Da die beiden Herren Wilhelm und Hildebrand von Thüngen (bede von Thungen obgenant) sterben und ihre Söhne Balthasar und Sigmund von Thüngen (Batassar vnd Sigmund von Thungen) lieber das Geld, als den Besitz (lieber pfandschilling dann das pfand) möchten, treffen sie mit Bischof Johann von Egloffstein die Vereinbarung, dass dieser ihnen 4100 Gulden bezahlt und er dafür die beiden Flecken Heidingsfeld und Mainbernheim von ihnen erhält. Zu Lebzeiten kann er ihnen jedoch nichts zahlen, da er verschuldet ist (das bargelt ware vbel bei Ime gerathen).
Kaiser Karl IV. teilt neben Heidingsfeld und Mainbernheim auch noch mehrere weitere fränkische Orte der böhmischen Krone zu, nämlich Prichsenstadt (Brisenstat), Iphofen (Jphouen), Homburg am Main (Hohenburg am Main) und weitere. Seine Söhne folgen ihm darin allerdings nicht nach, denn König Wenzel IV. von Böhmen, einer seiner Söhne, trinkt laut Fries viel Alkohol und kümmert sich nicht um die Angelegenheiten des Reiches, weshalb man ihn absetzt. Sein Bruder König Sigismund verpfändet die Orte Heidingsfeld und Mainbernheim (haidingsfeld vnd Bernhaim) für 4100 Gulden an den Burggrafen Johann von Nürnberg (Johann von Nurnberg). Dieser hält die Burg zu Heidingsfeld so gut, dass er sich den Pfandschilling von den von Thüngen (Thungen) leihen und sich damit ablösen kann. Im Gegenzug muss er die Stadt Heidingsfeld bei den Herren Wilhelm und Hildebrand von Thüngen (Wilhelm riter und Hiltbrand von Thungen) einsetzen. Diese Praktik wurde von Bischof Johann von Brunn angeregt, in der Hoffnung, die beiden Städte für Würzburg zu gewinnen. Nach dem Tod der Herren von Thüngen vereinbart Bischof Johann von Brunn mit deren Söhnen Balthasar (Baltzar) und Sigmund (Sigmund), dass er die ausstehenden 4100 Gulden bezahlt und dafür die beiden Dörfer erhält. Dafür fehlt ihm allerdings das Geld. Zwei Jahre später versichert Bischof Johann von Brunn, die ausstehende Summe innerhalb der nächsten zwei Jahre zu bezahlen. Er verpflichtet sich, 15 Gulden für 1 Gulden Zins zu zahlen, mit der Bedingung, dass die beiden, so lange die Zahlung läuft, die beiden Orte amtmannsweise innehaben.
Nach dem Tod Bischof Johanns von Egloffstein übernimmt sein Nachfolger Bischof Johann von Brunn die Verhandlungen mit Balthasar und Sigmund von Thüngen (beden Jungen von Thungen) und übergibt ihnen eine neue verbürgte Schuldverschreibung für die beiden Flecken Heidingsfeld und Mainbernheim. Diese besagt, dass er ihnen in den nächsten zwei Jahren die Schulden (ausgelegten pfandschullings) zurückzahlt und ihnen in der Zwischenzeit einen Zins von 15 Gulden zahlt. Für diese zwei Jahre sollen sie die beiden Flecken über einen Amtmann innehaben und die Abgaben erhalten. So kommt der Bischof in den Besitz der beiden Flecken. Er zahlt ihnen die Schulden (pfandschilling) nicht auf einmal, sondern verzinst ihnen diese.
Die Herren Friedrich(fritz), Dietrich (dietz), Karl (carl), Wilhelm (wilhelm), Eberhard (Eberhart), Konrad (contz), Balthasar (Balthasar) und Sigmund (sugmund) von Thüngen (alle von Thungen) versprechen, Bischof Johann von Brunn zu dienen. Im Gegenzug dazu erhalten sie Schutz und Schirm und werden treu verteidigt. Bischof Johann von Brunn behauptet seinen Anspruch und den des Hochstifts auf Schloss Reußenburg (Schloss reussenberg). Die anderen Forderungen und Rechtssprüche, die zwischen den beiden Parteien bestehen, werden aber ausgenommen. Die Schulden, die sie beim Hochstift haben, bleiben bestehen.
Die Bürger der beiden Flecken Mainbernheim (Mainbernheim) und Heidingsfeld (Heidingsfeld) sind unzufrieden über das Versagen (gebrechen) des Bischofs Johann von Brunn, der Burggrafen von Nürnberg und des Königs Sigmund von Luxemburg. Also kommt es zu Entscheiden von Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Fridrichen von Brandenburg), Deutmeister Eberhard von Seinsheim (Eberharten von Saunshaim Maistere deutschsordens), Graf Ludwig von Öttingen (Ludwigen von Otingen) und Haupt II. Marschall von Pappenheim (Häubten Marschalken von Bapenhaim). Nach dem Verhör der beiden Parteien sprechen sie ein Urteil aus. Die beiden Städte sollen Balthasar und Sigmund von Thüngen (den von Tungen) 4100 Gulden bezahlen, um das Hochstift Würzburg vom Lehen freizukaufen, sodass Bischof Johann von Brunn und dessen Nachfolger in beiden Flecken keinen Pfandschilling mehr haben und die 4000 Gulden und alle anderen Schulden getilgt sind.
Der Bürgermeister und die Räte zu Nürnberg leihen König Sigmund von Luxemburg eine beträchtliche Summe Geld. Dafür bietet er ihnen Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Bernhaim) an, mit der Bedingung, dass sie dem Bischof zu Würzburg 4000 sowie Balthasar und Sigmund von Thüngen (den obgenanten von Thungen) 4100 Gulden bezahlen. Das tun sie und lösen die beiden Flecken vom Hochstift Würzburg ab. Der König verpfändet ihnen 15100 Gulden zu einem angemessenen Pfandschilling darauf.