Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Gollhofen (Gollhouen sunst Gollachhouen) zusammen mit der Burg Haltenbergstetten (Haldenbergstetten) für 2200 Gulden an Burkhard von Wolmershausen (Burchart von Wolmershausen der Junge). Eine Urkunde darüber ist nicht verzeichnet, aber es gibt einen Eintrag über einen Beibrief, in dem der Bischof bestätigt, dass weder er noch seine Nachfolger die beiden Orte von den Wolmershausener auslösen dürfen. Wilhelm von Thüngen, der Hofmeister des Bischofs (her Wilhelm von Thungen des B. hofmaister) oder seine Nachfolger müssen Burkhard von Wolmershausern zuvor 570 Gulden bezahlen.