Was Kaiser Karl IV. (Carl der 4.) dazu bewegt die Flecken Heidingsfeld (Haidingsueld), Mainbernheim (Mainbernhaim), Prichsenstadt (Brisenstat) und Willanzheim (Wielandshaim) an die Böhmische Krone (croen Behaim) zu bringen, ist unter dem Stichwort Haidingsueld beschrieben. Diese Begierde teilen (heten disen sine nit) seine Söhne Wenzel IV. (Wencisla) und Sigmund von Luxemburg (Sigmund) nicht, denn als König Wenzel IV. anfängt zu regieren, verpfändet er die beiden Flecken Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Mainbernhaim) an den Burggrafen Johann von Nürnberg (Burggraue Johannsen von Nürenberg) für 4100 Gulden. Die Einwohner der beiden Flecken beklagen sich bei ihren Nachbarn und sind später dankbar für den Herrscherwechsel. Das Hochstift Würzburg besitz in beiden Orten bereits etliche Gerichtsrechte, Zinsen, Gülten, Zehnte, Höfe, Nutzungsrechte und ein jährliches Gefälle als Einkommen. Um den Rest der beiden Orte an sich zu bringen, handelt das Hochstift so lange mit dem Ritter Wilhelm von Thüngen (Wilhelmen von Thungen) und Herrn Hildebrand von Thüngen (Hiltbranten von Thungen), bis diese den Bürgern der beiden Flecken die 4100 Gulden zahlen. Die Bürger des Burggrafen nehmen die beiden Herren von Thüngen mit dem Wissen König Wenzels IV. als ihre Lehnsherren an.
Kilianstein (Kilianstain), auch Sodenberg (Sotenberg) genannt, ist ein Schloss, das an der Saale liegt. Zwischen Bischof Gerhard von Schwarzburg und Dietrich (Dietzen), Wilhelm (Wilhelmen), Hildebrand (Hiltbranten) und anderen von Thüngen (Thungen) gab es Streitigkeiten aufgrund des missachteten Landfriedens. Dieser Streit wird durch Erzbischof Konrad von Mainz und dem guten Willen beider Parteien beigelegt, indem sie sich auf dem Berg, auf dem das Schloss Kilianstein gebaut ist, treffen. Hier soll die Partei der von Thüngen Bischof Gerhard von Schwarzburg verzeihen und der Bischof soll den von Thüngen 200 Gulden bezahlen.
Die Stadt, das Amt und die Kellerei Gerolzhofen (Geroldshouen) sind mit allen Gefällen, Nutzungsrechten und Zugehörungen während der Regierungszeit Bischofs Gerhard von Schwarzburg verpfändet. An wen es verpfändet war, ist laut Fries nicht aufgezeichnet worden. Bischof Johann von Egloffstein leiht sich von Ritter Wilhelm von Thüngen, Hofmeister, (heren Wilhelmen von Thungen ritter seinem hofmaister) und löst damit die verpfändete Stadt, das Amt und die Kellerei Gerolzhofen wieder aus und verpfändet es weiter an Wilhelm von Thüngen.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Gollhofen (Gollhouen sunst Gollachhouen) zusammen mit der Burg Haltenbergstetten (Haldenbergstetten) für 2200 Gulden an Burkhard von Wolmershausen (Burchart von Wolmershausen der Junge). Eine Urkunde darüber ist nicht verzeichnet, aber es gibt einen Eintrag über einen Beibrief, in dem der Bischof bestätigt, dass weder er noch seine Nachfolger die beiden Orte von den Wolmershausener auslösen dürfen. Wilhelm von Thüngen, der Hofmeister des Bischofs (her Wilhelm von Thungen des B. hofmaister) oder seine Nachfolger müssen Burkhard von Wolmershausern zuvor 570 Gulden bezahlen.
Bischof Johann von Egloffstein verkauft Schloss Burgsinn und Mittelsinn (Burcksin und Mittelsin) mit den dazugehörigen Eigenleuten, Gütern, Rechten, Gerichtsbarkeiten usw. für 1000 Gulden urtätlich an den Ritter Wilhelm von Thüngen.
Bischof Johann von Egloffstein verleiht den Kirchsatz der Pfarrei Burgsinn (Burcksinn) und von deren Filialkirchen als Mannlehen an Wilhelm von Thüngen (Thungen), der für diesen Sachverhalt ein Revers übergibt. Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind Zeilitzheim (Zeulingshaim), Gaibach (Gewbach), Rügshofen (Ruegshoffen) und Gerolzhofen (Geroltzhoven).
Wilhelm von Thüngen (Wilhelm von Thungen) kauft von Hermann Goldschmidt (Herman Goltschmid) einen Hof in Gerolzhofen (Geroldshofen), der hinter dem nordöstlichen Tor (hinter dem thore als man von Ebrach hinein reit) und neben dem Hof der Familie Fuchs von Bimbach (Fuchse) liegt. Wilhelm von Thüngen trägt den Hof als Lehen und wird von Bischof Johann von Egloffstein von Beden, Diensten, Grabenarbeit und Wachdiensten befreit. Die Nachtragshand vermerkt zusätzlich den Kirchensatz zu Burgsinn (Burcksin), einen Hof in Zeilitzheim (Zwelichsheim hoff), die Orte Gaibach (Gewbach) und Rügshofen (Ruegshoffen).
Mit Erlaubnis des Bischofs Johann von Egloffstein verkauft Propst Konrad zu Heidenfeld (probst Conrat zu Haidenueld) das Dorf Hirschfeld (Hirsfurt das dorf) an den Ritter Wilhelm von Thüngen (heren Wilhelmen von Thungen riter) für 1000 Gulden.
Die Hälfte an Schloss und Stadt Dettelbach (Detelbach) ist für 600 Gulden an Hans und Georg von Dettelbach (Detelbach) verpfändet. Um an Bargeld zu gelangen, lassen sie dem Hochstift 50 Gulden nach. Sie erhalten 600 Gulden in bar von Wilhelm und Dietrich von Thüngen (Thungen), die dafür den Anteil derer von Dettelbach unter den bisherigen Bedingungen erhalten.
Kaiser Karl IV. teilt neben Heidingsfeld und Mainbernheim auch noch mehrere weitere fränkische Orte der böhmischen Krone zu, nämlich Prichsenstadt (Brisenstat), Iphofen (Jphouen), Homburg am Main (Hohenburg am Main) und weitere. Seine Söhne folgen ihm darin allerdings nicht nach, denn König Wenzel IV. von Böhmen, einer seiner Söhne, trinkt laut Fries viel Alkohol und kümmert sich nicht um die Angelegenheiten des Reiches, weshalb man ihn absetzt. Sein Bruder König Sigismund verpfändet die Orte Heidingsfeld und Mainbernheim (haidingsfeld vnd Bernhaim) für 4100 Gulden an den Burggrafen Johann von Nürnberg (Johann von Nurnberg). Dieser hält die Burg zu Heidingsfeld so gut, dass er sich den Pfandschilling von den von Thüngen (Thungen) leihen und sich damit ablösen kann. Im Gegenzug muss er die Stadt Heidingsfeld bei den Herren Wilhelm und Hildebrand von Thüngen (Wilhelm riter und Hiltbrand von Thungen) einsetzen. Diese Praktik wurde von Bischof Johann von Brunn angeregt, in der Hoffnung, die beiden Städte für Würzburg zu gewinnen. Nach dem Tod der Herren von Thüngen vereinbart Bischof Johann von Brunn mit deren Söhnen Balthasar (Baltzar) und Sigmund (Sigmund), dass er die ausstehenden 4100 Gulden bezahlt und dafür die beiden Dörfer erhält. Dafür fehlt ihm allerdings das Geld. Zwei Jahre später versichert Bischof Johann von Brunn, die ausstehende Summe innerhalb der nächsten zwei Jahre zu bezahlen. Er verpflichtet sich, 15 Gulden für 1 Gulden Zins zu zahlen, mit der Bedingung, dass die beiden, so lange die Zahlung läuft, die beiden Orte amtmannsweise innehaben.