Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Gollhofen (Gollhouen sunst Gollachhouen) zusammen mit der Burg Haltenbergstetten (Haldenbergstetten) für 2200 Gulden an Burkhard von Wolmershausen (Burchart von Wolmershausen der Junge). Eine Urkunde darüber ist nicht verzeichnet, aber es gibt einen Eintrag über einen Beibrief, in dem der Bischof bestätigt, dass weder er noch seine Nachfolger die beiden Orte von den Wolmershausener auslösen dürfen. Wilhelm von Thüngen, der Hofmeister des Bischofs (her Wilhelm von Thungen des B. hofmaister) oder seine Nachfolger müssen Burkhard von Wolmershausern zuvor 570 Gulden bezahlen.
Die Stiftsherren des Stifts Neumünster erwerben die Hälfte des Hofes von Johann von Wolmershausen (Hanns von Wolmershausen) in Gaurettersheim (Gairetershaim), die jährlich 17 Malter Getreide einbringen. Da Bischof Johann von Brunn Burkhard von Wolmershausen (Burcharten von Wolmershausen) 100 Gulden schildig ist, verpfändet er ihm den Hof inklusive Einkünften, bis die Schuld abbezahlt ist.