Im Hochstift Würzburg darf niemand seine Eigengüter gegen den Willen des Stifts auswärtigen Herren auftragen oder seine Lehen ohne Bewilligung vertauschen.
Die Grafen von Orlamünde tragen das Gut Krakewitz (Crackewitz, ain gut in Duringen) als Lehen vom Hochstift Würzburg. Auf deren Bitte übereignet Bischof Otto von Lobdeburg dieses Gut dem Zisterzienserkloster Pforta (Pforten; heue: Bad Kösen, Sachsen-Anhalt) und erhält im Gegenzug sechs Huben in Krakendorf (Krackendorf), die die Grafen von Orlamünde wiederum als Lehen erhalten.
Die Herren von Hohenlohe haben einst den Zehnten von Mergentheim (Mergethaim) als Lehen vom Hochstift Würzburg getragen. Die Herren Gottfried und Konrad von Hohenlohe erreichen durch ihre Bitte, dass Bischof Dietrich von Homburg diesen Zehnten dem Deutschen Orden übereignet. Im Gegenzug tragen die von Hohenlohe etliche Güter in Bütthard (Buthert, vor alter Bodriet oder Butriet genant) und anderswo als Lehen auf. Dies betrifft Güter in Lichtel (Liehental), Groß-/Kleinharbach (Harbach), Stalldorf (Staldorf), Allersheim (Aldershaim), Weikersheim (Weikershaim), Stuppach (Stubach), Eltershoven, Neunkirchen (Neunkirchen) und Apfelbach (Apfelbach). Wenn Althausen dann: Althausen bei Mergentheim
Monumenta Boica 45, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1899.
Petersen, Stefan: Die Anfänge der Deutschordenskommende Mergentheim im Spiegel der Hohen Registratur des Lorenz Fries, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 76 (2013), S. 133-151.
Bischof Manegold von Neuenburg übergibt den Zins in Brünn (Brun) in Höhe von drei Pfund Heller, die bisher Dietrich von Botenlauben als Mannlehen getragen hattte, dem Deutschen Orden als Eigengut. In diesem Kontext werden auch Eltingshausen (Eltingshausen) und Lollbach (Lullebach) erwähnt.
Retz von Bechlingen (Bechlingen) übergibt seinen Teil an Buchenbach (Buchenbach) mit etlichen zugehörigen Rechten an einen Grafen von Hohenlohe und bittet, dass diesem der genannte Teil als Lehen verliehen wird. Später kommt dieses Lehen an das Hochstift Würzburg und wird an die von Stetten (Stetten) verliehen.
In der Folge stellt ein Würzburger Bischof die Lehenschaft über das Unterkammeramt den Grafen von Wertheim als Oberkämmerern zu. Diese verleihen denen von Zobel einige Gefälle als Zugehörungen zum Unterkammeramt. In diesem Fall verleiht Graf Johann von Wertheim folgende Gefälle an Konrad Zobel von Guttenberg zu Heidingsfeld: Eine Mark Silber bei der Weihe eines jeden Benediktinerabts im Hochstift Würzburg; den Obstzoll auf dem Judenplatz und am Main in Würzburg zwischen Mariä Himmelfahrt (15. August) und Mariä Lichtmess (2. Februar); 16 Huben im Dorf Eußenheim (Eussenhaim); 17 Huben im Dorf Karlburg (Carlburg), die zu sechs, fünf und zwei Heller geben; Das Gericht über alle Würzburger Juden; Jährlich drei Pfund Haller von den Ledertischen in Würzburg; Jährlich ein Pfund Heller von den Häusern in Mellrichstadt (Melrichstat); Jährlich je ein Paar Schnürschuhe von den Klöstern Ebrach (Ebrach), Heilsbronn (Hailsbrun) und Bronnbach (Brunbach); Gülte vom Würzburger Stein unter den Lederern; 15 Dienste in Leinach (Leinach), Laudenbach (Lautenbach) und anderen nahegelegenen Dörfern, von denen sich ein Mann mit fünf, eine Frau mit frei Pfennigen Würzburger Währung befreien kann, sowie das beste Kleidungsstück nach dem Tod einer jeden Person.
Hans Scheib (Scheib), ein Bürger von Ebern (Ebern), empfängt den Zehnt zu Lind (Lind) im Amt Ebern als Mannlehen. Bischof Johann von Brunn legt fest, dass Scheib und seine männlichen Nachkommen den Zehnt zukünftig von Hans von Lichtenstein (Liechtenstain) und dessen Erben empfangen sollen. Hans empfängt später von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg ein Drittel des Zehnts als Lehen.
Erkinger von Seinsheim (Sainshaim) trägt einen Hof in Prosselsheim (Brassoldshaim) vom Würzburger Bischof zu Lehen. Er erreicht bei ihm, dass der Hof der neuen Karthause zu Astheim (Asthaim) als Eigentum eingegeben wird. In diesem Kontext werden auch noch der Zehnt zu Dürrfeld (Durfeld) und der Wiesenbronner Hof (Wisenbrunn hoff) erwähnt.
Das Kloster St. Stephan stellt Bischof Rudolf von Scherenberg je eine Gerichtshoheit über Würzburg und Dettelbach (Detelbach) zu. Im Gegenzug gehen der Sitz und der Weiler Oberdürrbach (Oberndurbach), die zuvor Lehen gewesen sind, in den Besitz des Klosters über.
Pfalzgraf Philipp ordnet an, dass Sebastian von Abelsheim (Abeltzhaim), Georg von Rosenberg (Rosenberg) und Moritz Zobel (Zobel), welche etliche Lehen des Hauses Lauda (haus Lauden) tragen, diese zukünftig von Bischof Lorenz von Bibra und dessen Nachfolgern empfangen sollen. Diese Lehen betreffen Distelhausen (Destelhausen), Großrinderfeld (Gros Rinderfelt), Königheim (Kennighaim), Hardheim (Harthaim), Gerlachsheim (Geroltzhaim Closter, dorff), Mützenbrunn (Neutzenbrun), Ober- und Unterwittstadt (Wittstatt Ober, Nider), Bretzingen (Bretzighaim), Höpfingen (Hoffrike), Waldstetten (Waldstetten), Schweinberg (Schweinberg), Erfeld (Ersfelt), Steinfurt (irrtümlich Stainvelt), Dornberg (Dornberg), Vollmersdorf (Wolffersdorff) und Rütschdorf (Rutzendorff).