Ein Teil des Vestenberger Zehnts kommt an die von Wenkheim, dann an die von Birkenfeld und danach an die Holtzinger. Friedrich Holtzinger (Fritz Holtzinger) verkauft diesen Teil an Doktor Gregor Heimburg (Gregor Hainburg) für 700 Gulden, die Bischof Gottfried Schenk von Limpurg diesem geliehen hat.
Gregor Heimburg (Haimburg) leiht Bischof Johann von Grumbach 1400 Gulden, damit dieser seine päpstliche Bestätigung finanzieren kann.
Georg Heiden zu Ultfeld (Georg Haiden zu Vltfeld) besitzt auch einen Teil des Vestenberger Zehnts. Er verkauft ihn für eine unbekannte Summe, die ihm aber vollständig bezahlt wird, an Doktor Gregor Heimburg (Gregor Hainburg).
Die Bede von Kolitzheim (Colitzhaim), die jährlich 120 Gulden beträgt, ist für 1000 Gulden an Graf Wilhelm von Henneberg verpfändet. Der neu gewählte Bischof Johann von Grumbach leiht sich von Gregor Heimburg (Hainburg) 1600 Gulden, um die Bede wieder abzulösen. Mit den restlichen 600 Gulden finanziert Bischof Johann seine päpstliche Bestätigung in Rom. Die Bede von Kolitzheim wird also für 1600 Gulden an Gregor Heimburg verpfändet.
Doktor Gregor Heimburg (Haimburg) löst die Pfandsumme von 800 Gulden, welche die Herren von Craislheim (Crailshaim) als Pfandherren tragen, ab und erhält dafür Schloss, Vogtei und Amt Dettelbach (Detelbach) verpfändet. Er leiht Bischof Johann von Grumbach außerdem 1200 Gulden zur Ablösung des Ungelds von Iphofen (Iphoven) sowie 400 Gulden zur Ablösung des Zolls von Fahr (Fare) und verbaut 400 Gulden am Schloss Dettelbach (Detelbach), so dass die gesamte Pfandsumme 2800 Gulden beträgt.
Den Zoll von Fahr (Farh) verpfändet Bischof Rudolf von Scherenberg nebst anderen Gütern Doktor Gregor Heimburg (Doctor Gregori Haimburgen) für eine nicht genannte Summe Geld.
Bischof Johann von Grumbach verschreibt Doktor Gregor Heimburg (Gregor Hainburg) und seinen Erben das Ungeld zu Iphofen (Iphouen) für 1200 Gulden. In der nachfolgenden Zeit werden Gregors Güter auf Befehl des Papstes konfisziert. Auch Bischof Rudolf von Scherenberg zieht seine Güter ein. Gregors Erben argumentieren jedoch, dass er ihnen die 1200 Gulden auf dem Ungeld zu Iphofen vor dem päpstlichen Befehl übergeben hat. Bischof Rudolf erklärt sich dazu bereit, den Erben für den alten Pfandschilling von 1200 Gulden erneut 900 Gulden zu verschreiben. Die übrigen 300 Gulden werden fallengelassen.
Papst Pius II. exkommuniziert Gregor Heimburg (Haimburg) wegen dessen Nähe zum böhmischen König und aus weiteren Gründen. Auf Anhalten eines päpstlichen Gesandten konfisziert Bischof Rudolf von Scherenberg Heimburgs Besitzungen im Hochstift Würzburg. Nach Heimburgs Tod legen dessen Kinder Jakob, Dorothea und Christina, die mit Wilhelm von Allenblumen (Allenblumen) verheiratet ist, Bischof Rudolf von Scherenberg eine Schenkungsurkunde vor, laut welcher sie die 2800 Gulden bereits vor der Exkommunikation ihres Vaters erhalten hätten, und bitten daher, diese Summe sowie andere konfiszierte Güter wieder zu erhalten. Bischof Rudolf verweigert dies, weil er sich im Recht glaubt. Michael von Schwarzenberg (Swartzenberg) verträgt beide Seiten folgendermaßen: Bischof Rudolf soll den Erben Zinsen und Gülte in Dettelbach (Detelbach) für 1200 Gulden verpfänden, dafür sollen diese ihre Ansprüche an Schloss, Vogtei und Amt Dettelbach (Detelbach) sowie in Iphofen (Iphofen), Fahr (Farhe) und anderswo aufgeben und dies schriftlich bestätigen. Beide Seiten nehmen den Vertrag an.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
Gregor Heimburg (Gregor Haimburg), der Doktor und Würzburger Rat und Diener, wird von Papst Pius II. verfolgt und verbannt. Die Ursachen dafür führt Fries in seiner Chronik aus. Papst Pius II. ordnet ebenfalls an, dass alle für seine Güter zuständigen Obrigkeiten ihm diese Güter entziehen. Bischof Rudolf von Scherenberg zieht ihm zunächst alle Zinsen, Gülte, Güter, Formis und anderes im Stift Würzburg ein, verträgt sich aber später mit Gregors Erben. Fries verweist für nähere Informationen zu Gregors Gütern auf sein Testament.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst die Bede von Kolitzheim (Colitzhaim) von Georg von Crailsheim (Crailshaim) und dessen Ehefrau Dorothea, Schwiegersohn und Tochter Gregor Heimburgs, wieder ab. Georg von Crailsheim entlässt die Einwohner von Kolitzheim aus ihrer Dienstpflicht ihm gegenüber.