Bischof Johann von Egloffstein verleiht den Kirchsatz der Pfarrei Burgsinn (Burcksinn) und von deren Filialkirchen als Mannlehen an Wilhelm von Thüngen (Thungen), der für diesen Sachverhalt ein Revers übergibt. Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind Zeilitzheim (Zeulingshaim), Gaibach (Gewbach), Rügshofen (Ruegshoffen) und Gerolzhofen (Geroltzhoven).
Wilhelm von Thüngen (Wilhelm von Thungen) kauft von Hermann Goldschmidt (Herman Goltschmid) einen Hof in Gerolzhofen (Geroldshofen), der hinter dem nordöstlichen Tor (hinter dem thore als man von Ebrach hinein reit) und neben dem Hof der Familie Fuchs von Bimbach (Fuchse) liegt. Wilhelm von Thüngen trägt den Hof als Lehen und wird von Bischof Johann von Egloffstein von Beden, Diensten, Grabenarbeit und Wachdiensten befreit. Die Nachtragshand vermerkt zusätzlich den Kirchensatz zu Burgsinn (Burcksin), einen Hof in Zeilitzheim (Zwelichsheim hoff), die Orte Gaibach (Gewbach) und Rügshofen (Ruegshoffen).
Gregor Heimburg (Gregor Haimburg), der Doktor und Würzburger Rat und Diener, wird von Papst Pius II. verfolgt und verbannt. Die Ursachen dafür führt Fries in seiner Chronik aus. Papst Pius II. ordnet ebenfalls an, dass alle für seine Güter zuständigen Obrigkeiten ihm diese Güter entziehen. Bischof Rudolf von Scherenberg zieht ihm zunächst alle Zinsen, Gülte, Güter, Formis und anderes im Stift Würzburg ein, verträgt sich aber später mit Gregors Erben. Fries verweist für nähere Informationen zu Gregors Gütern auf sein Testament.
Bisch Lorenz von Bibra verleiht den Herleshof, einen Hof zwischen Kolitzheim (Colitzhaim) und Zeilitzheim (Zewlitzhaim) an die Truchsesse Georg und Werner als Rittermanlehen. Diese wiederum übergeben dem Stift ihr Haus und ihre Hofstatt mit Zugehörungen in Werneck (Wernecke) und Ettleben (Etleiben).