieronymus von Rosenberg nichts schuldig ist.
Das Hochstift bittet um Einsehen, in welcher schweren Lage es sich befindet und um Anerkennung der Bemühungen des Erhalts ihres Landes und Leute. Aufgrund dessen bitten sie als Hilfe um ein Anlehen. Ebenso hat das Stift diese Bitte auch an die Gesandten der Ritterschaft weitergegeben. Sie fragen die Person zudem, ob sie noch Weitere kennen, die dem Stift Geld leihen können. Im Gegenzug würde das Hochstift das Geld mit einem guten Zinssatz zurückzahlen und für ein friedliches Leben sorgen. Sie würden dem Stift einen großen Gefallen tun, wenn sie dies tun würden. Wie viel letztendlich verliehen wurde ist in der Kammer aufgezeichnet. Fries schreibt, es handele sich um 50.000 Gulden.